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Bundesverfassungsgericht verhandelt im Mai über Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. April 2018.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Und?

    Hat sich etwas an der Zusammensetzung des Rundfunkbeitrags geändert? Haushaltsabgabe, Betriebsstättenabgabe, beitragspflichtige Kraftfahrzeuge?
     
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  2. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    weißt du das so genau das sich nichts geändert hat. Ein Verweis, das es sich um den Link nicht aus dem aktuellem Jahr 2018 handelt, wäre aufschlußreich. Alles Klar
     
  3. Gast 104569

    Gast 104569 Guest

    Das für eine Zweitwohnung doppelt abkassiert wird ist eine grenzenlose Frechheit denn man kann immer nur an einem Ort schauen. Meines Erachtens eine absolut Verfassungswidrige Abzocke...
     
    Schnellfuß und FilmFan gefällt das.
  4. oasis1

    oasis1 Silber Member

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    C’est la vie
    So ist das Leben....
    Mit dem Ausspruch soll auch Trost gespendet werden....
     
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Hoffe das zumindest diese unseriöse Zweitwohnsitzregelung vom Gericht gekippt wird.
    Denn das als gerecht zu bezeichnen, da muss man schon einiges an Marketingtabletten eingenommen haben.
     
    Gast 144780 und FilmFan gefällt das.
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich weiß, dass sich an der intransparenten Beitragsstruktur seit 1.Januar 2013 nichts geändert hat.
    Ob 2015 oder 2018 spielt also absolut keine Rolle.
     
    Gast 144780 gefällt das.
  7. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Wenn du der Meinung bist des es verfassungswidrig ist, steht es dir frei zu klagen.
     
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  8. Solmyr

    Solmyr Guest

    Keine Frechheit, denn du könntest die ja Freunden überlassen z.b.
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Könnte...

    Die Freunde könnten allerdings auch schon Haushaltsabgabe leisten. Was dann?
     
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