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Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. September 2008.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

    Und genau aus dem Grund wäre so ein Recorder für viele nicht brauchbar denn dann kann man auch so einen zertifizierten Müll wie die Premiere Receiver nehmen.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

    ... klar, kannst dafür auch einen Premiere-Receiver nehmen. Nur wenn du als Kabel BW-Kunde für die Aufzeichnung von Pay-TV einen Premiere-PVR verwendest und z.B. nach Bayern umziehst, wirst du den PVR nicht mehr einsetzen können, außer du schickst den Receiver zu Humax, damit die alte Nicht-NDS-Software wieder aufgepielt wird.

    Davon mal abgesehen ist es vom Programmveranstalter abhängig, ob er einen Kopierschutz einesetzen möchte oder nicht. Aufnahmen von den unverschlüsselten ÖR kannst du auch mit CI+-Receivern exportieren. Das geht mit einem Premiere-Receiver nicht.
    Auch wird mit Sicherheit nicht jeder Privatsender bei jeder Sendung das DRM-Flag setzen. Die Aufnahmen können nur dann nicht exportiert werden, wenn die Sendung mit DRM-Flag gesendet wurde. Alle anderen Aufzeichnungen können zur Weiterbearbeitung exportiert werden. Im Vergleich zu Premiere PVRs ist CI+ also ein Fortschritt. Die Premiere PVRs haben sich aber trotzt der Einschränkungen auch nicht schlecht verkauft.

    Was soll auch daran erkehrt sein, wenn jemand einen Fernseher mit CI+ Schnittstelle hat und der Plattformbetreiber ihm offiziell ein dazu passendes Modul anbietet ?
    Wenn der Verbraucher heute beim Plattformbetreiber anrift, bekommt er zur Auskunft, dass es für sein TV-Gerät kein passendes Modul gibt (OK, wenn man bei Unitymedia anruft, kommt auch schonmal der Hinweis auf ein Alphacrypt-Modul).
    Im Fachhandel ist das nicht soviel anders, wobei es da auch Ausnahmen gibt.
    Bei z.B. Grobi kannst du eine Grobi TV Box inkl. Alphacrypt kaufen und die freigeschaltete Unitymedia-Smartcard kanst du dann gleich mitnehmen ...
     
  3. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

    Wie soll das gehen? Muss das Jugendamt bei dir vorbeischauen um festzustellen, ob sich bei dir irgendwelche Kinder rumtreiben? Kann ich bei FreeTV nachweisen, dass ich über 18 bin, damit Pro7 für mich Filme ab FSK 16 auch vor 22 Uhr ausstrahlt?

    Es geht hier um Rundfunk. Eine zeitliche Begrenzung um TV gilt für jeden. Da wird nicht unterschieden, ob man ab 18 ist oder nicht.
     
  4. fernsehfan

    fernsehfan Talk-König

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    AW: Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

    @Lord Dragon

    Hier geht es nicht um zeitliche Begrenzung im Fernsehen, sondern um die Möglichkeit, den Jugendschutz bei Nachweis der Volljährigkeit abschalten zu können! Und diese Möglichkeit gibt es im 21 Jahrhundert, nur die KNB's weigern sich dies umzusetzen!

    Es ist mir auch völlig unverständlich, das Premiere es schafft, nach 23 Uhr keinen Jugendschutz PIN mehr abzufragen, bei den KNB's muss man aber sogar nachts um 1 Uhr noch Filme ab 16 Jahren entsperren! Was soll dieser Unsinn?

    Daher muss es doch möglich sein, den Schutz ganz abschalten zu können! Das konnte man früher sogar mit der alten dbox 1! Bis man das per Softwareupdate unterbunden hatte!

    Die Receiver brauchen also nur ein Update und schon könnte man den Schutz abschalten, aber es tut sich nichts und man wird weiter bervormundet und gegängelt!

    Ich habe nichts gegen diesen Jugendschutz, aber er muss auch abschaltbar sein können! Darum geht es mir!

