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Bild-in-Bild-Verbot? Geplanter Medienstaatsvertrag in der Kritik

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. August 2019.

  1. Pete Melman

    Pete Melman Wasserfall

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    Da das aber nicht passiert, musst du dir keine Sogen über die immensen Kosten, für die Feier, machen.
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ja, ich halte das Risiko auch für überschaubar... :D
     
  3. alltron

    alltron Senior Member

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    Bei den uns regierenden Politikern, kann ich DAS nicht ernsthaft ausschliessen! - Es geht ja um Gewinne!
    Und Privat-Fernsehen ist nun mal Dauerwerbesendung mit Kontent-Unterbrechungen!
    Wir sollen garade die Werbung, welche auch bunter & lauter ist, ansehen !
    Ist doch das Geschaeftsmodell, und dieses ist heilig, wegen dem Menschenrecht auf Profit! ;-)
    Da gab es doch schon einmal ein Geraet, welches Werbung erkennt, und dann umschaltet! - Das wurde auch bekaempft!! - Ob's ein Urteil gab, weis ich nich mehr.
    Mit dem "Ad-Blocker" gab's, gibt's ja auch Aerger.....
    Leute schaut WERBUNG! - nur das ist wichtig, und nicht in dieser Zeit auf Toilette gehen!!!
    Habe auch den Eindruck, dass Werbungs-Bloecke schon tlw. syncronisiert sind.

    PiP bei receivern werden die wohl nicht verbieten koennen, aber bei den tollen smart-TVs schon, EU wird's schon richten.
    Diese Politiker sollen sich um fuer uns lebenswichtige Probleme, wie Umwelt, Wohnung, Energie, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz (z.B.Betrug bei Autos), Gesundheitswesen, Schulen, ... Kuemmern und Probleme loesen! - Dafuer haben wir die doch gewaehlt!, nicht dafuer, dass das Kapital ueber uns bestimmt.

    Wessen Staat ist dieser Staat?, ist das ueberhaupt eine Demokratie?, wohl eher Demokratur!
     
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  4. digfern

    digfern Platin Member

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    "Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen"
    Ist das wirklich so schwer zu kapieren? Es geht nicht um die Empfangsgeräte.
     
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  5. simonsagt

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    Das Problem ist halt die überaus schwammigen Formulierungen, die da die Ersteller meinen verwenden zu müssen. Einfach die Keule auspacken und rundumschwingen, damit man nur möglichst viel trifft. Erinnert mich an die Regelung zu Winterreifen von Motorrädern. Das wurde quasi versehentlich eingeführt ohne Berücksichtigung, dass es überhaupt gar keine Winterreifen für Zweiräder gab. Wurde Jahre später wieder geändert. Aber für mich ein gutes Beispiel, wie so Schreiberlinge denken - nämlich gar nicht.

    Als Beispiel, wie es im Arikel reißerisch formuliert wurde
    Wenn ich nun die tatsächlichen Formulierung ansehe

    Was ist eine Benutzeroberfläche?

    Ist am PC meine TV-Kartensoftware meine Benutzeroberfläche? Ist die App im Smart-TV eine Oberfläche?

    Was ist eine technische Veränderung? Größenskalierung ist eine technische Veränderung nach meinem Verständnis. Aber ich habe Zweifel, was da mit technisch tatsächlich gemeint ist. Das kann alles und gar nichts heißen. Was ist eine inhaltliche Änderung? Bowdlerization? Zensurpiepsen? Schneiden?

    Ist das der Knackpunkt der reißerischen Formulierung? Darf ich ein rundfunkähnliches Telemedium nun nicht mehr im Browser kleiner skalieren?

    Da werden dann diverse Veränderungen eingeschränkt, wenn die Medienplattform das macht, zum Anzeigen von Werbung im weitesten Sinne. Ok.

    Der Text im Vertrag will offenbar ungewollte Werbung durch Drittpareiten einschränken. Der Nutzer wird dann später nochmal "in Einzelfällen" ausgenommen, also dass er das darf. Warum nur in Einzelfällen. Warum konnte man das vorher nicht gleich so formulieren, dass es den Nutzer nicht betrifft?

    Ich denke der eigentliche Kritikpunkt, den die Lobby da hat, ist dass der Nutzer einer echten Plattform nicht mehr die Zustimmung geben kann, sondern dass die Zustimmung vom "Sender" kommen muss.

    Komischerweise sind sich wohl alle Nutzer von Medien einig, dass diese Staatsverträge und Anhang mal zeitgemäß gestaltet werden sollten. Vielleicht dauert es noch ein bis zwei Generationen, bis die Leute die das formulieren auch damit aufgewachsen sind und Ahnung haben, worüber sie da reden. Die Leute die mit allgegenwärtigem Internet aufgewachsen sind, sind ja kaum volljährig im Moment. Die Leute die momentan Entscheider sind, hatten in ihrer Kindheit weniger Fernsehsender, als Finger.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Weil das sonst ein Schlupfloch wäre, nach dem Motto, der Nutzer wollte es so. Z. B. kann der Nutzer derzeit ja teilweise wählen, ob er ein freies Angebot mit Plattformwerbung möchte oder ob er zahlt.

