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Card-Sharing: Sky feiert nächsten Erfolg vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Oktober 2016.

  1. Ralph66

    Ralph66 Silber Member

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    Das war nun wirklich keine Eilmeldung wehrt. wie es in der mail stand.
    Hätte gereicht wenn es im morgigen Newsletter steht.
    Das so etwas verurteilt gehört ist klar.
    aber es ist eben auch nicht besonders wichtig finde ich.
    wenn Menschenleben bedroht sind oder andere Sachen passieren das ist wichtig.
    aber sowas nicht finde ich.
    aber heute wird ja aus allem gleich eine Wahnsinnsmeldung gemacht.
    und es ist ganz klar, wer kein sky bezahlen will der kann es eben nicht gucken.
     
  2. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Ich erschrecke immer wie viele Jahre hier Gerichte und Anwälte bis zu einem rechtskräftigen Urteil beschäftigt sind, obwohl die Fakten hier klar auf der Hand liegen.
     
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  3. Yasinauskiel

    Yasinauskiel Junior Member

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    Bisschen übertrieben
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2016
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  4. drstan

    drstan Gold Member

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    das urteil ist völlig verständlich und auch korrekt... lustig, wenn stammtisch-proleten richterliche unfähigkeit orten wollen... als wenn jeder forums-hanswurst die kapazität hätte, richterliches handeln zu beurteilen

    der typ ist ein schmarotzer, der auf kosten von sky ein für sky schädliches business aufgezogen hat - kann man machen, dann aber halt mit der gefahr von gefängnis
     
    LucaBrasil, drgonzo3 und Volterra gefällt das.
  5. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    Das könnte vielleicht auch daran liegen, dass der Typ nicht nur mit zwei, drei Freunden ein Cardsharing aufgezogen hat, sondern das Ganze über Jahre hinweg gewerblich betrieben hat. Das Ding hier ist eine knackige Wirtschaftsstrafsache, da sind die verhängten 1 1/2 Jahre (komischerweise ohne Bewährung, lässt auf Vorstrafen schließen) so ziemlich das, was zu erwarten ist.

    Und ja: deine Rechtsauffassung ist da wohl wirklich ein wenig wirr, denn es ist eigentlich ziemlich anerkannt, dass es für eine einfache Körperverletzung oder für sexuelle Belästigung (das ist ja auch ein "Sexualdelikt") üblicherweise keine 2 Jahre+ gibt - schon gar nicht im Jugendstrafrecht, wo du möglicherweise deine "Sozialstunden" herdiskutieren willst. Oder aber, du möchtest da etwas Anderes suggerieren... ein Schelm wer da Böses denkt...

    Mal wieder ein klarer Fall von wenig Ahnung und großer Lautstärke
     
  6. Ivisyser

    Ivisyser Junior Member

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    Das habe ich heute doch schon mal gelesen :confused:
     
  7. Maycroft

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    Trotzdem sieht das deutsche Strafrecht höhere Strafen für Wirtschaftsdelikte vor als für Sexualdelikte und das ist falsch bzw. setzt falsche Signale, heute hat doch keiner mehr Angst ein Kind oder eine Frau zu vergewaltigen, meist gibt es Bewährung oder man macht auf schlechte Kindheit und wird zum Psychologen geschickt und erhält garkein Strafe...
     
  8. Ivisyser

    Ivisyser Junior Member

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    ..was soll das? Hier geht es um CS und das ist organisierte Kriminalität. Ausser wenn du es Zuhause machst ;)
     
  9. xyladecor

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    Kapitalverbrechen werden doch schon immer wesentlich drastischer bestraft, als andere Straftaten. Das ist im Grunde nichts neues, die Frage ist nach wie vor nur, wie lange das noch so bleiben muss.

    Wobei wir hier nicht wissen, was diese Person aus Niedersachsen schon als Vorgeschichte mitschleppte, und vor allem, wieviele Nächte er jetzt wirklich inter schwedischen Gardinen verbringen muss, ebenso wenig, wie wir das Ausmass mit welchen der das "gewerblich" betrieben hat, nicht kennen. Da wäre die DF Redaktion mit etwas mehr und besserer Recherche am Zug.
     
  10. Ivisyser

    Ivisyser Junior Member

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    Seit wann recherchiert DF-Newsfeed? o_O
     
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