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Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von ukroll96, 27. Januar 2009.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig


    Die Regelung musst Du mir mal zeigen. :rolleyes:

    Tja, so werden Lügen in die Welt gesetzt und andere springen auf den Zug auf und entrüsten sich gleich mit. Nur gut das Du schnell entlarvt wurdest....
     
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Übrigens, irgendsone Gurkensendung behauptete letztens wieder das der Strom vom Amt bezahlt wird.
    So macht man Stimmung.
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Wird's ja auch, es gibt nur kein Extrageld dafür.
     
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig


    Genau das wird aber immer von Frau Merkel und Konsorten suggeriert, dass man Extra Geld dafür bekommt.
     
  5. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Jo, und die Steuern die jeder bezahlen muss kommen auch vom Amt. :p
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Ist auch so, ALG-2 Empfänger zahlen keine Steuern, man spart sich nur dem Umweg mit der Ausfüllung der Anträge (5 Durchschläge!) für die Umsatzsteuerbefreiung bei jedem Einkauf und schlägt die 19% auf den Sozialhilfebeitrag auf.
     
  7. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Dann machen die ja noch + wenn sie sich nur Lebensmittel mit 7% leisten können. :eek:
    Indirekte Steuern gibt es natürlich auch nicht......
    Ökosteuer?
    Mieralölsteuer?
    Die Steuern die noch im Preis enthalten sind?
    :confused:
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Februar 2009
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Der Aufwand ist höher, das immer einzeln auseinander zu friemeln. Wenn ich vom Staat 100 EUR bekomme, und ich 20 EUR Steuern zahlen muss, dann kann mit der Staat ja auch 80 EUR geben und die Steuern weglassen. Die Steuern kann man immer wegkürzen, aber rechne mal den Verwaltungsaufwand durch, denn die Supermärkte, Tankstellen müssten dann im Einzelnachweis gegen Formular für jeden das beim Finanzamz gegenrechnen. Da ist dieses Modell einfacher.

    Gleiches gilt doch auch für den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungen. Die zahlt der Arbeitgeber auch nicht aus der eigenen Tasche, sondern zieht es mir vor dem Brutto-Betrag vom Gehalt ab. Brutto-Brutto Gehalt eben.

    Das sind so die üblichen Taschenspielertricks, um Einnahmen und Aussgaben zu verschleiern. Klar, ALG-2 Empfänger zahlen keine Steuern. Man könnte denen die Formulare geben und ihnen die Steuern erlassen. Gleichzeitig sinkt natürlich der Auszahlungsbetrag um den gleichen Wert, logischerweise. Also unterm Strich nur mehr Aufwand.
     
  9. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Du siehst immer nur die direkten Steuern und das sie dir vom Lohn abgezogen werden u.s.w.
    Ich sehe das so das dein Lohn nebst Lohnsteuer vom Endverbraucher über den Preis bezahlt werden.
    Und bis der Becher Joghurt im Laden steht sammelt sich eben was an.
    Auch Niedrigverdiehner sind Endverbraucher die deinen Lohn, und alle anfallenden Kosten deiner Firma bis hin zu Händler bezahlen, auch wenn du gern aus die Niedrigverdiehner herab siehst.
    Nicht mein Vermieter bezahlt die Grundsteuern u.s.w. sondern ich über die Miete.
    Oder die arge im Falle eine Falles. ;)
    Aber es ging ja im diese Aussage:
     
  10. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Bundessozialgericht: Hartz IV für Kinder verfassungswidrig

    Wenn man es ganz eng sieht, wird der Strom ja auch übernommen, nur eben nicht in voller Höhe und nur zu einem gewissen Betrag, der im Regelsatz mit eingerechnet ist. Der Anteil ist zwar ungemein klein, aber er ist zu einem gewissen Anteil eben im Regelsatz enthalten, so das man bei sehr enger Betrachtungsweise sagen kann, ist im Regelsatz enthalten.

    Ist zwar lächerlich, glaube sind 22 €, müsste da mal in den internen Belegen nachlesen und ich glaube das ist auch das Problem von unserer Puttsche Brammel aus MVP, das sie das wohl auch durcheinander bringt, aber ehrlich gesagt, mehr habe ich die Person auch nicht zugetraut. Sie hatte ja auch schon massive Probleme mit Brutto/Netto.