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Bin auf Privatgrund abgeschleppt worden - zu unrecht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von John24ffm, 6. August 2025.

  1. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Supermarktparkplätze, welche auch Privatparkplätze sind, dürfen auch eine Parkscheibe zur "Parkraumüberwachung" verlangen.
    Sogar der BGH hat darüber geurteilt: BGH-Urteil zur Parkraumbewirtschaftung: ADAC Nordrhein gibt Tipps
     
  2. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    Und w
    Aber hast du trotzdem als Mitmieter und als Privatperson das Recht das KFZ einfach abschleppen zu lassen. Wie gesagt Schilder hängen ganz klar da, und in dem Infoschreiben steht das man Falschparken anzeigen könnte.
     
  3. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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  4. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    Okay mein letzter Satz zu diesem Thema. Es ist kein ausgewiesener Parkplatz von der Wohnbaugesellschaft, und ich habe bemerkt das ich eine Zwischengangstür behindert habe, die sich dadurch nicht mehr genutzt werden kann.

    BITTE THEMA SCHLIESSEN!!!
     
  5. John24ffm

    John24ffm Silber Member

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    jA ABER NICHT ÜBER MEHRERE TAGE.
     
  6. pedi

    pedi Wasserfall

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    und genau das ist jetzt bei unserem stellplatz so.
    seit tagen steht da ein auto, mal schaun, wies weitergeht. muss halt doch mal eine ansage loslassen.
     
  7. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

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    Zu spät.
    Die Geister, die ich rief...
     
  8. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Wie sieht es eigentlich aus, Abschleppdienst ist unterwegs und in der Zwischenzeit ist der Falschparker weggefahren? Wer zahlt die Anfahrt?
     
  9. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

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    Bezahlen muss erstmal immer der, der bestellt hat. Ist das Auto weg, halt nur die Anfahrt.
     
  10. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Das bedeutet also, wenn der Falschparker nicht inkl. Nummernschild fotografiert worden ist, muss der Auftraggeber des Abschleppdienstes die Anfahrt bezahlen...