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CDU: Online-Händler sollen Einzelhandel durch Abgaben retten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Dezember 2020.

  1. Christoph2703

    Christoph2703 Platin Member

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    Klar liegt es an den Mietern aber dadurch das mehr online bestellt wird ist das Problem noch größer.
    Wenn kein Platz mehr in den Tonnen ist schmeißen hier viele einfach ihren Müll auf die Tonne das interessiert die alle überhaupt nicht.
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Der stationäre Einzelhandel hat sich doch über Jahre in die Lage gebracht in der er heute ist. Der größte Fehler war das 14 Tage Rückgaberecht für online Geschäfte durchzusetzen. Das war geplant um dem Onlinehandel zu schaden, aber genau das Gegenteil ist passiert. Wenn ich ein Gerät im Laden nicht auspacken und testen darf, kaufe ich es online. An Service und Personal wurde immer mehr gespart... warum sollte ich noch im Laden kaufen?
     
  3. Verum!

    Verum! Senior Member

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    ... oder verkauft sie als B-Ware im Warehouses.
     
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  4. MaxBaumann

    MaxBaumann Silber Member

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    Unsinn!
    Dafür gibt es Warehouse bei Amazon.
    Dort habe ich schon sehr oft neuwertige Artikel zu super Preisen bekommen.
     
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  5. MaxBaumann

    MaxBaumann Silber Member

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    Das wird super.
    Bei uns zwischen Donau und Isar seid ca 2 Monaten Dauernebel.
    Aber bei manchen kommt der Ökostrom bekanntlich aus der grünen Steckdose, soll wohl das Gewissen beruhigen ;)
     
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  6. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Welcher stationäre Händler darf seine Waren denn nicht im Netz anbieten und verkaufen? Sogar nach Hause Lieferung in der Stadt ist möglich, siehe Lieferando und Co. Hab noch nie so viele Lieferdienste in meiner Stadt bei Lieferando gesehen, die liefern jetzt alles direkt an die Haustür.
     
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  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Nein.
    Retouren für den Müll
     
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  8. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
    Tape: Sony TC765
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    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Du glaubst auch alles.
     
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  9. Verum!

    Verum! Senior Member

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    Nicht jede Retour kann man wieder verkaufen, zum Beispiel weil sie schlicht defekt ist.
     
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  10. simonsagt

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    Ich denke man kann sicher sein, dass Amazon und jeder andere Versandhändler seine Retouren gewinnmaximierend behandelt. Also was man als B-Ware noch verkaufen kann, wird verkauft, was man an Aufkäufer rausramschen kann, wird auch rausgeramscht und wo sich der Aufwand nicht lohnt, wird halt leider entsorgt.

    Bei manch kleinem Händler beinhaltet das alles auch, diese Ware wieder als neu rauszuschicken, mitsamt dem Dreck, den der zeitweilige Vorbesitzer verursacht hat.

    Der Wertverlust wird üblicherweise nicht durchgesetzt, aber den könnte man durchsetzen. Denn wenn man in den 2 Wochen das gekaufte so behandelt, dass es unverkäuflich wird, würde der Wertverlust auch mal 100% betragen. Bei bestimmten Artikeln wurde da sogar vom Gesetzgeber dran gedacht, dass diese sogar ganz ausgeschlossen sind, z.B. Hygieneartikel. Aber vom Prinzip her, wenn man in den 2 Wochen mehr macht, als man am Vorführgerät probieren dürfte, darf der Händler auf den Wertverlust pochen.

    Die schlaueren Offlinehändler ziehen da schon mit, ganz ohne Rechtszwang wie beim Widerruf.

    Jedenfalls Online und Offlinehandel sind nicht gleich. Bleibt die Frage, wie der Gesetzgeber da lenkend eingreifen will oder soll. Und auch wenn das ursächlich als höhere Gewalt bezeichnet werden kann, die von den Behörden verordneten Maßnahmen verzerren den Wettbewerb gerade gewaltig.