    Das betrifft ja auch durchaus Endgeräte, nämlich die Receiver von Sky und Co. Diese sollen halt keine (personalisierte) Werbung einblenden dürfen.

    Die Intention ist eindeutig, aber wie bei nahezu allen Gesetzen ist die Formulierung so schwammig, daß leider erst wieder die Gerichte Klarheit bringen müssen. Warum schreibt man nicht einfach die Intention nieder? Nämlich, daß das Signal vom Sender bis zum Zuschauer von Dritten nicht verändert werden darf.
     
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  7. digfern

    digfern Platin Member

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    Bis 9. August dürft ihr noch meckern, ähm, ich meine Vorschläge einbringen.
    Beteiligungsverfahren Medienstaatsvertrag

    Im Prinzip hat schon jedes Kommandozeilen-Tool eine Benutzeroberfläche, nämlich die Eingabezeile. Es geht nicht um die heimische Empfangstechnik.

    § 52 Medienplattformen und Benutzeroberflächen
    (3) Anbieter, die eine Medienplattform oder Benutzeroberfläche anbieten wollen, müssen dies mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme der zu-ständigen Landesmedienanstalt anzeigen.
     
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  8. simonsagt

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    Da bin ich nichtmal sicher, wie eindeutig das sein soll. Nur als Beispiel mit dem Einzelfall. Einzeln pro Sendung, pro Sender, pro Empfangsweg, pro Medienplattform, pro Tag, pro Werbeeinblendung etc.

    Es gibt diverse Regeln in den letzten Jahren, die für mich als Anwender absoluter BS sind. Größtes Nervtum sind die Cookiewarnungen und die Zustimmungseinholungen diverser Webseiten. Oder Alterswarnerklärungen vor Filmen - natürlich nicht überspringbar.

    Wenn da was jetzt formuliert wird zu schwammig ist, kommt irgendwann wer drauf, ein Smart-TV muss bei jeder Sendung mit hbbtv den Nutzer um Erlaubnis fragen, um einen roten Knopf einzublenden.

    Technisch verschwimmt das.

    Wenn ich zuhause eine Box habe und die Box mein Empfänger ist und auf der Box eine Software mit Mehrwert läuft, deren Funktionen von einem Anbieter defacto ferngesteuert werden kann ... ist das dann heimische Empfangstechnik?

    Und als Szenario um diverse Regeln durchzusetzen, man stelle sich eine Verschlüsselung vor, welche nur von zertifizierten Geräten oder Software entschlüsselt werden kann. Und um diese Zertifizierung zu erlangen, müssen natürlich die Regeln eingehalten werden. Kommt bekannt vor? Hmm, wie heißt das alles doch gleich? DVDs, Blu-rays, HD+, dvb-t2-Privatfernsehen, das drm fast aller Streaminganbieter, das Verbot einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen, etc.

    Die unterstellte Intention scheint ja die Regulierung von Zwischendiensten zu sein, welche in dem Entwurf Medienplattformen genannt werden. Aber mich würde nicht wundern, wenn man damit auch eine Webseite mit einem eingebetteten Youtubevideo angehen könnte. Und so eine Webseite mit einer anzeigepflichtigen Plattform gleichsetzt. Es wurde ja auch geschafft, YT-Kanäle mit TV-Sendern gleichzusetzen. Aber ist dann nicht YT auch so eine Medienplattform? Muss YT dann die Kanäle um Erlaubnis fragen, wenn das Bild nicht im Vollbild angezeigt wird? :p Oder ist das dann gnädigerweise einer dieser Einzelfälle, wo der Nutzer das entscheiden durfte...

    (Und für's Protokoll, ich halte YT nicht für so eine Medienplattform, ebensowenig, wie ich einen sog. YT-Kanal für einen Sender halte. Wäre YT eine Sammelseite für Anbieter, die ihre Videos unabhängig und selbst hosten, sähe ich beides vielleicht anders. Manche Regelungen sind notwendig, aber gekünstelt schwammig formulieren um möglichst viele Situationen über einen Kamm scheren zu können, halte ich nicht für zeitgemäß.)
     
  9. multiple_p

    multiple_p Silber Member

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    Klar geht das. Jeder TV der Bild in Bild kann und mehrere Eingänge hat, kann auch mehrere Streams Bild in Bild darstellen.
     
  10. digfern

    digfern Platin Member

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    So, so. Woher weißt du das? Wie viele unterschiedliche TV hast du denn rumstehen, bei denen das so funktioniert?