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BR-Intendant Wilhelm: Härtefälle bei Rundfunkgebühr prüfen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Januar 2013.

  1. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: BR-Intendant Wilhelm: Härtefälle bei Rundfunkgebühr prüfen

    Eine pauschale Befreiung für Behinderte gab es vorher auch nicht. Nur Blinde, Gehörlose und, überspitzt gesagt, Komatöse bekamen auf Antrag das RF-Zeichen, was auch wieder auf Antrag zur Gebührenbefreiung führte. Behinderte mit RF-Zeichen bezahlen jetzt den verminderten Gebührensatz von EUR 5,99. Härtefallregelungen gibt es aber auch in diesen und auch in den anderen von dir genannten Fällen, natürlich nur auf Antrag.
    Übrigens, 100% GdB und die Merkmale aG und B reich(t)en nicht aus, um das RF-Zeichen zu bekommen.