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Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Februar 2010.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    ... die Kabelnetzbetreiber erbringen den Sender Dienstleistungen, von denen die Sender wirtschaftlich profitieren. Ich halte es deshalb für legitim, wenn die Kabelnetzbetreiber für ihre erbrachten Dienstleistungen Entgelte verlangen.
    Wenn die Sender nicht bezahlen, werden andere bezahlen und Du würdest anscheinend liebend gerne die Kosten anteilig für die Sender übernehmen ...
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    ... solche Absprachen wären ein Fall für das Kartellamt ...
     
  3. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Grundsätzlich falscher Ansatz. Die Sender stellen das Signal für jede Plattform zur Verfügung. Der KNB möchte mit der Dienstleistung, das Signal zum Kunden zu bringen Geld verdienen. Das kann dem Sender egal sein, denn der Kunde könnte auch auf andere Übertragungswege ausweichen.

    Wie auch Du wissen dürftest ist es in anderen Länderen durchaus umgekehrt. Da müssen die KNB an die Sender bezahlen, damit sie deren Signal einspeisen dürfen. Die deutschen KNB profitieren einzig von politischen Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit der Zwangsprivatisierung des Kabels der Telekom.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    ... Sender, die auf die Kabelverbreitung verzichten erreichen erheblich weniger Haushalte und erzielen somit weniger Werbeeinnahmen.
    In manch anderem Land sieht die Sache etwas anders aus, weil Kabelfensehen mitunter eine erheblich geringerern Stellwert als in Deutschland hat.
    In anderen Ländern ist es auch durchaus möglich, dass die Kabelanbieter Einfluss auf die Programmgestaltung haben. Auch ist es in anderen Ländern durchaus möglich, dass der Kabelanbieter an den Werbeeinnahmen der Sender beteiligt wird oder der Kabelanbieter gar selbst Werbezeiten auf diversen Sender vermarkten kann ...
     
  5. ElimGarak

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Typisch Mischobo!

    Die Kabelanbieter leben wovon nochmal?

    Der Bereitstellung eines TV Angebotes für ihre Kunden!

    Wenn sie ihren Kunden nun nicht mehr alle wichtigen Sender
    anliefern entziehen sie sich doch selbst die Geschäftsgrundlage.

    Denn ohne Sender/Programme keine Kabelgebühr!

    Wer hier wirtschaftlich profitiert sind doch wohl eher
    die KNB, aber klar das Mischobo das anders sieht.
     
  6. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Es gibt hier zwei Seiten:
    Einmal das die Kabelverbreitung natürlich Kosten verursachen (Technikerkosten, Stromkosten, Infrakstrukturkosten) und dies könnte man natürlich genauso wie bei einer Satausstrahlung honorieren, andererseits honoriert der Endkunde bereits einen Teil, was bei Sat nicht der Fall ist.

    Die Medalie hat also zwei Seiten. Ich denke über das Thema kann man sich hier den Kopf einschlagen.

    Fakt ist meiner Ansicht aber, das die ARD im Streit um die HDTV Einspeisung versucht hat dieses Modell in Frage zu stellen und zu kippen.

    Aktuell besteht die Situtation nach wie vor bei Kabel BW zum Thema arte HD. Hier schlägt man sich aktuell den Schädel gegenseitig ein in Sachen Einspeisung.
     
  7. AndyMt

    AndyMt Gold Member

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Ich kann evtl. noch was zur Situation in der Schweiz sagen, was Einspeiseentgelte angeht:
    hier ist Kabel noch deutlich mehr verbreitet als Sat, verglichen mit Deutschland. Die KNB wären also in einer noch besseren Situation.
    Trotzdem verlangt keiner der Anbieter - auch nicht die grosse Cablecom - Einspeiseentgelte. Dafür verlangen die Sender auch keine Urheberrechts-Abgaben. Ist allen Beteiligten doch offensichtlich zu blöd Geld hin- und her zu schieben.

    Beim Kabel bezahlt der Kunde dem KNB etwas dafür eine Infrastruktur für den Empfang bereitzustellen. Die Sender stellen ihr Signal auf unterschiedlichen Wegen und Infrastrukturen den KNB kostenlos auf eigene Rechnung zur Verfügung.
    Bei Sat bezahlt und unterhält der Kunde selbst die Infrastruktur.

    Ich seh auch keinen Grund, weshalb die KNB nochmal kassieren sollten...? Bei PayTV ok, aber nicht bei Free-Tv.
     
  8. bobi83

    bobi83 Senior Member

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    dachte die knb in der schweiz müssen nach dem bundesgericht für sender wie bbc, itv usw. (sender die ungewollt eingespeist werden) urheberrechtsabgaben zahlen.
     
  9. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Nee , dreifach, jedefalls wenn sie die Privatsender in digtal sehen wollen. Demnächst wahrscheinlich 4-fach wenn die auch noch mit ihrem HD+ im Kabel angegängelt kommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2010
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    ... und warum stellt die cablecom dann monatlich CHF 2,08 für Urheber- und Interpretenrechte (SUISA) in Rechnung ?

    In Deutschland erfolgt die Zahlung der Urheberentgelte auch nicht direkt an die Sender, sondern an Verwertungsgesellschaften, die dann die Entgelte an ihre Wahrnehmungsberechtigten verteilen. Das sind hier zum Einen die vg-media (vertreten die den größten Teil der deutschen Privatsender) zum Anderen die AGICOA-Deutschland (vertreten ÖR-Sender aus u.a. Deutschland, Österreich und der Schweiz, sowie einige wenige Privatsender) ...