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Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 31. August 2021.

  1. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Wow. Finde ich sehr gut.

    Warum wird in Deutschland nicht härter gegen diese Sachbeschädigung vorgegangen? Es muss ja nicht gleich der Rohrstock sein. Aber drohende elf Monate Haft könnte durchaus eine Wirkung haben. (y)

    Welche Partei muss man die Tage wählen, um ein passendes deutsches Gesetz zu bekommen? :sneaky:
     
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  2. Coolman

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    Das kannst du vergessen. Es geht hierbei um die Verhältnismäßigkeit und das ist vor dem Verwaltungsgericht klagbar, d.h. wenn man beispielsweise eine Strafe von einem Jahr für die Sachbeschädigung ausspricht, dann scheitert es leider oft daran, dass die Strafe möglicherweise unverhältnismäßig ist, d.h. die ausgesprochene Strafe steht in keinem Verhältnis zu dem verursachenden Schaden, wenn der Schaden beispielsweise 1000 € betragen sollte. Dann wird es in den meisten Fällen entweder eine Bewährungsstrafe oder "milde" Geldstrafen verhängt.
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ja, prinzipiell gefällt mir der Ansatz dort auch. Vor allem will man dort durch die körperliche Züchtigung dafür sorgen, dass arme und reiche Menschen gleichermaßen bestraft werden.
     
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  4. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Also der volkswirtschaftliche Schaden ist zum Teil immens hoch. Das wird nur in Deutschland selten einbezogen. Das geht ja mitunter soweit, dass gar kein Geld oder behördliche Wille da ist, um den Schaden wieder zu entfernen (bei öffentlichen Objekten wie Brücken oder Lärmschutzwänden).

    Und jedes Mal, wenn man sich gewisse Schandflecke anschauen muss, dann steigt bei manchem Bürger der Blutdruck, seine Lebenserwartung sinkt. Wo wird dieser Körperverletzungsaspekt einbezogen?

    Gesetze sollen ja nicht bloß (wie auch immer "verhältnismäßig") strafen, wenn der Täter erwischt werden sollte. Gesetze sollen auch abschrecken! Wo ist das bei dieser Art der Sachbeschädigung der Fall?

    Sorry, aber nein. Nicht jeden derartigen Schaden kann man auf die bloßen Kosten der Graffiti-Entfernung oder auf minimale Abnutzung (das Abtragen von Bausubstanz) eines Objekt reduzieren. Da spielen weitere Faktoren mit ein. Vielleicht bis hinauf zum Planer oder gar Künstler, der z.B. die Wand so geplant hat, wie sie ursprünglich war und das Graffiti die Intention unwiederbringlich zerstört. Oder auch ganz einfach: Kaum jemand streicht die komplette Hausfassade neu, meist wird das Graffiti überstrichen. Und auf Jahre sieht man den Makel am Haus, auch wenn das Graffiti nicht mehr sichtbar ist.

    Oder beispielsweise Lärmschutzwände, die bestimmte Muster haben, um die Autofahrer wach zu halten oder zu informieren, dass eine Abfahrt kommt etc. - siehe aktuelle Planungen für die A 43 im Ruhrgebiet. Jedes Graffiti zerstört diese Intention. Aber an so etwas denken die meist jugendlichen "Künstler" gar nicht.
     
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  5. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    @EinNutzer , sicherlich kann man darüber diskutieren, wo die Verhältnismäßigkeit anfängt und wo sie aufhört. Wenn man die Strafen hierzulande beispielsweise mit den Strafen aus dem Bereich Scharia miteinander vergleichen würde, sind die Strafen hierzulande recht human.

    Aber in Bezug auf solche Graffiti gebe ich dir recht. Da ist ein hoher Sachschaden entstanden, den man nicht einfach so wie mit dem Radiergummi wegradieren kann und es bleibt zum Teil dauerhaft bestehen, auch wenn man nur das Graffiti nur übermalen würde. Die Frage ist nur, was will der Schädiger damit bezwecken? Seine Kunst zur Schau stellen? Damit tut man sich keinen Gefallen, indem man einen hohen Sachschaden verursacht, die dann von den Versicherungen reguliert werden müssen und das geht gut ins Geld. Ich sehe oft die Züge mit Graffiti „bemalt“. Das muss man echt nicht verstehen.
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Naja, da du schon die Scharia ins Spiel bringst... ist es nicht egal was der Künstler bezwecken wollte, wenn man ihm die Hand dafür abhackt?

