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BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Februar 2015.

  1. astranase

    astranase Gold Member

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    AW: BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"


    Wer das nicht tut ist selber dran schuld, oder kommt der Kabelanbieter auch noch dafür auf wenn jemand seinen alten anlogen schwarz-weiß Fernseher betreibt:D? ... da nehme ich als Kabelmecker sogar mal die Netzbetreiber in Schutz.
     
  2. astranase

    astranase Gold Member

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    AW: BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"


    Das ist immer mein Aufreger, da müssten aber alle frei empfangbaren Programme fürn Appel und n Ei beim Endkunden ankommen weil jeder der ein Stück "Blech und nen Draht" sein eigen nennt kostenlos an diese Medien kommt.
    Somit dürfte die Kabelgebühr nicht höher sein als z.B. der Beitrag für eine Hausgemeinschaftsanlage, aber gut ist nicht so und war nur so ein Gedanke von mir.



    Das ist einerseits gut so, legt aber in gewissen Teilen der BRD auch Fesseln an, so haben die Privaten in Mitteldeutschland gegenüber den ÖR immer noch Welpenschutz.
     
  3. astranase

    astranase Gold Member

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    AW: BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"


    diese Frage stellte ich vor x Jahren schon mal im Forum (hier?), war auch so eine Vorstellung von mir das es so was geben müsste.
     
  4. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"

    Wäre noch schöner wenn der KNB den Fernseher zur Verfügung stellen müsste.
    Wo kommen wir den da hin.

    Jeder Kunde ist selber für die Hardware verantwortlich.

    Must Carry. Von mir aus können gewisse Sender gerne Must Carry Status haben.

    Das bestimmt aber nicht der Bayrische Rundfunk und erst recht nicht haben die eine Kontrolle Funktion darüber.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"

    ... und für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages erhalten die ÖR-Sender Gebühren und ca. 8 Mrd. Euro im Jahr sind da nicht gerdae wenig. Dazu kommen da noch die ca. 1 Mrd. Euro an Werbeeinahmen.

    Mit der Verbreitung ihrer Programme im Kabelnetz von UMKBW erwirtschaften die ÖR-Sender 193 Mio. Euro Werbeeinahmen im Jahr. Dazu kommen noch die 2,8 Mio Euro Urheberentgelte, die UMKBW jährlich an die ÖR zahlt.
    Im Rahmen des zur Debatte stehenden Vertrages zahlten die ÖR an UMKBW Einspeisentgelte i.H.v. 16 Mio. Euro im Jahr.

    Mit der Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz von UMKBW generierten die ÖR einen Gewinn in Höhe von 179,8 Mio. Euro im Jahr. Aber auch die ÖR wollen hier ihre Gewinne durch Nichtzahlung von Einspeiseentgelten maximieren ...
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"

    ... vor x Jahren war, zumindest hier in NRW, vorgeschrieben, dass digitaler Hörfunk im Kabel im DAB-Standard verbreitet werden sollte. Davor sollten digitale Hörfunkprogramme im DSR-Standard eingespeist werden ...
     
  7. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"

    Da steht aber eben nicht drin, wie und mit welcher Technologie das zu bewerkstelligen ist, siehe die Abschaltung von ARD-alpha im analogen Kabel.

    Im übrigen muss bei weitem nicht jeder öffentlich-rechtliche Sender zwangsweise verbreitet werden, auch wenn du den Eindruck erweckst, dass es so sei.
     
  8. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"

    Völlig korrekt, deine Einstellung.

    Und wenn diese vernünftig umgesetzt würde, bräuchte es noch nicht mal MustCarry Regeln oder Gesetze oder entsp. Gerichtsentscheide.

    MustCarry ist einfach verstaubt und zum Streitobjekt **HIMSELF** geworden.

    Ich denke, das MustCarry sollte als alter Zopf abgeschitten werden.

    Die ÖR gehören aber nach meiner Meinung dennoch alle in ein Kundenfreundliches KNB Kabel rein.

    Zumindest als *** digitales Fernsehen *** digitales Radio ***
     
  9. Terranus

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    AW: BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"

    @mischobo: die ÖR haben ihre "Gewinne" (die sie gar nicht machen dürfen) nicht gesteigert, da ihnen das Geld für die Einspeiseentgelte einfach nicht mehr zusteht - sie bekommen es gar nicht mehr. Es wird ihnen nicht mehr genehmigt. Einspeiseentgelte sind massiv wettbewerbsverzerrend, das sie nur die zwei großen Ex-Bundespost Großkabler bekommen haben.
    Die Kabelbetreiber können ihr Angebot ohne TV Sender nicht vermarkten, erst die TV Sender machen das Kabel attraktiv. Dass die Kabelbetreiber hierfür Urheberrechte zahlen müssen, ist nachvollziehbar. Die Kabelbetreiber nutzen die Attraktivität der TV Sender, um ihr Netz mit all seinen kommerziellen Angeboten wie Internet besser vermarkten zu können. Warum sollen die TV Sender dafür auch noch zahlen ? Das macht überhaupt keinen Sinn.

    Was "Must Carry" angeht, da sehe ich auch keine konkrete Verpflichtung bei der digitalen Einspeisung. Aus meiner Sicht ist das auch nicht nötig. Denn die Kabler können die ÖR ehh nicht rauswerfen, denn dazu sind die Sender einfach zu attraktiv. Ohne sie ist das Kabel wertlos. Daher braucht es auch kein Must Carry.

    @astranase: ja, wenn einem die Kosten für einen Kabelanschluss zu hoch sind, dann muss man ihn kündigen. So wie bei jedem anderen Produkt auch.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BR zum Streit um BR Heimat: Sender hat "Must-Carry-Status"

    Mischobo, jetzt wird es vogelwild...

    Wo hast Du denn diese Zahlen her, aus der Marketingabteilung von UMKBW?


    Die 8 Millionen stimmen ja fast, die Werbeinnahmen kommen aber aus Deinem Fabelreich. Sehr großzügig geschätzt sind es 500 Millionen Euro. Dabei gilt aber:

    Nettowerbeeinnahmen sind kein Ertrag, da es ja Kosten gibt.
    So ein Quatsch: Die Werbeeinnahmen werden durch Zahlungen der Werbekunden erreicht, nicht durch die Verbreitung durch Deinen Arbeitgeber. Im Übrigen ist knapp die Hälfte der 500 Mio. Euro aus Hörfunkwerbung, hierzu werden selbst von Kunden in den seltensten Fällen die Leistungen des Kabelnetzbetreibers in Anspruch genommen, sondern immer noch überwiegend terrestrische UKW Radios.

    Die sind gesetzlich vorgeschrieben, da UMKBW eine urheberrechtlich geschützte Leistung zum Geschäftemachen nutzt

    Dafür gibt es nunmal, nun x-fach gerichtlich festgestellt keinen Grund.
    Ein völliger Unsinn... Die öffentlich-rechtlichen Sender haben in Deutschland einen Marktanteil von ca 45 %, dh UMKBW generiert zu 45 % die Einnahmen aus dem Kabel durch Leistungen der öffentlich-rechtlichen Sender. Ich finde da kommt UMKBW viel zu billig davon!
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2015