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Brauche Rat

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von idennis, 25. April 2016.

  1. idennis

    idennis Junior Member

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    Also brauche ich eigentlich kein TV-Vertrag. Habe ich mir schon gedacht. Von wegen ich bin verpflichtet Kabel-TV anzumelden. Ist für mich auch das erste mal.
     
  2. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    dein Vermieter hat dich doch für die normalen Programme angemeldet, und bezahlt ja auch dafür, ob er die Gebühr bei dir in den Betriebskosten abrechnet, das weiß ich nicht....ich bin auch nicht extra angemeldet...nur wenn ich jetzt noch mehr Programme und HD für RTL usw. möchte muss ich selber einen Vertrag abschließen...
     
  3. Peter65

    Peter65 Platin Member

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    Angeblich nur die ÖR Frei?
    Oder meint dein Vermieters das du nur die ÖR sehen kannst weil die unverschlüsselt sind? Was mir sehr wahrscheinlich erscheint.
    Ich würde mal auch meinen, dein Vermieter hat einen Vertrag mit UM der den Empfang liefert.
    Überprüf doch mal wieviele Sender dein Gerät empfängt.
    Egal ob verschlüsselt oder nicht, dein Gerät sollte alle Sender finden, das du dann nur die unverschlüsselten sehen kannst ist ja wohl klar.

    Wenn du Sky sehen kannst, einen Vertrag dafür wirst du ja wohl haben, beweist, der Receiver empfängt die und nicht nur die ÖR Sender.

    Keine Ahnung ob nun wirklich UM oder ehemals KabelBW, bei KabelBW waren die Privaten in SD soweit mir bekannt nie verschlüsselt.
    Die Privaten in SD mußten auf Grund eines Beschlusses vom Bundeskartellamt die Grundverschlüsselung aufgeben, also auf jeden sollte die auch zu sehen sein.
     
  4. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Bin kein Kabelexperte, aber wenn dein Sky Receiver das Bild aus der UM Kabeldose bekommt, musst du meiner Meinung für diesen Kabelanschluss, denn du dann auch für mehr als nur die Grundversorgung verwendest, auch über zusätzlichen Vertrag bei UM bezahlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2016
  5. mass

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    Bin auch kein Experte aber das Allgemeine Verbraucher Recht kennt doch jeder etwas ?
    nee muss er nicht , bereits der Vermieter für die Grundversorgung zahlt,
    UM Bucht Eigenmächtig einen teuren TV Vertrag ?
    Verträge zu Lastgen 3. die man selber nicht abgeschlossen hat, sind Ungültig, steht u.a. im BGB,
    die können buchen was sie wollen so lange man nicht Schriftlich Zustimmt.
    Ich denke mal dass das schon bald einen Straftatbestand Erfüllt ?

    Was Sky an geht man kann auch einen direkten Vertrag mit Sky machen und hat beim Kabel Versorger die Grundversorgung und das Kabel für das man ja bezahlt über die NK, das ist nicht um sonst das Kabel .

    (Bei uns sind es 5 € KD über die NK alle Privat Digital TV,Radio Sender paar ÖR HD Sender )
    Darf ich mal fragen wie hoch die Kabel Gebühren sind , über die NK mit abgerechnet werden ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2016
  6. Peter65

    Peter65 Platin Member

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    Wieso?
    Egal ob KD/VF oder UM, das Sky Signal wird vom Kabelnetzbetreiber eingespeist, wenn der TE das empfangen und nutzen kann ohne einen Obolus an den KNB abzutreten, ist der Kabelanschluß locker über irgendwelche Grundversorgungen hinaus versorgt.

    Rechtliche Hinweise, in Ordnung, nur ob die dem TE wirklich helfen?
    Unterschreiben eines Vertrages wenn der Vertrag online erfolgt, dürfte schwierig werden. Ist ja auch bei vom Kunden abgeschlossenen Verträgen so.
    Zumindest sollte man eine Vertragsbestätigung oder ähnliches erhalten.
    Wenn nicht, was dann widersprechen?
    Da dürfte auch der Hinweis auf Unrechtmäßigkeiten seitens UM nicht viel helfen.

    Meines Erachtens hilft hier nur die Kundennummer des Vermieters bei UM um nachzuweisen das der Kabelanschluß über diesen bezahlt wird.
    Ne andere Möglichkeit aus dem was vom TE bisher gepostet worden ist sehe ich nicht.
     
