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Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Februar 2010.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    ... du hättest meine Beiträge richtig lesen sollen. Ich habe nicht behauptet, dass die Kabelanbieter verpflichtet sind, Einspeiseentgelte in Rechnung zu stellen, sondern das die Kabelanbieter Einspeiseentgelte berechnen müssen, wenn sie das bei anderen Sender auch machen. Wenn die Kabelanbieter bestimmte Sender bei der Berechnung Einspeiseentgelten bevorteilen, dann missbrauchen die Kabelanbeiter mit beträchtlicher Marktmacht ihre Marktmacht.
    Dazu hatte ich schon im Rahmen der KDG-Diskussion auf den im DF-Artikel aufgeführten Paragraphen verwiesen:
    Dass Kabel BW, Kabel Deutschland und Unitymedia eine beträchtliche Marktmacht haben, hat die Bundesnetzagentur festgestellt und daraufhin die Regulierungsverfügungen mit den Aktenzeichen BK 3b-06-013, -014, -15 und -17 erlassen.

    Bei anderen Kabelanbieter wie beispielsweise Netcologne oder Primacom, die ebenfalls Einspeisentgelte in Rechnung stellen, hat die Bundesnetzagentur bislang keine beträchtliche Marktmacht festgestellt und dementsprechend werden diese Kabelanbieter auch nicht von der Bundesnetzagentur reguliert. Aus dem Grund haben diese Kabelanbieter einen ganz anderen Handlungsspielraum als die Kabelanbieter mit beträchtlicher Marktmacht.
     
  2. doku

    doku Guest

    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Guter Post! Hätte es nicht besser formulieren können. :)
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Dann sollen sie das bei den anderen Sendern auch sein lassen.
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    In den meisten fällen Bezahlt man 2 Firmen für die Dienstleistungen.
    Die erste Firma die man direkt Bezahlt und die sorgen dafür das man das TV Signal von den Keller in die Wohnung bekommt.

    Die zweite Firma Unitymedia Bezahlt man indirekt die sorgen dafür das dieses TV Signal in den Keller gelangt.

    Das ist schon absurd genug aber die Firma mit kleinsten Netz Abschnitt kasiert aber auch den größten Anteil vom Geld.

    Was natürlich nicht richtig sein kann.
    Solange diese ******* in Deutschland existiert wird man sich auch mit der Grundverschlüsselung rumärgern dürfen.

    Es gibt keine Regelungen in Deutschland was Pay TV und Free TV Definiert.
    Was die dürfen oder nicht dürfen. Free TV Sender dürfen als Pay TV Sender vermarktet werden. Ist nicht verboten.

    Machen die Sender nur nicht weil die einfach Angst um ihre Zuschauer haben. Der Werbeeinahmen anteil ist einfach noch zugross bei den Sendern.
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben



    Klar haben die eine beträchtliche Marktmarkt, das ist bei Monopolisten immer der Fall , aber daswillst du ja wegen Einzelfällen wo es nicht so ist nicht einsehen.
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben


    Sehe ich auch so, ich habe es auch so verstanden und teilweise aus Dummheit auch noch weitergepostet.
     
  7. Thomas13

    Thomas13 Silber Member

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Ähm, die Kabelkunden zahlen eh - genauso wie die Satellitenkunden auch - die Verbreitungskosten von ARD und ZDF, nämlich über die GEZ.
     
  8. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    nur die Kabelkunden zahlen doppelt ;)
     
  9. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    also müssten die TV Sender kollektiv die Einspeiseabzocke verweigern...
     
  10. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Vermutlich gleicht sich das durch die Zahlungen der Netzbetreiber an die Sender wieder aus. :rolleyes: