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"blizz" und "Family TV" verlieren Rundfunkzulassungen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Juli 2017.

  1. mazah

    mazah Neuling

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    Selbst das Logo von FamilyTV ist ja eine kackdreiste Kopie vom Frankenfernsehen Logo!
     
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Was sagt der FamilyTV Account hier im Forum ?
    Der hatte doch immer einen recht großen Mund, will nicht das S Wort benutzen.

    :D

    Aber warum ist man eigentlich froh, das der Sender nicht mehr weiter-senden darf?
    Besseres Programm als RTL hatten die auf jeden Fall..

    Und Hornauer der alte Wurzelknöterisch könnte mal wieder ein Programm aufmachen.
    Mit Dauerwerbesendungen, Aufnahmen von Furzgeräuschen, und dazwischen eine Endlosenschleife von einer schrecklich netten Familie.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2017
    DrHolzmichl gefällt das.
  3. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Hat er immer noch, nur halt auf Facebook, wo er die BLM anpöbelt:



     
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  4. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    in dem Punkt hat der Sender wirklich Recht.

    Grundsätzlich haben vom Betroffenen eingelegte Rechtsbehelfe wie z.B. der Widerspruch oder die Anfechtungsklage bereits eine aufschiebende Wirkung, wie sich aus § 80 I S.1 VwGO ergibt. Durch die aufschiebende Wirkung kann die Behörde die von ihr erlassene Verfügung so lange nicht vollstrecken, wie über den eingelegten Rechtsbehelf noch nicht entschieden wurde.
     
  5. safe95

    safe95 Silber Member

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    Ist das alles eine peinliche Nummer (für Storost). :D
     
  6. MaxiKing

    MaxiKing Silber Member

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    Haben die nicht von § 80 Abs.2 S.1 Nr.4 VwGO Gebrauch gemacht, einer sofortigen Vollziehung? Wir kennen die Bescheide halt nicht, aber wenn die LFK von einer sofortigen Einstellung des Sendebetriebes spricht und mit Geldstrafen droht, kann ich mir keine aufschiebende Wirkung vorstellen. Aber der Anwalt von Timo Storost wird es wohl besser wissen.
     
  7. safe95

    safe95 Silber Member

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    Herr Storost kann ja bei Bedarf einfach auch wieder selbst in die Rolle des Anwalts schlüpfen ... (y)
     
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  8. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Es geht ums pöbeln und hat nichts damit zu tun, ob man die Wahrheit sagt oder nicht, sondern wie man sich verhält.

    Davon abgesehen hat der Sender in Bezug auf das "war" nicht zwangsläufig recht, auch wenn das eher eine technische Definition ist (weil für die Praxis nicht weiter relevant). Dafür müssen wir erstmal eine andere technische Definition klären. Und zwar: Das Ereignis (in dem Fall: Lizenzentzug) ist kein Einzelereignis, sondern besteht: der Verwaltungsakt und der Vollzug.

    Und nun gibt es dazu zwei (eigtl. drei) Theorien bei dem genannten Paragraphen § 80 Abs.2 S.1 Nr.4 VwGO und seinem Suspensiveffekt, so nennt man die aufschiebende Wirkung. Die erste ist die Wirksamkeitstheorie (und die wird manchmal in zwei Varianten unterteilt, für uns ist das aber nicht relevant), die besagt, dass schon der Verwaltungsakt nicht wirksam ist. Nach der Theorie hätte der Sender Recht.

    Die zweite Theorie ist die Vollziehbarkeitstheorie und da kommen die beiden Einzelereignisse ins Spiel. Die Theorie sagt, dass der Verwaltungsakt wirksam bleibt und der Vollzug nur gehemmt bleibt. In dem Fall hätte die BLM mit ihrer Formulierung Recht: der Sender war genehmigt, der Entzug ist lediglich noch nicht vollzogen worden.

    Es wird immer wieder gestritten, welche Theorie jetzt beim § 80 Abs.2 S.1 Nr.4 VwGO zum Tragen kommt. Die Rechtssprechung, unter anderem des Bundesverwaltungsgericht, ist allerdings Anhänger der Vollziehbarkeitstheorie. Entsprechend halte ich es für gerechtfertigt, dass die BLM von war schreibt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2017
  9. LordMystery

    LordMystery Talk-König

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    LG 65 UN73006LA LED-TV | Ultra HD
    Nicht wirklich
     
  10. safe95

    safe95 Silber Member

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    Das Kaminfeuer, das gerade bei blizz läuft, haben sie bestimmt auch einfach von YT genommen :D