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Christoph Metzelder - Verdacht, Ermittlungen, Folgen

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von optimizer, 6. September 2019.

  1. Coolman

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    Man kann darüber so lange diskutieren, aber die derzeitige Rechtsprechung sieht bei diesem Vorgehen allerdings nur Geldbuße vor und das unabhängig davon, ob man Promi ist oder nicht. Alle werden gleich behandelt.

    Es wird auch darüber diskutiert, ob solches Vergehen zukünftig mit einer Gefängnisstrafe belegt werden soll. Ich meine, solches Vorhaben wird derzeit erarbeitet und anschließend als Gesetz verankert.

    Ich denke, bis zum Urteil gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, auch wenn die Beweislage anders aussagen würde. So lange halte ich mich mit (Vor)-Urteilen zurück.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Naja, lassen wir das mal die Richter entscheiden.

    Der reine Besitz solcher Inhalte ist nach derzeitigem Recht tatsächlich nur ein Vergehen - das soll sich aber demnächst ändern, es soll zum Verbrechenstatbestand hochgestuft werden. Und auch ein Vergehen kann mit Freiheitsstrafe belegt werden.

    Metzelder hat sich aber laut der Anklage zwei unterschiedlichen Delikten schuldig gemacht. Zm einen soll er 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten besesses haben, die wurden also auf seinem Computer gefunden. Für den Besitz kinderpornografischer Schriften bewegt sich das Strafmaß zwischen einer Geldstrafe und bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Also 297 Dateien deuten jetzt mal nicht auf ein Versehen hin, sondern eher auf eine bewusste Sammlung.

    Zweitens soll er mindetsens 39 dieser Bilder und Videos an mindestens 3 verscheidene Frauen versendet haben. 37 Bilder und zwei Videos, um genau zu sein. Was sicherlich auch nicht mehr als ein Versehen zu werten ist, sondern als gezielte Verbreitung, Für das Verbreiten kinderpornografischer Schriften sieht das deutsche Gesetz einen Strafrahmen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Also zwingend eine Haftstrafe, keine Geldstrafe. Bei Verbreitung jugendpornografischer Inhalte Geldstrafe bis maxinal 3 Jahre Gefängnis.

    Ich weiß nicht, ob er da nur mit ner einfachen Geldstarfe rauskommt, zumindest eine Bewährungsstrafe sollte da auch möglich sein. Dann kann er bspw. seinen Fußballlehrer-Schein vergessen. Denn 300 solcher Dateien im Besitz zu haben und diese auch noch bewusst zu verbreiten ist keine Bagatelle mehr.

    Aber genau kann das nur ein Richter entscheiden, wir alle haben hier ja keinen genauen Einblick in die Sache. Es kommt z. B. auch drauf an, wie alt die Kinder/Jugndlichen waren. Was genau zu sehen war, etc.

    Dagegen ist Reus ein kleines Licht. Fahren ohne Fahrerlaunbis wird mit Geldstrafe oder maxinal bis 1 Jahr Gefängnis bestraft, aber niemals bei Ersttätern, da gibt es immer nur Geldbußen. Da muss schon einer mehrfach auffallen. Und die 540.000 € hat auch ein Reuss gemerkt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2020
    rom2409, Peter321 und Coolman gefällt das.
  3. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    540.000 € ist für Reus bei seinem Millionengehalt eher ein Klacks. ;)

    Da wäre ich längst pleite. ;)
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Eine Führerscheinprüfung wäre auf jeden Fall billiger gewesen :giggle:

    Der wird sich schon über die halbe Million aufgeregt haben.

    Du hättest ja auch weniger bezahlt ;)
     
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  5. Peter321

    Peter321 Guest

    War auch nur als Beispiel für den Promibonus! ;)

    Marko Reus wurde im März 2014 bei einer Kontrolle erwischt, da war er aber schon 24 und ist daher wohl 6 Jahre ohne Führerschein gefahren!

    Wurde wohl leider nicht berücksichtigt...

    @Coolman
    2012 hat er wohl 3-4 Mio verdient, 2014 hat wohl Liverpool 13 Mio geboten und da her in Dortmund verlängert für wohl 10 Mio!

    @horud
    Klar wird er sich aufgeregt haben, aber er ist nicht vorbestraft und die Vertragverlängerung hat das locker aufgewogen!

    PS: Jetzt zurück zu Metzelder!
     
  6. Das einzige was klar war und klar ist, ist dass Du ihn unbedingt brennen sehen willst. Oder bist du vielleicht eher der "Schwanz ab" Typ? Ist mir aber eigentlich auch egal.
     
  7. Rohrer

    Rohrer Guest

  8. Damn True

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    Mal schauen ob er sich irgendwann dann auch mal dazu äußern wird.
     
  9. thomasowl

    thomasowl Senior Member

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    Warum sollte er? Man kann von ihm und der Sache halten, was man will, aber warum soll man sich äußern müssen? Allein die Tatsache, dass er "berühmt" ist, verpflichtet ihn sicher nicht dazu. Lese ich aus solchen Forderungen etwa eine "Sensationsgeilheit" heraus? Was erhofft man sich von solchen "Äußerungen"?
     
  10. Berliner

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    Wenn die Anklage zugelassen wurde, dann liegen zumindest gut begründete Verdachtsmomente oder auch Beweise vor. Er dreht es so, dass er das Verfahren angeleiert habe um sich zu entlasten. Dem ist aber garnicht so. Die Staatsanwaltschaft hat ihn eingeladen, nicht andersrum.

    Was das nicht äußern angeht ist doch logisch. Der Fall ist pikant, jedes Wort ausserhalb des Gerichtssaals kann hier schwerwiegend sein. Warum gibts wohl bei Festnahmen das berühmte "sie haben das Recht zu schweigen". Da muss sich niemand im Vorfeld erklären.
     
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