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Briefkastenpflicht?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Metrax, 16. Juni 2006.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Briefkastenpflicht?

    Genau das ging mir auch durch den Kopf. Ich hab keine Ahnung, wie viele Briefe in der Zeit noch zurück gegangen sind. Zum Glück lasse ich die meisten Rechnungen von regelmäßigen Zahlungen von meinem Konto abbuchen.
     
  2. LZ9900

    LZ9900 Guest

    AW: Briefkastenpflicht?

    kannst du/willst du die rechnungen nicht onlinezugestellt bekommen? ich bekomm von der kreditkarte bis zum internetbetreiber alles als pdf zugemailt. und das klappt wunderbar :)

    zum archivieren ist das auch viel einfacher. wo ich die möglichkeit habe, mach ich das so.
     
  3. noeler

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    AW: Briefkastenpflicht?

    Ich wohn zwar nicht zur MIete, aber ist eine interesante Frage.
    Es gibt Urteile, bei denen der Vermieter dem Zusteller den Zugang zu den Briefkaesten garantieren muss. Notfalls muss der Zusteller einen Haustuerschluesseln bekommen, wenn zu frueher Uhrzeit die Haustuer zu ist und die Briefkaesten im Hausflur haengen.

    Aber, es gibt auch Urteile, bei denen ein Zusteller das Grundstueck nicht betreten brauch, wenn auf dem Grundstueck Hunde sind und kein Kasten am Aussentor. Stellt sich jetzt die Frage, ob ein Vermieter Briefkaesten im Erdgeschoss anbringen muss, wenn das Haus eine bestimmte Anzahl an Stockwerken hat. Musste mal google benutzen.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Briefkastenpflicht?

    @LZ9900: Da bin ich ein wenig konservativ. Ich mag lieber die gedruckten Rechnungen, da ich mir die dann direkt wegheften kann. Frag nicht, aber irgendwie ist mir das so lieber. ;)
     
  5. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Briefkastenpflicht?

    Genau das ging mir auch durch den Kopf. Es gibt da ein paar DINen.

    Briefkasten: Die Norm für den Briefkasten DIN EN 32617:

    Zugänglichkeit:
    Briefkasten, Ablagefächer und Hausverteileranlagen sind für Zusteller und Empfänger jederzeit leicht zugänglich und griffgünstig anzuordnen, wobei Hausbriefkastenanlagen und einzelne Hausbriefkästen so angebracht sein sollten, daß sie ohne Betreten der Gebäude bedient werden können.

    Wohnhäuser mit bis zu 4 Wohneinheiten:
    Bei Wohnhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten sind die Kästen und Ablagefächer an der Grundstücksgrenze anzubringen. Beträgt der Abstand zwischen Grunstücksgrenze und der Haustüre nicht über 8 m, darf die Anbringung der Standbriefkästen und Hausbriefkästen auch im Eingangsbereich, an der Außenseite des Hauses oder als Durchwurfanlage vorgesehen werden.

    Wohnhäuser mit über 4 Wohneinheiten:
    Bei Wohnhäusern mit über 4 Wohneinheiten sind die Hausbriefkästen oder die einzelnen Hausbriefkastenelemente am oder vor dem Haus anzubringen oder als Durchwurfanlage vorzusehen.

    Allerdings wurde diese Norm bereits durch eine Neuere ersetzt. Ausserdem hab ich auch keine Vorstellung, ob diese Normen irgendwie verbindlich sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juni 2006
  6. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: Briefkastenpflicht?

    Postboten sind Dienstleister und so solten sie sich auch verhalten!
     
  7. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Briefkastenpflicht?

    Du vergisst, dass wir in Deutschland leben :)
     
  8. Metrax

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    AW: Briefkastenpflicht?

    Also, es handelt sich hierbei um meine QSC IPfonie business Rechnungen, da das ganze über meine Gewerbskundennummer bei QSC läuft, krieg ich die halt immer per Post, sonst würde das finanzamt sie nicht akzeptieren.

    QSC kann mir leider keine Auskunft über den Direktzusteller geben, da die das nur an ein großes Unternehmen geben und dieses dann die Briefe an die kleinen Unternehmen gibt.

    Auf dem Briefumschlag ist nicht beschriftet, aber ich werd QSC mal anffordern mir die Adresse des Verteilers zu geben und mich dort Kundig machen welcher Depp die Briefe bei uns ausliefert.

    Zur Zuverlässigkeit hab ich ein aktuelles Beispiel:
    Ich hab die Rechnung von heute durchgesehen ... und bei QSC angerufen, wegen den posten ... komischer weise waren die Beträge der Rechnung in meiner Hand andere als meien letzte Rechnung die bei QSC rausging. Naja, ich hab dann bemerkt das die Rechnung vom 02.02.2006 war ... der QSC Mitarbeiter meinte, sie sei am 03.02.2006 per Brief rausgegangen ... das gibt noch ne kräftige Beschwerde hinterher.

    DAnke auf jedenfall für eure Tipps.
     
  9. noeler

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    AW: Briefkastenpflicht?

    Dann soll der Aussteller die digitale Signatur nutzen.
     
  10. Metrax

    Metrax Junior Member

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    AW: Briefkastenpflicht?

    Die Rechtliche Lagen der digitalen Signaturen ist immer noch nicht 100%ig geklärt. Außerdem ist mir ne Papierrechnung für die ich nix extra zahlen muss lieber, weil so muss ich die Signaturfiles nicht 10 Jahre lang aufheben :/