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Bodenlose frechheit

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Tofffl, 13. Mai 2004.

  1. geko

    geko Silber Member

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    Sei es wie es mag: Eine Rücklastschrift, welcher 2,70 EUR zu Grunde liegen, die aber 5 EUR (oder mehr) an Kosten verursacht, ist nicht verhältnismäßig. Hier hätte der Kunde durchaus noch einige Zeit warten können, damit die Korrekturüberweisung von Premiere ankommt.

    Keine Frage, Premiere hätte den Betrag nicht abbuchen dürfen. Aber bei der Reaktion darauf hat der Kunde auch gewisse Sorgfalt bzw. Verhältnismäßgkeit zu achten. Ein blinden Rückbuchen vor Wut ist absolut überzogen, egal ob es sich dabei um Premiere oder sonst einen Vertragspartner handelt.
     
  2. h2d

    h2d Guest

    Genau genommen, wenn seitens des Kunden alles rechtens ist, brauch man sich bei Premiere deswegen überhaupt nicht zu melden, knallhart Rückbuchen, alles andere ist nur ein guter Stil des Kunden, mehr nicht. Mit den folgenden Drohbriefen und dem Blahfasel drauf kann man Papiertauben bauen. Einen gerichtlichen Mahbescheid wird man wohl kaum bekommen, denn dann müßte Premiere ja seine Forderungen später vor Gericht offenlegen. Also mir scheint die Buchhaltung dort ist auch stark renovierungsbedürftig.

    Gruß Dieter
     
  3. fcsh

    fcsh Board Ikone

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    Einfach zurückzubuchen, ohne zunächst schriftlich (auch per E-mail) eine angemessene Frist zu setzen ist tatsächlich unverhältnismäßig. Nach Ablauf der Frist ist man jedoch sehr wohl berechtigt, den Betrag zurückzubuchen. Was angemessen ist kann man noch diskutieren, mehr als 2 - 3 Wochen im Falle einer unberechtigeten Abbuchung auf eine Rückzahlung zu warten ist meiner Meinung nach inakzeptabel.

    Es geht aber auch anders:

    Wenn keine rechtzeitige Rückzahlung erfolgt, Einzugsermächtigung widerrufen, bei Zahlung des nächsten Monatsrechnung diesen Betrag abziehen.

    Sobald das Geld eingeht, dieses dann an Premiere zurück überweisen. Warum sollen sie das Geld in der Zwischenzeit haben? Auch wenn's "nur" EUR 2,70 ist. Mahnen können sie wie sie wollen - dein Kundenkonto ist nicht in Rückstand!

    fcsh
     
  4. h2d

    h2d Guest

    Also jetzt wedelt aber der Schwanz mit dem Hund. Was heißt denn hier bitte schön blindes Rückbuchen. Blind ist doch wohl der, der ohne gültige Einzugsermächtigung ein Inkasso betreibt. Hier ist die Rechtslage sehr eindeutig beim Geschädigten. Es ist sogar die Pflicht des Geschädigten die Rückbuchung so schnell wie möglich zu tätigen um den Schaden eines Zinsverlustes in Grenzen zu halten. Sicher ist bei diesen Beträgen der Schaden äußerst gering, aber es geht dabei ums Prinzip. Ich habe es glaube ich schon mal geschrieben, wo kommen wir denn dahin, wenn Einzugsermächtigungen zum Selbstbedienungsladen werden.

    Gruß Dieter

    <small>[ 13. Mai 2004, 22:24: Beitrag editiert von: h2d ]</small>
     
  5. dave1980

    dave1980 Gold Member

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    Alos ich würde mal einen Anwalt in der Familie oder im Freundenskreis befragen (wenn vorhanden).

    Man kann Premiere nicht mit jedem vergleichen.

    Premiere ist ein Großunternehmen und hängt sehr viel mit der EDV zusammen. Und es gibt keine EDV die fehlerfrei arbeitet.

    Und es nicht möglich mit so einer großen EDV, wie Premiere sie hat, alles mit allem verrechnen, das geht einfach nicht.

    Ein kleines Beispiel:

    Ein versicherte fährt drei Wochen zur Reha und hat volle Lohnfortzahlung. Da hat er 210 € Zuzahlung zu leisten, hat aber einen Anspruch auf 250 € Fahrkosten, dann überweisen wir Ihm die 250 € FK und holen uns per Bescheid die 210 € wieder! Das Verrechnen wäre so verwaltungsaufwendig, dass mehr Personal benötigt werden müsste! Das liegt an der EDV, da so eine einziger Auftrag abgesetzt werden muss! Der Rest macht die Kiste alleine! Ansonsten müssten sämtliche umbuchungen innerhal des hauses geschehen.

    Nein, ich arbeite nicht bei Premiere, habe z. Zt. auch kein Abo!

    <small>[ 13. Mai 2004, 20:29: Beitrag editiert von: dave1980 ]</small>
     
  6. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    Sorry!! aber das ist doch nicht mein Problem nur weil ihre EDV fehlerhaft ist haben sie nicht das Recht einfach irgentwelche Gelder abzubuchen.
     
  7. h2d

    h2d Guest

    Eine EDV kann auch nur so gut sein, wie die Leute, die sie bedienen und komisch, meine Versicherer sind bestimmt einen Tick größer als Premiere und die buchen auch nicht einfach mal so irgendwelche Beträge ab. Sollte es doch mal vorkommen, dann entschuldigen sie sich wenigstens und sorgen für eine schnelle Rückerstattung.
    Das mit dem Verrechnen mag ja bei Lohnabrechnungen schon etwas schwieriger sein, aber in diesem Fall handelt es sich um eine simple Debitoren-Buchhaltung mit Offenen-Posten und da ist Verrechnung nun wirklich kein Thema.
     
  8. xyladecor

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    erstens ist das blödsinn, und zweitens was interessiert das den kunden ???, interessiert premiere warum auch immer ein kunde nicht zahlen kann?, nein, wie du ausserdem drauf kommst, dass es keine EDV gibt, die fehlerfrei arbeitet ist mir ein rätsel.

    ciao ciao
     
  9. xyladecor

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    was in diesem speziellen fall ja nicht der fall ist, er hat ja schliesslich 1 woche gewartet, es wird nicht viele leute geben, die diese geduld
    aufbringen würden, denn auch angerufen hat er
    ja...

    ciao ciao
     
  10. fcsh

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    Die Größe eines Unternehmens ändert nichts an den Rechten der Kunden. Wenn Premiere wegen EDV-Probleme Fehler macht, kann es dem Kunden schliesslich egal sein. P muss die Kosten hierfür selber tragen, wenn Sie nicht sofort den Fehler korrigieren. Der EDV die Schuld zu geben ist eine Sache, dafür nicht verantwortlich zu sein ist ganz was anderes.

    fcsh