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Bundesverfassungsgericht verhandelt im Mai über Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. April 2018.

  1. whitman

    whitman Wasserfall

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    Stimmt doch, selbst erlebt.
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    Ich kenne jemand, der ist Single und lebt allein und hat effektiv 390 Euro zum leben und darf trotzdem bezahlen, weil der Beitragsservice keine Befreiung anerkennt.
     
  3. easympunkt

    easympunkt Junior Member

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    ...wie wäre es mit verschlüsseln und wer das schauen möchte, zahlt.
     
    stompe und stromleitungstv gefällt das.
  4. easympunkt

    easympunkt Junior Member

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    ...und deswegen finde ich diesen Wichsverein abgeschafft oder verschlüsselt - für eben die, die es brauchen und das zahlen wollen :)
     
    stompe gefällt das.
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    Wird man nicht machen, weil dann wäre das System am Ende, weil Pleite.
     
    kjz1 gefällt das.
  6. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Ich geb mal meinen Tip ab: Die Klage wird abgewiesen.
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ich kenne jemand der läuft durch Köln und bettelt und spielt auf seiner orgel und geht nach getaner Betttelei un seinen dicken Mercedes und fährt heim.
    Oder die Frau die nur bettelte und als man sie dann tot fand holte man 20000Dm aus dem Mantelfutter.
    Was es nicht alles gibt.
     
    Monte gefällt das.
  8. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Und das ist gut so.
    Willkürlich gesteuerte Informationsquellen gibt es genug.
     
  9. Lt_Spock

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Es ist keine Abgabe für den Single, sondern der Besitzer der Wohneinheit bezahlt die Abgabe auf diese. Dabei ist es egal ob in der Wohneinheit ein Person lebt oder zehn Familien! Wie eine Wohneinheit definiert ist kann man im Rundfunkstaatsvertrag nachlesen.

    Es wird also unabhängig davon ob empfangsbereite Runfunkempfänger in der Wohneinheit vorgehalten werden, die Abgabe nur auf den Besitz einer Wohneinheit erhoben, was faktisch einer Steuer gleichkommt. Der Wohnungsbesitzer haftet gesamtschuldnerisch. In Analogie löst z.B. der blose Besitz oder Eigentum eines Autos und/oder Kapital auch nicht automatisch eine Steuerpflicht aus.

    Die HHA wird dauf den Besitz einer Wohnung erhoben. Ein Millionär, der nicht im Besitz einer Wohnung ist muss keine Haushaltsabgabe bezahlen. Der Penner auf der Parkbank mit Taschenradio auch nicht. Auch der Autofahrer mit Radio ohne Besitz einer Wohnung ist von der HHA befreit. Es wird also konkludent unterstellt, dass man ausschließlich im Freien, im Zelt und/oder als Wohnungsloser im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags die Leistungen des ÖR nicht in Anspruch nehmen kann, was der allgemeinen Lebenserfahrung deutlich widerspricht.

    Die Haushaltsabgabe ist daher von der Begründung für die Erhebung vollkommen willkürlich und damit ungerecht!
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. April 2018
    Richi51 und Solmyr gefällt das.
  10. Solmyr

    Solmyr Guest

    Achso und wenn man sich kaum was leisten kann, weil nur 300 Euro im Monat da sind? Findest es auch noch gut?