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bis wann muss man SOKÜ aussprechen?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von xyladecor, 25. März 2004.

  1. Nordmann73

    Nordmann73 Neuling

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    Also ich habe einen Brief mit der Preiserhöhung am 24.03.2004 bekommen. Der Brief wurde aber schon am 12.03.2004 geschrieben. Die Post ist aber auch ziemlich langsam. winken
    Einen Tag später (am 26.03.2004) habe ich die Kündigung per Fax und noch per Einschreiben versendet. Wiederrum einen Tag später wurde ich ohne Vorankündigung abgeschaltet. Das kam etwas überraschend. Mal sehen ob sie jetzt die letzte März-Woche zurückerstatten. Schaun wir mal wie es weitergeht.
     
  2. Marco.Schaum

    Marco.Schaum Guest

    Ach Wilfried, man muss die AGB auch komplett lesen. Der von dir angesprochene Punkt 6.3 der AGB greift hier gerade nicht. Premiere hat die Preise in Paketen geändert, in denen ja gerade keine Sender zusätzlich aufgenommen wurden. Vielmehr greift hier Punkt 3.5 der AGB. Und wer den liest, weiß auch wie man dann auf den Kündigungstermin Anfang Juni kommt.


    3.5 Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5 % oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. Die Kündigung muss Premiere spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Premiere wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen.
     
  3. Odw

    Odw Junior Member

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    Hi Marco,
    deine Zitat aus der AGB:

    Und jetzt, mein Standpunk:
    Erhöhung ist erst ab 01.07.2004 wirksam.
    Kündigung des Vertrages zum 30.06.2004 .
    Und davor keine erhöhten leistungen von mir, sprich höhere Abogebühr.

    Das immer wieder erwähnte Sonderkündigungrecht gibt es nicht, es gibt eine Außerordendliche Kündigung! Und sonst nix.
    Was jetzt läuft ist in wirklichkeit eine Aufhebung des Vertrages in beiderseitigen einvernehmen und das ist immer möglich, solange beide Vertragspartner zustimmen.

    Ergo meine Kündigung ist zum 30.06 terminiert, meine begühren bezahle ich im Varaus letzmalig am 01.06 in der gleichen höhe wie schon die ganze Zeit, während der gesamten Vertragslaufzeit.
    Und die erhöhten Beiträge bezahle ich nicht! Vertrag ist und bleibt Vertrag.
    Ich habe Premiere nicht gezwungen mir eine Angebot zu machen, dass mir für eine bestimmte Leistung einen bestimmten Preis abverlangt. Ich habe ein Angebot von einem Anbieter erhalten, ich habe den Leistungen zu dem Preis zugestimmt und bin bereit meine Seite des Vertrages zu erfüllen. Wenn der Vertragspartner nicht will, oder wenn er jetzt merkt, dass das Angebot für ihn nachteilig ist, mir schnuppe. Versuche mal im umgekehrten Fall einen Vertag zu lösen, du wirst dich Wundern welche kosten dann auf dich zukommen. Ich möchte dich nur mal erinnern wenn du einen Kredit vorzeitig zurückzahlen willst, deine Bank muss zustimmen, du musst eine Vorfälligkeitsentschädignung bezahlen und das alles nur weil du deinen Vertrag vor Jahren mit den allgemein gültigen Regel abgeschlossen hast.(Heute wird dies meist in Vertag schon geregelt, aber auch da wirds nicht billig für dich)

    Gruß
    Odw
     
  4. Wilfried56

    Wilfried56 Platin Member

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    @Marco:
    Ach Marco, 3.5 habe ich natürlich gelesen, aber auch da kommt kein 02.06. zustande, sondern der 01.07. (neue Preise offiziell erstmals im Magazin von Mitte März angekündigt) - da läuft die Dreimonatsfrist also noch länger! Und ich habe FILM + PLUS, also gilt entweder 3.5. (höhere Programmbereitstellungskosten) oder 6.3. (neue Struktur des PLUS-Paketes!).

