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Bin total erschrocken von Premiere

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von FuerstMetternich, 1. Mai 2004.

  1. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    Falsch Falsch und nochmals Falsch ! Ich setze NIE unsinnige gerüchte in die Welt !

    24.03.2003, 16:53 Uhr
    Pay-TV-Verträge ohne Widerrufsrecht nicht wettbewerbswidrig


    (dpa/mw) - Abonnenten eines Pay-TV-Senders steht grundsätzlich kein Widerrufsrecht zu. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor, das am Montag veröffentlicht wurde. Der BGH wies damit eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen den Pay-TV Sender Premiere ab. Dem Sender war vorgeworfen worden, wettbewerbswidrig zu handeln, weil er Abonnementverträge abschließe, ohne den Verbraucher darüber zu informieren, dass ihm ein Widerrufsrecht zustehe. (Aktenzeichen: I ZR 290/00 - Urteil vom 13. März 2003)


    Die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof war die Revision gegen ein Urteil des Berufungsgerichts, das die Klage abgewiesen hatte. Zuvor hatte das Landgericht der Klage stattgegeben. Der BGH begründete sein Urteil mit der Feststellung, dass es sich bei Pay-TV-Abonnements um Dienstleistungsverträge mit laufenden Zahlungsverpflichtungen handele. Daher stehe dem Verbraucher, ähnlich wie bei Mietverträgen, kein Widerrufsrecht zu. Lediglich bei Verträgen über Ratenlieferungen gelte ein solches Recht, so urteilte der Bundesgerichtshof


    Quelle: Quelle

    Hier das Urteil vom BGH
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=8a0df40d1ee94a30abe051bc5ea0df5a&client=3&nr=25593&linked=pm&Blank=1]BGH

    <small>[ 02. Mai 2004, 00:00: Beitrag editiert von: Nappi16 ]</small>
     
  2. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    Doppelpost Sorry entt&aum

    <small>[ 02. Mai 2004, 00:03: Beitrag editiert von: Nappi16 ]</small>
     
  3. Erwin_Lindemann

    Erwin_Lindemann Neuling

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    ich habe meinen vertrag nach 29 tagen per einschreiben widerrufen...ohne probleme
     
  4. Nappi16

    Nappi16 Talk-König

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    Dann war das:
    1. Vor dem Urteil (da war die gesetzeslage Unklar)
    oder 2. Kulanz von Premiere boah! (sollte es sowas bei denen geben durchein winken
     
  5. xyladecor

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    wie gesagt, die infos im premiere magazin und von
    premiere selbst sprechen eine andere sprache, ich
    kann mir nur erklären, dass die lage in AT anders
    ist, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann.

    anbei das mail von premiere bzw. die anfrage:

    ----- Original Message -----
    From: ServiceCenter e-mail Anfragen
    To: 'xxxxxx xxxxx'
    Sent: Monday, March 29, 2004 11:22 AM
    Subject: [Clean]: AW: Kd-Nr. 1.xxx.xxx.xxx

    Sehr geehrter Herr xxxxxx!

    Wir räumen Ihnen seitens Premiere ein Rückgaberecht ( Widerruf) binnen 14 Tagen ein (nicht 14 Werktage sondern 14 Kalendertage).
    Die Beifügung der 7 Werktage bezieht sich auf das gesetzliche festgelegt Fernabsatzgesetz, welches unabhängig von unseren Bedingungen besteht.

    Somit ist für Sie der letzte Tag dieser Frist der 9.4.04 .

    hochachtungsvoll

    Klima Julian

    Kundenservice

    PREMIERE Fernsehen GMBH
    A-1163 Wien, Kreitnergasse 5
    Service: +43/1/49 166 200
    Technik: +43/1/49 166 400
    Fax +43/1/49 166-466
    e-mail: service@premiere.at &lt;mailto:service@premiere.at&gt;
    Internet &lt;http://www.premiere.at&gt;


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: xxxx xxxxx [mailto:xxxx@xxxx.at]
    Gesendet: Samstag, 27. März 2004 17:27
    An: service@premiere.at
    Betreff: Kd-Nr. 1.xxx.xxx.xxx

    Sehr geehrte Damen u. Herren,

    ich habe heute zu meiner grossen Freude mein neues Abo (Super/Plus) samt Receiver erhalten, vielen dank erstmals für das rasche zusenden.

