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Cliffhanger bei 13Th Street - Eine einzige Katastrofe

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 21. Dezember 2003.

  1. manbock

    manbock Gold Member

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    @ Gorcon:
    > Ich habe die Info aus DVD Profiler. Dort waren zahlreiche GB Versionen aber eine davon sollte 118min lang sein alle anderen waren 10 bis 13 min kürzer. Die Französischen Versionen waren auch nur 108 min.
    Es kann natürlich dort auch ein Fehler vorliegen.
    Gruß Gorcon


    Mal ne kurze Frage für mein Verständnis:

    Ihr unterhaltet euch hier über einen Film, der vor zehn Jahren im Kino lief?

    Es ist euch noch heutzutage einen thread wert, sich um die Kürzungen bei P, oder wem auch immer, Gedanken zu machen?

    Nach zehn, sorry P-Zeit, acht Jahren?

    Tss
     
  2. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    Ich habe diesen Thread geschrieben, weil Cliffhanger 1. schon Klassikerstatus im Actiongenre genießt und 2. habe ich mich darüber geärgert, das es 13 Th Street nicht hinkriegt den Film in der Originalfassung zu zeigen. Das kann man doch von einem Pay-TV-Sender erwarten, das sie ein bisschen mehr zeigen als die Free-TV-Sender. Zumal ja Premiere die Jugendschutzsperre hat. Oder sie hätten den Film eben später zeigen müssen. Sowas ähnliches hat mal RTL mit dem Klassiker Der weiße Hai gemacht. Das war ja schon ein Frevel, was die mit diesem Klassiker gemacht haben. Nur damit sie den Film um 20:15 Uhr zeigen konnten, haben sie den Film fast kaputt geschnitten und damit fast alle spannende Szenen weggenommen. Das war noch ärgerlicher.
     
  3. galaxius

    galaxius Junior Member

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    Indizierte Filme dürfen trotz Jugendschutz nur in einer "entschärften" Version im Pay TV laufen. So sind die Bestimmungen.

    Ausnahmen bestätigen die Regel: The Terminator lief ungekürzt auf 13th Street...
     
  4. manbock

    manbock Gold Member

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    @ zufriedenerpremierekunde1:
    > Ich habe diesen Thread geschrieben, weil Cliffhanger 1. schon Klassikerstatus im Actiongenre genießt und 2. habe ich mich darüber geärgert, das es 13 Th Street nicht hinkriegt den Film in der Originalfassung zu zeigen. Das kann man doch von einem Pay-TV-Sender erwarten, das sie ein bisschen mehr zeigen als die Free-TV-Sender. Zumal ja Premiere die Jugendschutzsperre hat.
    > [etc..]

    Kannste mal nen Satzeichen setzen! Strukturiere deine Beiträge.

    Ist doch unzumutbar, sowas zu lesen.
     
  5. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    Kann es sein, dass du dir in diesen beiden Sätzen widersprichst ? Was nun ? Ungeschnitten zeigen oder doch nicht ?!??

    Gruß

    n0NAMe
     
  6. DerABV

    DerABV Gold Member

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    Laut meinem Duden nicht. (Nachtrag: es ist ein Duden mit den neuen Regeln - "Katastrophe" ist also geblieben.)

    Ich hatte neulich übrigens einen Albtraum[1]: Auf einer Grafik[2] sah ich, dass[3] ein Delfin[4] bei einer Schifffahrt[5] unter das Boot geriet und aufwändig[6] wiederbelebt werden musste. Aber es kam eine braun gebrannte[7] Gämse[8] vorbei, die eine Sauerstoffflasche[9] und ihr Portmonee[10] mitbrachte.

    Von den Punkten [1]-[10] sind zwei auch nach alter Schreibung korrekt. Zumindest einer davon dürfte die Reformgegner überraschen.

    <small>[ 27. Dezember 2003, 20:14: Beitrag editiert von: DerABV ]</small>
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    der war auch geschnitten.
    Gruß Gorcon
     
  8. JFK

    JFK Senior Member

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    - Ausnahmen: Düstere Legenden 2 auf Premiere und Stark auf RTL... breites_

    - Mache ich seit Jahren... winken

    - Mal eine Frage zu Ghost Ship: Wieso steht im Dezember-Heft noch etwas von der 18er Fassung und in der Januar Ausgabe FSK 16? Ist es die gleiche Version und nur ein Tippfehler? Oder hat man mal wieder die Schnapsidee gehabt, einen Film freiwillig zu schneiden (auf Direkt, wohlgemerkt...)?
     
  9. Shikon no Tama

    Shikon no Tama Senior Member

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    Echt toll, nix zum inhalt zu sagen, aber Rechtschreibung bemängeln.

    Troll.
     
  10. galaxius

    galaxius Junior Member

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    Es gab aber auch ungeschnittene Ausstrahlungen. Nachzulesen unter www.ofdb.de