    Egal, wie man es dreht oder wendet - P verstößt gegen seine AGB. Und darum bestehe ich auf Einhaltung des Vertrages oder bestehe auf der bereits bestätigten Kündigung! Basta!
     
  5. Odw

    Odw Junior Member

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    Hi Wilfrid,
    habe wie, oben erwähnt, zum 30.06 gekündigt.
    Aber jetzt kommts Premiere leitet aus meinem Schreiben ab, dass ich zum 01.04 nicht mehr bei ihnen sein will(wie kommen die nur auf den Termin, wurde von mir nicht erwähnt?).
    Habe auch das tolle Schreiben erhalte, im April als frei, Ihr Abschied steht kurz.......
    Also werde ich die nochmal anschreiben, was Sie jetzt schon wieder falsch verstanden haben.
    Kündigung 30.06 und bis dahin alter Preis, ich habe denen kein Sonderkündigungrecht angeboten und will auch keine Akzptieren.
    Gruß
    ODW
     
  6. Wilfried56

    Wilfried56 Platin Member

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    Hi OdW,

    in meiner Kündigungsbestätigung steht:
    "Frühestes Austrittsdatum ist der 31.03.04."
    Ich hatte den 30.04. angegeben,um den Freimonat noch mitzunehmen.
    Mal sehen, was passiert, denn
    im Schreiben hat Herr "Paulsen" auch gesülzt:
    „Vielleicht kann Deutschlands schönstes Fernsehen Sie doch noch umstimmen.“

    PS: Hatte gerade einen Anruf von zu Hause - mein Freimonat April wurde auch bestätigt!
    Das Schreiben von Herrn "Hansen" wird ja schon in einem anderen Thread diskutiert!

    <small>[ 26. M&auml;rz 2004, 14:10: Beitrag editiert von: Wilfried56 ]</small>
     
  7. Marco.Schaum

    Marco.Schaum Guest

    Der Begriff Sonderkündigungsrecht ist ja auch nur untechnisch zu verstehen. Hinter der SoKü steht die außerordentliche Kündigung.

    Stimmt teilweise. Würde sich Premiere an seine eigene AGB halten, dann wäre die Kündigung erst mit Wirkung zum 30.06.2004 zulässig. Da Premiere aber die AGB anscheinend für unbeachtenswert hält und an einer Erhöhung zum 01.04. festhält, steht den Kunden natürlich auch das Recht zu zum 31.03. 24 Uhr zu kündigen.

    Gegen die Terminierung spricht nichts. Andere sollten aber bedenken, dass die Kündigung - so meintest du es warscheinlich auch - zum 30.06. wirken soll. Durchzuführen ist sie jedoch bis spätestens 01.06..

    Meine Zustimmung. Nach Punkt 3.5 der AGB wäre die Erhöhung erst zum 01.07. zulässig.
     
  8. Marco.Schaum

    Marco.Schaum Guest

    Hallo Wilfried, wir wollen uns ja nicht noch wegen Premiere in die Wolle bekommen. Ich schrieb ja auch Anfang Juni winken .

    Und mein Hinweis zielte ja auf deinen letzten Satz ab:

     
  9. ukroll96

    ukroll96 Guest

    Ich habe meine Kündigung zum 31.5.04 datiert und Prämiere hat mir die Kündigung zum 31.3.04 schriftlich bestätigt.

    Könnte jetzt natürlich auf die AGB hinweisen usw., aber ich habe darauf echt keinen Bock mehr. Sollen Sie machen zum 31.3. und basta.

    Für mich sieht es so aus, das die bei Prämiere nur das Wort "SoKü" lesen müssen und dann geht der Serienbrief mit Kündigungsbestätigung zum 31.3.04 raus!

    Ich habe keine Lust mehr mich mit denen auseinander zu setzen und sie auf irgendwas hinweisen.

    Gruß

    UK

    <small>[ 26. M&auml;rz 2004, 21:35: Beitrag editiert von: ukroll96 ]</small>