1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Breivik ist zurechnungsfähig

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 24. August 2012.

  1. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

    Registriert seit:
    25. August 2001
    Beiträge:
    15.202
    Zustimmungen:
    6.362
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    65 Zoll 4K TV - Samsung Q85T
    AV Receiver -Denon X2500H
    5.1 Boxen - Nubert NuBox(x) Serie 2x B-70, 2x 310, 1x CS 330, 1x AW 440 Subwoofer
    Spielekonsolen - Xbox Series-X, Nintendo Switch, PS5
    Streamingdevices - Fire TV 4K Max / Chromecast Ultra Samsung TIZEN 2020
    Anzeige
    AW: Breivik ist zurechnungsfähig

    Bitte nicht Strafmaß und Rechtsstaatlichkeit miteinander verwechseln. Rechtsstaatlichkeit bedeutet lediglich, dass die Rechtsprechung sich an fest definierten, durch die Regierung festgelegten Gesetzen orientieren muss und hierbei keine Willkür ausüben darf (Rechtssicherheit). Darüber hinaus dürfen nur Gesetze zur Anwendung kommen, die zum Zeitpunkt der Tatausübung bereits in Kraft getreten waren.

    Mit dem Strafmaß oder der Ausgestaltung der Gesetze hat das wenig zu tun. Selbst die Sharia wäre mit dem Rechtsstaat vereinbar, wenn sie entsprechen parlamentarisch beschlossen würde.

    Das ist eine Fehlinformation. Die EU hat lediglich die Umsetzung der Sicherheitsverwahrung in Deutschland bemängelt. Nicht das Prinzip der Sicherheitsverwahrung allgemein.

    Was in Deutschland bemängelt wurde ist, dass die Sicherheitsverwahrung in vielen Fällen rückwirkend/nachträglich ausgesprochen wurde, für Verbrechen die vor deren Einführung begangen wurden (nicht vereinbar mit dem rechtsstaatlichen Prinzip) und das die Sicherheitsverwahrung im normalen Strafvollzug durchgeführt wurde, was nicht in Ordnung ist, da der Täter bereits seine Strafe verbüßt hat. Er ist also vom normalen Strafvollzug separiert zu verwahren!

    Nur das hat die EU untersagt und das ist auch korrekt so.
     
  2. mensei

    mensei Platin Member

    Registriert seit:
    21. April 2004
    Beiträge:
    2.704
    Zustimmungen:
    151
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Breivik ist zurechnungsfähig

    Ich finde das Urteil so schon in Ordnung, aber irgendwie würde ich mir für ihn ein Arbeitslager schon auch wünschen. Da braucht es keine Schläge von Mithäftlingen oder andere Sachen die sich manche hier wünschen würden.