  7. mass

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    Online ?
    Er wurde von einer Drücker Kolonne angerufen lies man den 1. Beitrag .
    Lies mal Beitrag 7 (das nennt sich Kunden Rückgewinnung , das sind Tricks ),
    ich hätte sofort aufgelegt. Er braucht keinen TV Vertrag wenn man so will hat men eh einen Anspruch auf die Grundversorgung der Wohnung und wenn man mehr will, steht es einem frei einen Extra TV Vertrag Abo zu machen Sky oder UM .
    Wieso muss er was nachweisen ?
    Einen nicht bestellten Vertrag der einem unter geschoben wurde Widerruft man auch nicht,
    das könnte so ausgelegt werden, das man diesen Vertrag abgeschlossen hat,
    man Bereitet den Vertrag und Weist diesen Zurück das es kein Gültiger Vertrag ist .
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2016
  8. captaindyck

    captaindyck Silber Member

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    Du hängst Dich aber reichlich weit aus dem Fenster ohne genaue Kenntnis, was denn nun genau während des Telefongesprächs von dem UM-Mitarbeiter (oder UM-Werber?) und idennis besprochen wurde. Die Beschreibung des Telefongesprächs ist derart dürftig, dass ich es als absolut unseriös betrachte, darauf basierend solche Ratschläge zu geben. Woher willst Du wissen, dass im Laufe des Gesprächs dann nicht doch sinngemäß diese Sätze gefallen sind?

    UM: "Wir haben gerade festgestellt, dass sie zwar Internet und Telefon bei uns gebucht haben, sie aber den TV-Anschluss nicht angemeldet haben."
    Kunde: "Habe ich nicht?"
    UM: "Ich empfehle Ihnen unser Paket xy, darf ich das für Sie eintragen?"
    Kunde: (überrumpelt) "Ähm ja, wenn das so ist, na gut..."

    Und schon ist ein Vertrag geschlossen, Kunde hat zugestimmt. Vertrag muss widerrufen werden, wenn man ihn kurzfristig wieder loswerden möchte. Dass ein Vertrag nur schriftlich geschlossen werden kann, ist schlicht Nonsens. Ggf. hat der Anbieter bei telefonischem Abschluss später Probleme, den Vertragsschluss nachzuweisen, ggf. sind die AGB nicht Bestandteil des Vetrags geworden, aber das ändert erst einmal nichts daran, dass der Vertrag geschlossen wurde.

    Prinzipiell hast Du mit dieser Aussage Recht: Wenn man keinen Vertrag geschlossen hat, dann sollte man auch bestreiten, dass ein solcher Vertrag überhaupt existiert, statt ihn einfach zu widerrufen. Dabei sollte man sich aber auch 100% sicher sein. Ich halte es für absolut fahrlässig, wenn man in einer solchen Situation innerhalb der Widerrufsfrist nicht anfügt: "Sollte ich mich bezüglich des Vetragsschlusses im Irrtum befinden, erkläre ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf."
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2016
  9. mass

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    Das ist aber ein Vertrag bez. eine Vertragsänderung , wenn die TV buchen .
    Vertrag abgeschlossen denn man nun doch nicht will Widerruft man ,
    wird der Vertrag nicht Erfüllt Tritt man vom Vertrag zurück wegen nicht Erfüllung .
    Bei am Telefon oder über Internet abgeschlossene Vertrag hat eh ein 14 Tage Widerrufs Recht .

    Die haben Tricks drauf um den Leuten einen Vertrag abzudrehen, wir haben mal so einen Brief erhalten das der Kabel Anschluss nicht voll genutzt wird und sich ein Mitarbeiter ankündigte.

    Lies mal hier .
    Auch hier schadet es nicht wenn man mal seine Nachbarn fragt wie das mit dem TV Empfang ist,
    wenn man selber nicht sicher ist oder die Hausverwaltung ,
    Wir sind doch alle Angemeldet und zahlen monatlich 17.50 an den Beitragss.
    so was in der Art wie eine Rundfunk TV Abgaben Steuer .
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2016
  10. Peter65

    Peter65 Platin Member

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    Da der TE TV sehen kann, ist das wohl schon sowas wie ne Vertragserfüllung.
    Egal wie, da der TE die Sache vom Hals haben will, muß er tätig werden, von alleine löst sich das Problem nicht.
    Sonst wird irgendwann was abgebucht und dann ist der Ärger noch größer.

    Hatte ein ähnliches Problem, irgendwas bestellt, in der Auftragsbestätigung stand plötzlich was von einem Kabelanschluß den ich zu bezahlen hätte.
    Zahle aber diesen direkt an KD.
    Hab da einfach mal angerufen, auch wenn über Hotline viel gemeckert wird, in dem Fall wurde das zurückgenommen. Problem gelöst.
    Vielleicht sollte der TE das auch mal versuchen.

    Meine Bemerkung mit "online" war eher allgemein und darauf bezogen das man in dem Fall nichts unterschreibt.
    Sondern es kommt ne Bestätigung, widerspricht man der nicht, ist der Vertrag gültig, ist zumindest bei KD so.
    Telefonisch genau das gleiche.

    Hat ja den Vermieter gefragt, der eine ziemlich uneindeutige Antwort gegeben hat.

    Was hat jetzt die Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) mit der Anmeldung des nutzens von Kabel TV beim Betreiber zu tun?
    Nichts.