    Die eigentliche Frage ist doch, was Strafe bewirken soll.
    Normalerweise würde ich Wiedergutmachung sagen. Aber was wenn der Schaden die finanziellen Fähigkeiten des Schadensverursachers übersteigt? Sollte man dann nicht zumindest dafür sorgen, dass der Täter einen solchen Schaden nicht noch einmal verursacht?
    Und was ist dafür nötig? Was ist denn mit sogenannten Intesivtätern, die immer und immer wieder rückfällig werden? Offensichtlich erreicht man sie mit den vorhandenen Strafen nicht.
    Was wäre also mit einer Strafe, die bei Wiederholung exponentiell steigt?
    Einmal Graffiti sprühen, 4 Stockschläge. Beim zweiten mal 40, beim dritten mal 400, beim vierten mal 4000... usw...
     
  7. Coolman

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    Äh, Scharia hatte ich allerdings mit dem Künstler nicht in Verbindung gebracht, da ich nur angedeutet habe, dass unsere Strafen im Vergleich zu den Scharia-Strafen recht human ist. Das mit dem Künstler war es absolut losgelöst. Also, bitte zwei unterschiedliche Sachen nicht miteinander vermischen.
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Richtig. Aber wofür ist eine Strafe gut, wenn sie weder der Wiedergutmachung, noch der Abschreckung dient? Reiner Symbolcharakter?
     
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  9. Coolman

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    Das Problem wird sein, egal, welche Strafen bei welchen Taten verhängt werden, dürfen die Menschenrechte nicht außer Acht gelassen werden. Somit würde die Rohrstrafe, die du in deinem letzten Beitrag erwähnt hattest, komplett wegfallen, weil es schon eine schwere Körperverletzung wäre.

    Was bleibt da übrig, um mal bei der Verhältnismäßigkeit zu bleiben? Eine Sachbeschädigung ist auf jeden Fall zu ersetzen und kann mit einer geringen Haftstrafe belegt werden. Im Wiederholungsfall könnte man die erste Strafe nahezu verdoppeln.

    Bei einem Mord gehen die Scheren auseinander, da es bei den Mordmerkmalen Unterschiede gibt, die dann den Urteil beeinflussen könnten. Damit sind beispielsweise Mord aus niedrigen Beweggründen oder auch Mord aus Affekt gemeint.

    Lebenslänglich halte ich meiner Meinung nach etwas zu kurz, wenn man einen Mord begangen hat und man sollte nicht das Recht haben, vorzeitig auf Bewährung entlassen zu werden. Einerseits dient es zur Resozialisierung und anderseits fragt man sich auch, ob die Strafe auch wirklich voll verbüßt ist und ob die Angehörigen des Opfers damit leben können, wenn der Verurteilte rechtzeitig freikommen würde.

    Damit tue ich mich ehrlich gesagt sehr schwer, weil man auch die Hintergründe, die einen zum Tat geführt hat, kennen muss, warum und weshalb man eine Tat begangen hat. Ich denke, man sollte solche Täter nie zu schnell beurteilen, wenn man die Gegebenheit nicht genau kennt.
     
  10. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Wie beim Impfen, deswegen gibt es auch keine Impfpflicht.
    Hmm, man könnte den Verurteilten vor die Wahl stellen, 4 Monate Gefängnis oder 4 Schläge mit dem Rohrstock, dann wäre es freiwillig. Wie beim Impfen.

    Aber im Prinzip gebe ich dir recht, das sind unter Beachtung der Menschenrechte unsinnige Diskussionen. Aber was mich bei Haftstrafen stört ist, dass das am Ende auch der Steuerzahler bezahlen muss. Eine Verpflichtung Inhaftierter zu ihrem Unterhalt beitragen zu müssen wäre nicht verkehrt, aber Zwangsarbeit oder Arbeitslager gehen ja auch nicht.

    Ich bin in der ganzen Angelegenheit allerdings auch ein wenig befangen, da ich früher einmal mitbekommen habe wie nicht strafmündige Kinder, einer ethnischen Minderheit nach der kein Schnitzel mehr benannt werden darf, regelmäßig von der Polizei aufgegriffen und wieder laufen gelassen wurden. Und das obwohl das Alter nur schwer feststellbar war. Ich kannte damals einen beteiligten Polizisten, und was der erzählte war schwer verständlich. Wenn man bestimmte Gesetze ausnutzt, kann man einen Rechtsstaat fast ad absurdum führen, denn für die Opfer scheint nicht zu gelten, was für die Täter gilt. Die Täter genießen immer den vollen Schutz des Rechtssystems, egal wie sie ihre Opfer behandelt haben. Diese Asymetrie kann schon sehr ungerecht sein.
     
    Pete Melman gefällt das.