    MFG
    fernsehfan
     
  5. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

    @fernsehfan
    Im Grunde geht es um zeitliche Begrenzung. FSK 16 ab 22 Uhr und FSK 18 ab 23 Uhr. Es geht um nichts anderes. Im PayTV wird diese zeitliche Einschränkung bei FSK 16 Filmen aufgehoben und bei FSK 18 Filmen auf 20 Uhr vorgezogen. Wenn eine Jugendschutzsperre vorhanden ist! Es geht nicht darum das im Haushalt Kinder leben oder keine Kinder leben. Das ist egal! Es geht um zeitliche Begrenzung im TV.

    Du kannst Gutachten erstellen, dass du alleine lebst und kein Kind in deiner Nähe kommt. Das ist dem Rundfunkstaatsvertrag egal! FSK 16 ab 22 Uhr und FSK 18 ab 23 Uhr. Sonderregelung für PayTV, wenn Sperre vorhanden ist. Wenn keine Sperre vorhanden, dann gilt die allgemeine Regelung.

    Es steht nirgendwo, dass die Jugendschutzsperre nicht vorhanden sein muss, wenn durch Jugendamt oder Gericht festgestellt wurde, dass sich im Haushalt keine Jugendliche aufhalten.

    Deswegen gibt es auch nicht Pro7 für Erwachsene und Pro7 für Kinder. Rundfunk richtet sich an alle.
     
  6. mweb21

    mweb21 Gold Member

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    AW: Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

    so weit, so gut ... ;)

    Die Begründung wurde schon hinreichend diskutiert.

    Wenn ich, als über 50 jähriger, diesen Müll vom
    Gesetzgeber aufgezwungen kriege, ist und
    bleibt das eine unerhörte "Gängelung" :rolleyes:

    Ich verstehe es einfach nicht, warum unser Gesetzgeber hier nicht
    "mit gleicher Elle" misst.
    Meine (wahrlich nicht kleine ) DVD Sammlung
    muss ich doch auch nicht in einem mit Zahlenkombination gesicherten
    Tresor aufbewahren!!!!!! Noch werden Videotheken oder Versandhändler
    zur Verantwortung gezogen, wenn in Haushalten FSK16 oder -18 DVD's
    frei zugänglich herumliegen. Die einmalige Alterskontrolle bei dem Kauf
    einer DVD ist (imho)nichts anderes, als ein (zum Glück) abschaltbarer
    Jugendschutz. Aus diesen Gründen will mir diese Gängelung nicht
    in den Kopf, wieso reicht es nicht, die Sender zu Jugendschutz
    zu verpflichten, über dessen Anwendung jeder "mündige"
    Bürger selbst entscheiden kann. In der Praxis hat sich
    fast jede Massnahme "zum Schutz der Jugend" in
    den vergangenen Jahren als nichts anderes, als
    "Erwachsenengängelung" erwiesen ... ;)

    :winken:

    jugendschutz muss sein und ist gut !
    er sollte aber nicht zu einer permanenten
    belästigung für erwachsene werden ...

    schon gar nicht in zeiten, wo jeglicher jugendschutz
    in sachen
    gewalt und pornografie, durch den überall
    vorhandenen internetzugang, nur noch lächerlich wirkt :(
     
  7. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

    @mweb21
    Aber damit hat PayTV oder FreeTV nichts zu tun.
    Der Gesetzgeber muss so was entscheiden. PayTV Anbieter können keine einmalige Altersprüfung durchführen und dann Jugendschutzsperre aufheben, weil unser Gesetz es nicht vorsieht.
     
  8. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

    Warum nicht um die PIN für BM zu bekommen,wird auch erst dein Alter geprüft.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

    ... ish hatte mir seinerzeit meine Smartcard per Post-Ident zugeschickt. Hier gab es eine Altersprüfung und trotzdem musste man z.B. auf 9Live bei bestimmten Sendungen und bei den nächtlichen "Dauerwerbesendugen" den PIN eingeben ...
     
  10. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Bundeskartellamt geht gegen Premiere, Unitymedia und KDG vor

    Na Gott sei dank häng ich nicht am Kabel,weil das hat nichts mehr mit den Jugendschutzgesetz zu tun.