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Bundesnetzagentur legt UKW-Schwarzsender still

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. April 2017.

  1. skykunde

    skykunde Talk-König

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    Wie kann es sein, dass trotz Artikel 5 GG ein Radiosender "illegal" sein soll?
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Dafür musst Du halt den ganzen Paragraphen lesen, also auch den Absatz 2:

    "(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

    Einschränkende Gesetze sind Telekommunikationsgesetze, die die Nutzung von Funkfrequenzen einschränken und das Rundfunkrecht,d as verlangt, dass Du für die Veranstaltung eines Rundfunksenders eine Genehmigung der Landesmedienanstalt brauchst. Wenn Du sowohl Frequenz als auch Lizenz hast, kannst Du loslegen. Fehlt eins von beiden bist Du illegal.
     
    Volterra gefällt das.
  3. Rheinberger

    Rheinberger Senior Member

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    Piratensender gibt es hier oben im Nordwesten entlang der NL-Grenze wohl immer mal wieder. Das Programm reicht von kurzweilig bis gruselig :D
     
  4. DrHolzmichl

    DrHolzmichl Talk-König

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    Zumindest begehst Du eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat! Das ist im Funkverkehr im Prinzip genau so wie im Straßenverkehr.

    Gruß Holz (y)
     
  5. skykunde

    skykunde Talk-König

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    Das Telekommunikationsgesetz und der RBStV sind keine allgemeinen Gesetze, sondern spezielle Gesetze:

    "Allgemeine Gesetze sind solche Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verbieten, ... die vielmehr dem Schutz eines schlechthin, ... zu schützenden Rechtsgutes dienen, den Schutz eines Gemeinschaftswerkes, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit den Vorzug hat."
    Quelle: BVerfGE 7, 198, 209; BVerfGE 89, 248, 263; BVerfGE 95, 220, 235 u. 236; BVerfGE 102, 347, 360.

    Also mit der Lizenzierung (Wegelagerei) hat es demnach nichts zu tun. Ich verstehe das so, dass es sich im Absatz 2 um den Urheberrechtsschutz handelt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2017
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ein Radiosender an sich ist nicht illegal.

    Illegal ist die Verbreitung über UKW oder andere Frequenzbänder ohne eine Zulassung dafür.

    Die Funkfrequenzen sind ja nicht umsonst reglementiert. Da laufen ja nicht nur Radiosender drüber.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Weder das Telekommunikationsgesetz noch das Rundfunkrecht verbieten bestimmte Meinungen. Damit sind sie allgemeine Gesetze.
     
  8. skykunde

    skykunde Talk-König

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    Das Rundfunkrecht ist nichtmal ein Gesetz und der RBStV ist ebenfalls kein Gesetz, sondern ein Vertrag. Beide sind (nichtmal wirklich) genauso Spezialgesetze wie zum Beispiel das Bundesbeamtengesetz.
     
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Der Rundfunkstaatsvertrag wurde von jedem Landtag beschlossen und ist damit in jedem Bundesland ein Landesgesetz.