    Nun habe ich aber noch eine Frage, im Programmheft des Kunden, welcher mich beworben hat, steht in der Preistabelle auf S. 139, ich zitiere "ES GILT EIN UNEINGESCHRNKTES WIDERRUFSRECHT VON 14 TAGEN NACH ABSCHLUSS DES VERTRAGES OHNE ANGABEN VON GRÜNDEN".

    Im Willkommens-Schreiben welches ich heute mit Receiver und Smartcard erhalten habe, steht jedoch, bei Beleherung des Rücktrittsrechts, ich zitiere "SIE KÖNNEN VOM VERTRAG INNERHALB 7 TAGEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN ZURÜCKTRETEN. DIE FRIST BEGINNT MIT ERHALT DIESES SCHREIBENS UND IHRES DIGITAL-RECEIVERS. SAMSTAGE ZÄHLEN NICHT ALS WERKTAGE"

    Ist der letztmögliche Rücktritsstag nun für mich der 14.4. (14 Werktage vom Bestelldatum = 26.3.) ?, oder der 6.3. (7 Werktage nach Erhalt des Pakets = 26.3.) ?

    Ich möchte das nur zur Sicherheit wissen, falls ich widererwarten nicht zufrieden bin und von diesem Recht Gebrauch machen möchte.

    Vielen herzlichen Dank für die Auskunft und noch einen schönen Tag!


    <small>[ 02. Mai 2004, 01:30: Beitrag editiert von: xyladecor ]</small>
     
  6. goody

    goody Senior Member

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    Genauso müßte es eigentlich sein.

    Ich hatte zwar dieses Problem noch nicht, aber bei einem Vertrag, der übers Telefon getätigt wird, da greift das Fernabsatzgesetz mit einem Widerrufsrecht von 14 Tage Frist.
    Und entscheident ist der Poststempel und nicht, wann der Widerruf bei Premiere bearbeitet wird.Das ist Gesetz, egal was bei Premiere in den AGB's steht.
     
  7. wolf

    wolf Gold Member

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    Auf meinem Verlängerungs Schreiben steht im klein Gedruckten nach der Unterschrift von Andre Paulsen Folgendes.
    Sie können diesen Vertrag widerufen. Der Wideruf muss keine Begründung erhalten und ist innerhalb eines Monats schriftlich zu erklären. Zur Fristwarung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerufs. Die Frist beginnt mit Erhaltung dieser Belehrung. Der Wideruf ist zu richten an Premiere,22033 Hamburg. Im Fall des Widerufs gilt der ursprüngliche Abonnentenvertrag fort.
    Daran hat sich Premiere zu halten. Oder gilt das geschriebene Wort nicht mehr.
     
  8. goody

    goody Senior Member

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    Wenn die Dir statt der gesetzlich vorgegebenen 14 Tage, einen Monat Widerrufsfrist einräumen, um so besser.
     
  9. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    Let´s have a good time ... w&uuml;t ver&auml w&uuml;t ver&auml
     
  10. Komso

    Komso Junior Member

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    Ein bisschen Nachsicht sollte man mit den Mitarbeitern von Premiere mal haben. Wenn ein Unternehmen, wie Premiere, ständig in der Kritik steht, ist das für einen Mitarbeiter nicht gerade motivierend.

    Trotzdem sei gesagt, der Ton spielt die Musik. Wenn die Kunden an der Hotline, wie die letzten Deppen behandelt werden, ist dies auch nicht gerade die beste Werbung und führt zu noch mehr Kritik an dem Unternehmen. Wie man sieht, sind es ja nicht Einzelfälle, sondern kommt doch immer wieder vor.

    Meine letzten Erfahrung mit der Hotline von Premiere, war auch nicht gerade die Beste. Eine sehr genervte Dame wollte mich als Kunde zurückgewinnen. Als ich dankend ablehnte, wurde sie dann so richtig zickig (anscheinend zuviel Cappuccino getrunken).

    Aber ich hab auch schon mit netten Mitarbeitern gesprochen, die mit weitergeholfen haben. Wir sind halt alle nur Menschen ... die einen können mit Stress umgehen, die anderen nicht ...