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Billigere Kartenrücksendung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Papageienfreund, 23. Januar 2006.

  1. Bommelitos

    Bommelitos Silber Member

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    AW: Billigere Kartenrücksendung

    ... wofür du dir natürlich das einverständnis des cca geholt hast.
     
  2. DJSteve

    DJSteve Senior Member

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    AW: Billigere Kartenrücksendung

     
  3. Papageienfreund

    Papageienfreund Senior Member

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    AW: Billigere Kartenrücksendung

    @ NoFa

    Ich habe alle meine Verträge nachweislich gekündigt, aber warte seit längerem auf eine Bestätigung. Sollte diese nicht kommen, egal dann mache ich mir auch mal den " Spaß " bei Gericht vorbeizuschauen, nur Kartenrücksendung sollte man innerhalb der Frist nicht Vergessen.

    Bis dato :winken:
     
  4. sentenza_10

    sentenza_10 Gold Member

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    AW: Billigere Kartenrücksendung

    Ich glaube auch nicht, dass es mir mal was bringt! Aber leider läuft mein AB bei jedem Anruf mit! Schade!!!
     
  5. Bommelitos

    Bommelitos Silber Member

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    AW: Billigere Kartenrücksendung

    zu schade, dass die aufzeichnung damit keinerlei beweiskraft hat, ohne die einverständniserklärung über die aufzeichnung.
    und nicht nur das... auf das aufzeichnen ist sogar nach stgb strafbar...:eek: vielleicht solltest du dir einen anderen anrufbeantworter kaufen...
     
  6. moremax

    moremax Silber Member

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    AW: Billigere Kartenrücksendung

    Diese ganze diskusion über Smartkarte ist so und so ein Witz, das auf der Karte "Eigentum der blabla...." steht hat nur eine rechtlichen Hintergrund der Premiere berechtigt voll draufzuhauen wenn wer versucht die Karte zu manipulieren. Wert ist das Ding garnix und wird nach der gloreichen Rücksendung eh vernichtet.
    Habe auch den Fehler gemacht und per Brief eingeschickt und muß jetzt 76.- Euro berappen, allerdings wars bei mir keine Kündigung die nun selbstverständlich von mir nach folgt, sondern nur ein Wechsel. Wenn ihnen solche "Spielereien" und 35.- Euro wichtiger sind als einen Kunden zu halten und mehr Geld zu verdienen als sich über solchen eine Mi.sT aufzuregen und zu klagen, dann bitte, wird halt wieder FTA geguckt:)
    Echt eh, so ein B.lödverein, Premiere das ich nicht lache, welche Premiere denn, die der Versager und **********en!?
    Ich habe noch nicht einmal eine Aufforderung bekommen oder eine Mahnung, sondern nach 12 Monten einfach ein Inkasso Schreiben.
     
  7. Arann

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    AW: Billigere Kartenrücksendung

    Mal noch was zu der rechtlichen Situation weil NoFa schrieb man kann ruhig zum Gericht gehen. Man hat immer eine Schadensminderungspflicht und Mitwirkungspflicht zur Aufklärung und das wird eigentlich bei den meisten Gerichten dann so gesehen das man schon mal die Kopie des Rückscheins zu Premiere hätte senden können, dann hätte man sich den Gang zum Gericht gespart, das sind schließlich Kosten die da entstehen.
     
  8. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Billigere Kartenrücksendung

    Mit Verlaub: Das ist schlichtweg falsch. Ich muss gar nichts unternehmen.

    Du wirst auch kein solches Urteil diesbezüglich finden. Die Aussage "bei den meisten Gerichten ..." ist Unfug.

    Wenn ich Dir morgen schreibe, Du schuldest mir 100 Euro, wirst Du das vermutlich ignorieren. Anschließend kommt dann ein von mir beauftragtes Inkassobüro und mahnt Dich. Du musst gar nichts, aber rein gar nichts tun. Es gibt in diesem Fall keine keine Schadenminderungspflicht. Die gibt es für Geschädigte, die Schadenersatz geltend machen. Hat aber mit dem beschriebenen Fall rein gar nichts zu tun.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Februar 2006
  9. Arann

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    AW: Billigere Kartenrücksendung

    Und das erzählst Du jemandem der jahrelang ehrenamtlich Richter war, schön das Du es so siehst, ist aber in jedem Fall anders, und in dem beschriebenen würde sicher so argumentiert werden
     
  10. hamburg22

    hamburg22 Senior Member

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    AW: Billigere Kartenrücksendung

    Irrtum lieber Arran, NoFa hat das korrekt dargestellt.

    Im übrigen gibt es im Zivilverfahren, um das es hier ja geht, keine ehrenamtlichen Richter. Eine Tätigkeit als Schöffe im Strafverfahren oder Laienrichter bei irgend einer anderen Gerichtsbarkeit befähigt wohl kaum zur Beurteilung der angesprochenen Fragen.