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BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. UM-Patal

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Bist du wirklich aus Wuppertal, oder nicht doch aus Solingen ?!?

    Mein Gott, es gibt noch soviele durchgeknallte Typen auf der Welt ...
     
  2. UM-Patal

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Ein Sat-Schüssel-Verbot trifft alle Mieter hart.

    Die Mieter mit Migrationshintergrund werden besonders hart bestraft.

    Denn in der Kabel-Grundgebühr ist nur quasi ein deutschsprachiges Programm zu empfangen. Ausländische Free-TV-Sender sind in Pay-Paketen, welche von den Migranten ein Leben lang bezahlt werden müssen, oder sie sich das eben nicht leisten können.

    Hier entscheidet der Migrationshintergrund darüber, wieviel Geld die Menschen für das Fernsehen ausgeben müssen.

    Zudem ist nicht ersichtlich, warum eine so hohe Gebühr pro TV-Gerät verlangt wird, welche Kosten entstehen, wo doch die ausländischen Sender ihr Programm gerne für kostenlos an die KNBs abtreten.



    DAMIT ABER NICHT GENUG.


    Denn die KNBs diskriminieren zudem auch Deutsche.

    Sie stellen den Haushalten ein "kaputtes Signal" zur Verfügung, d.h. das orginale digitale Signal wird kaputtgefiltert, durch den Fleischwolf gedreht und dem Pöbel als Aaß vorgelegt.

    Ein sinnvoller Betrieb eines zeitgemäßen TV-Gerätes in Flachbauweise ist mit diesen defekten, manipulierten, analogen Signalen nicht möglich.

    Will der Kunde einen einwandfreien Empfang, muss er sich die korrekten Signale "erkaufen".

    Hier entscheidet die soziale Schicht darüber, ob die Menschen sich den normalen Empfang überhaupt leisten können.


    Und auch hier ist nicht ersichtlich, warum die vom KNB selbst manipulierten und hohe Bandbreiten verschwendenen Analogsignale weniger kosten sollen, als die sparsamen de, KNB auf dem Silbertablett servierten HD/SD Sender.

    Es zeigt sich, dass sich die Vernunft und der Versorgungsauftrag längst von den Chefetagen der KNBs verabschieded haben.

    Wir haben es vielmehr mit ausländischen und inländischen Kapitalheuschrecken zu tun, die das Volk in Geiselhaft nehmen.

    Und die Entwicklung zeigt, dass die KNBs nun das Volk so nah an sich binden möchten, dass man von Sklaverei sprechen kann: Entkommen unmöglich. Hierzu zählen Klüngel-Verträge zwischen KNBs und großen Baufirmen, die auf Korruption in Milliardenhöhe schließen. Dazu kommten "technische Errungenschaften" wie den bidirektionalen Datenverkehr zwischen KNB und Zwangsbox beim Endkunden, aber auch der juristische Aufkauf der Justitz, wie in diesem Beispiel deutlich wurde.


    Deutschland ist dumm.

    Das Volk ist dumm.

    Es geht lieber gegen einen Blödsinn wie einen Bahnhofsbau oder bereits produzierten Atommüll vor, über die Lebensader "Kommunikation und Multimedia", der in Zukunft IMMENS beschnitten wird und portioniert zu Höchstpreisen verkauft wird, regt sich niemand auf.

    Das Volk nimmt damit den Abbau seiner Bildung und seine politische Entmündigung in Kauf.

    Das ist das Ende.
     
  3. LordMystery

    LordMystery Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Denken aber nicht alle aus Wuppertal so ;-)
    Aber wenn er hier in so einem sozialen Brennpunkt wohnt kann ich diesen ganz dezenten Hass verstehen.
     
  4. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Da frohlocke ich doch der Islamisierung von Good Old Germany. :winken:


    Für unsere hochangesehenen Einwanderer:

    frohlocken ? Wiktionary

    Ich liebe Multikulti! :love:

    I love this!
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2010
  5. Mario_67

    Mario_67 Gold Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Wie kommst du denn darauf? :mad:
    Westfernsehen war nicht verboten, sondern wurde gefördert.
    Bei den DDR Farbfernsehern wurde sowohl Secam für Ostfernsehen als auch Pal für Westfernsehen eingebaut. Warum sollte ein staatlicher Fernsehhersteller den Empfang "verbotener" Sender auch in Farbe ermöglichen, wenn diese "verboten" sind?
    Bei vielen westdeutschen Geräten war nur Pal eingebaut. Die konnten das Ostfernsehen nur Schwarz/Weiß empfangen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2010
  6. amsp2

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Für das französische Fernsehen galt das allerdings auch. ;) Alles andere als PAL ist heute immer noch ein Problem.
     
  7. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    @Volterra (und vielleicht auch andere)
    Die Frage ist doch, ob die INFOSAT richtig liegt, wenn sie schriebt, dass die EU-Kommission den Empfang des Fernsehsignals mit einer Sat-Schüssel Teil der Meinungsfreiheit und somit als Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention ansieht.
    WENN das der Fall ist, ist es vollkommen irrelevant, was der BGH urteilt. Unionsrecht bricht das Recht der Mitgliedsstaaten!
     
  8. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Nicht unbedingt.... Unionsrecht kann beispielsweise nicht im Widerspruch zur nationalen Verfassung stehen (wenngleich das jetzt damit auch nichts zu tun hat). Und natuerlich muss das Unionsrecht auch vom nationalen Parlament retifiziert werden und damit in nationales Recht umgesetzt werden. Also von alleine bricht da gar nichts... es ist nur relevant wenn es auch in nationales Recht umgestetzt wird im Gegensatz zu Laender- und Bundesrecht
     
  9. tesky

    tesky Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Das ist falsch. Relevant ist ausschließlich Unionsrecht, ob dieses in nationales Recht überführt wurde, ist dabei unerheblich.
    Nehmen wir an, es gibt einen bestimmten Aspekt des gesellschaftlichen Miteinanders, der von Brüssel/Straßburg geregelt wurde. Richtig, dieser muss dann von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Doch was passiert, wenn die MS dies nicht tun (bzw. nicht zeitnah tun)? Der EuGH hat sich hier recht unmissverständlich dahingehend geäußert, dass ein Unionsbürger sich auch auf Unionsrecht berufen kann (auch vor den mitgliedsstaatlichen Gerichten!), selbst wenn dieses Unionsrecht noch nicht Eingang in das nationale Recht gefunden hat.

    Dass das Unionsrecht nicht im Widerspruch zu nationalem Recht stehen kann bzw. darf ist eine Rechtsauffassung, die das BVerfG häufiger geäußert hat. Der EuGH hat eine andere...
     
  10. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Das mag so sein. Aber im praktischen gilt zunaechst mal: die EU hat keinerlei gesetzgeberische Kompetenz - die liegt nach wie vor bei den nationalen Parlamenten. Da gibt's auch nicht wirklich einen graubereich.

    Und wenn's um die Verfassung geht wird's interessant wenn auf EU-Ebene mal etwas beschlossen wuerde was im Widerspruch zur nationalen verfassung steht...Letztendlich wuerde es aus meiner Sicht darauf hinauslaufen, dass in diesem Fall die EU-Mitgliedschaft an sich verfassungswidrig wuerde. Aber es muesste sich dann zeigen. Waere sicherlich interessant aber auf diesen testfall wird's wohl keiner ankommen lassen wollen
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2010