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CD/DVD Rohlinge: Geld zurück!

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von bobby the cat, 8. Dezember 2003.

  1. bobby the cat

    bobby the cat Neuling

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    Wie nur sehr wenige wissen, wird bei jedem Verkauf eines CD- oder DVD-Rohlings die sogenannte Leerkassettenvergütung mit eingehoben, die der Musik- und Filmindustrie zuguten kommt, um sie pauschal für auf solche Medien gemachte Privatkopien zu entschädigen.
    Wer die Rohlinge allerdings für eigene Inhalte oder gar für Freie Software verwendet, kann diese Vergütung zurückfordern.

    Das sind bis zu € 0,2 pro CD und bis zu € 0,36 pro DVD

    Quelle: Verein zur Förderung Freier Software
    Verein zur Förderung Freier Software 2

    ... Frohe Weinachten

    <small>[ 08. Dezember 2003, 15:01: Beitrag editiert von: bobby the cat ]</small>
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das die Rohlinge mit Gema Gebühren belastet sind sollte aber schon lange bekannt sein.
    Normalerweise dürften sie das aber nicht da mitlerweile (fast)alle Musik CDs und DVDs Kopiergeschützt sind und daher (offiziell) nicht kopierbar sind. Dann dürfte auch keine Gebühr verlangt werden. Das wäre das gleiche als würde man von einem Nichtraucher Tabaksteuern verlangen.
    Gruß Gorcon
     
  3. bobby the cat

    bobby the cat Neuling

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  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Und werden auch die Unkosten erstattet?
    Wie soll man für einzelne Rohlinge die Rechnungen haben? Ich kaufe die nur im 50iger oder 25iger Pack.
    Gruß Gorcon
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Vielleicht solltest Du noch erwähnen, dass es sich hier um eine Regelung in Österreich handelt.

    Gag
     
  6. bobby the cat

    bobby the cat Neuling

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    Die Firma in der ich Arbeite macht das.
    Wir verbrauchen ca. 100 CD Rohlinge im Monat.

    Funktioniert problemlos.


    Ich kann nur für Österreich sprechen.
    Ich kenne den Aufschlag in Deutschland nicht.

    ...aber bei meinen Links wird auch über Deutschland berichtet.
    (bei euch werden sogar die Brenngeräte mit einem Aufschlag versehen, den man zurückfordern kann)
    http://www.gema.de/kunden/zpue/verguetungspflicht.shtml

    <small>[ 08. Dezember 2003, 16:30: Beitrag editiert von: bobby the cat ]</small>