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"Codename U.N.C.L.E." am Sonntag bei ProSieben

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Februar 2018.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    Interessant wird es dann, wenn der Tag kommt wo Zattoo Schweiz mehr Abonennten hat, als die Schweiz Einwohner. :ROFLMAO:

    Hast du die Smileys nicht gesehen? War doch ironisch von mischobo gemeint...
     
    mischobo gefällt das.
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das dürfte den aber sicher recht sein. Nur sollten sie damit dann nicht werben. :whistle:
     
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  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Nun ja, Abonenntenzahlen zählen ja bei diversen Streaminganbietern zum absoluten Geschäftsgeheimnis....
     
    Gorcon gefällt das.
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wird es dadurch rechtsgültig ?
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Nö. Muss es ja auch nicht.
     
  6. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ich finde es irgendwie etwas merkwürdig. Über cardsharing darf hier nicht offen geschrieben werden, aber wenn jemand
    außerhalb der Gesetze über den Empfang vom ORF schreibt ist das alles nicht schlimm.
    Alles irgendwie eigenartig.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ist ja auch etwas anderes.
    In einigen Kabelnetzen sind die Sender sogar drin.
     
  8. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    Noe. Card sharing ist illegal. Der Empfang mittels offizieller smartcard außerhalb Oesterreichs ist nicht illegal oder ein Gesetzesverstoss sondern ein Verstoß gegen die AGB des Anbieters. Das ist schon ein Unterschied.
     
    Kreisel, mischobo und Gorcon gefällt das.
  9. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wollen wir hier nicht wieder mit dieser leidigen Diskussion beginnen. Auch ein Verstoß gegen die AGB wird vor keinem Gericht als "erlaubt" durchgehen. Der Angeklagte wird unter Garantie verurteilt werden.
     
  10. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    Das ist keine leidige Diskussion sondern schlicht die Feststellung der Tatsache dass es einfach nicht dasselbe ist. Das eine ist eine strafrechtliche Angelegenheit; das andere eine zivilechtliche. Beim einen verstoesst man gegen ein Gesetz, beim anderen gegen einen Vertrag.