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Bitte um Mieterhöhung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 5. März 2015.

  1. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

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    AW: Bitte um Mieterhöhung

    Frei nach dem St. Florian-Prinzip:

    Heiliger Sankt Florian
    Verschon' mein Haus
    Zünd' and're an

    ;)
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Bitte um Mieterhöhung

    Die Wohnung ist top saniert und ich will da auch bleiben. Auch ist die Erhöhung kommod und gleichzeit habe ich um fast den gleichen Preis eine Stromeinsparung bekommen....

    Ich finde nur die Vergleiche im eigenem Bestand unlauter und regt die Spirale an....

    Gut Magdeburg ist nicht Berlin wo die Mieter reihenweise aus ihren Kiez getrieben werden weil man Edelsaniert.
    Aber grundsätzlich ziehen hier die Mieten an weil auch hier wieder sehr viele Zuzüge sind.
    Die Stadtflucht ist vorbei.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2015
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Bitte um Mieterhöhung

    Klage auf Erteilung der Zustimmung.
    Im Erfolgsfall ist die erhöhte Miete ab dem ursprünglich vorgesehenen Termin fällig und Prozesskosten kommen dazu.
     
  4. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    AW: Bitte um Mieterhöhung

    Steht alles hier und ist im ungerechtfertigten Fall nicht ohne Folgen für den Mieter.

    Mieterhöhung nicht zustimmen

    Bei einer rechtlich nicht zu beanstandenden Mieterhöhung bleibt nur zahlen oder ausziehen.
     
  5. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Bitte um Mieterhöhung

    Konsequenz: lächeln und zahlen.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Bitte um Mieterhöhung

    Ist ja auch komisch, höre ich zum 1.Mal. :eek:


    Das ist dann kein Mietspiegel mehr, sondern seinen eigenen -unter den Häusern die er verwaltet. Da kann der Vermieter ja alles was in seinem Bestand ist sich zurecht biegen und als "Mietspiegel" vortragen. Nee, ich würde das nicht machen.

    P.S. Und mit "bitten" läuft eine Mieterhöhung schon mal gar nicht, sondern mit einer Ankündigung nach §§....:cool:
     
  7. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    Technisches Equipment:
    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Bitte um Mieterhöhung

    Hast du keine Privat-Rechtsschutzversicherung für solche Fälle?
    Es gibt schließlich Anwälte, die sind auf Mietrecht spezialisiert. Und
    du hättest auch keine Gerichtskosten zu befürchten...

    Ich bin kein Versicherungsvertreter. Aber für alle Bereiche, wo man einem
    "ans Bein pinkeln" könnte, sollte man schon Rechtsschutz haben.

    Aber immer bedenken: Es gibt auch Leute, die haben ihre Rechtsschutz-
    versicherung dort, wo sie auch ihre anderen Versicherungen haben.
    Und wenn die Hausratversicherung mal nicht zahlen will, wundern sie sich,
    das sie für den Rechtsstreit mit der Versicherung keine Deckungszusage
    für den Rechtsschutz bekommen...
    :p