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Bildaufbaufehler wie erklären?

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von Alister1, 4. Dezember 2017.

  1. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Hättest beischreiben sollen, daß es ein 2016er Gerät ist also nicht so grob pauschalisieren.

    Wieso beschwerst Du dich denn nun?
    Ist doch toll wenn die Hotline das Problem weiterleitet und die versuchen eine Erklärung zu finden.

    Diese Aussage stimmt ja nun nicht hast Du ja selbst eben beschrieben.

    Vielleich hast Du ja ein fehlerhaftes Gerät bekommen, Du solltest schon die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen ist ja auch gestzlich so vorgeschrieben.
    Sei froh die Möglichkeit der Rückgabe zu haben ein normaler Händler um die Ecke ermöglicht Dir das nicht.
     
  2. Alister1

    Alister1 Junior Member

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    Naja.... das hab ich etweder schlecht geschrieben, du nicht richtig interpretiert, oder beides.

    Sony hat exakt nen Sch***dreck gemacht, außer während den Gesprächen aufzulegen und nixx zu machen.
    Erst als an den Händler unter Androhung des Rechtsweges die Problematik genannt wurde, kamen Anrufe, die angeblich irgendwas lösen wollten, aber selbst dann nicht wussten wie. Es ist gerade so, dass die nixx machen, bis man Gewährleistung geltend macht beim Händler und dann versuchen die exakt soviel zu machen, um ihn aus der Gewähr zu nehmen. Der Händler kann das natürlich nicht nachbessern, wie auch, wenn es nciht mal der Hersteller kann.

    Und oh doch.. dre Händler um die Ecke nimmt das Ding zurück, wenn es nciht ordentlich läuft. Muss er sogar, wenn er eben nicht nachbessern kann und kein neues GErät liefern kann.
     
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Hast Du ihm denn nun die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben ?
    Kein Händler um die Ecke nimmt ein Gerät einfach so zurück, kann er auch garnicht weil er das nicht mehr als Neugerät verkaufen kann.
    Muß er übrigens erst nachdem eine Anzahl Nachbesserungen erfolglos waren.
     
  4. Alister1

    Alister1 Junior Member

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    Klar wurde ihm die Möglichkeit gegeben.

    Ob und wie er es wieder los wird, ist Sache des Händlers.

    Nö. bzw. nicht unbedingt.