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BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. MajorDutch

    MajorDutch Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Dann kannst du bestimmt auch der Türkischen, Russischen, Polnischen oder Griechischen Familie erklären, wie die ihre Fernsehprogramme über das Internet empfangen können.:rolleyes:

    @nmicha: Es ist kein Argument, weil dir dadurch ja keine Informationen vorenthalten werden. Ob du nun ZDF oder ZDF HD anschaust, die Inhalte sind die gleichen. HDTV ist vielleicht ein i-Tüpfelchen, aber es ist bestimmt kein Grundbedürfnis eines jeden.
     
  2. UM-Patal

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    ZDF SD ist mit einem HDTV praktisch nicht empfangbar/anzusehen.

    Wenn ein Richter anderer Meinung ist, hat der einen Ratsch im Kappes.

    Traurig, dass nur solche alten Säcke in solchen Ämtern sitzen.

    Zur Hölle mit ihnen! Oder zumindest zur Rente!
     
  3. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Es ist ja auch nur mein Argument. Die Richter haben es bei solchen Entscheidungen ja auch nicht leicht.

    Besonders ein Urteil des BGH für Satschüsseln, könnten weitreichende folgen haben. Die muß ein Richter abwegen.
     
  4. jelle1991

    jelle1991 Senior Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Klar kann ich das!
    Einfach den sender anschreiben und nach der stream adresse fragen!

    Wenn es keine gibt hat der Sender offensichtlich kein Interesse daran das Türken und co. in Deutschland ihre sender sehen können.

    Ich hab auch ein Interesse zu wissen was in andern Ländern passiert!
    Das Grundgesetz gilt nicht für bestimmte Gruppen,sondern für alle!

    Ein Deutsches Gericht darf mir nicht vorschreiben welche Informationen für mich relevant zu sein haben!
     
  5. UM-Patal

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Ein Urteil FÜR Schüsseln hätte nur positivste Konsequenzen. Eine befreiende Wirkung.

    Denn nur dann hätten die KNBs ENDLICH die Konkurrenz, sie würden vor Angst zittern und sich ENDLICH den Hintern aufreissen, möglichst alle HD-Sender ihren Kunden anzubieten!

    DANN hätten wir eine freie soziale Marktwirtschaft.

    JETZT haben wir mit Zwangskunden quasi eine "DDR des TV-Signalmarktes". Dieser Zustand ist unhaltbar, verfassungsfeindlich, und diese verachtenswerten Richter stärken auch noch dieses System. Wo bin ich eigentlich, in Birma ?!?
     
  6. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Für Hauseigentümer hätte es verheerende Folgen.



    Was ist eigentlich mit Personen die keinen Süd-Balkon haben. Dürfen die dann einen einklagen um ihrem Wunsch nach Informationsfreiheit nachzugehen? Dürfen Häuserwände in Zukunft nach Belieben verschandelt und verbaut werden?

    Sehen unsere Städte in Zukunft dann so aus?

    [​IMG]
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2010
  7. UM-Patal

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel



    Aber DAS Beispiel zeigt, dass hier der Hauseigentümer der ALLEINSCHULDIGE ist.

    Die Frage nach dem TV-Empfang ist SEHR wichtig! Hier hätte der Hauseigentümer alle Mieter versammeln sollen und fragen sollen, wieviele Wohnungen Sat-Empfang möchten. Dann hätte EINE (!) Schüssel auf dem Dach alle versorgen können, natürlich in Sternverkabelung.

    Der Hauseigentümer könnte hierfür z.B. 2 Jahre lang Geühren verlangen (z.B. 10 Euro im Monat) und diese dann bei der Vollamortisation auf eine minimale Wartungsgebühr (2 Euro im Monat) absenken.

    Kabelanschluss wird rausgeworfen und Jeder spart Geld. Und der Hauseigentümer steigert den Wert seiner Immobilie.


    Und wenn das nicht nur ein Haus, sondern Tausende machen, geraten die KNBs in Panik und speisen schnell alle Sender ein.


    Daher ist dein Argument "Schüsselwald" keines, da es durch die komplette Freigabe und den Zwang der Hauseigentümer an den Verhandlungstisch mit den Mietern und den Zwang der KNBs an den Verhandlungstisch mit den Sendern, entschärft wird.

    Freiwillig sorgt sich Niemand für die bessere TV-Auswahl der Millionen Mietern. Jeder geht nur seinen Lobbyinteressen nach, die jetzige Situation ist festgefahren!
     
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Wo für einen Ausländer ohne Südbalkon eine Schüssel angebracht wird, bestimmt der Vermieter und das ist in der Regel auf dem Dach.

    Außerdem bestimmt ein Vermieter, dass eine Fachfirma die Installation durchführt. Dabei verschlingen die zwingend vorgeschriebene Masterdung und PA Ausgleich derart viel Euros, dass das Interesse an dem ach so großem Informations-Interesse der Mieter (auch der Ausländer) fast immer schlagartig schwindet.

    In wirklichkeit will man die Kabelgebühren zwischen 120 und 200 Euro sparen.

    Auch Ausländer (so wie alle Mieter) unterzeichnen Mietverträge, die das Recht auf den Betrieb einer die Hausfassade verschandelnden Schüssel ausschließen und es steht jedem frei in so ein Haus einzuziehn oder nicht.

    Manchmal ist die Tinte unter einem gerade unterzeichneten Mietvertrag noch nicht trocken und es wird bereits darüber nachgedacht, wie man diesen Vertag am besten brechen kann.:eek:

    Bis auf wenige Ausnahmen jibbet in Deutschland einen Mietermarkt und jede Menge Leerstände.

    Dann zieht man in so ein Haus-
    [​IMG]

    - kann sich tummeln wie man will und jut isses.:LOL::winken:
     
  9. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Falsch. In diesem Moment SINKT der Wert seiner Immobilie, da Kabelanschluss oder auch die neuen Glasfaseranschlüsse der Telekom ungemein wichtig für die Zukunft in Bezug auf Kommunikation und Internetanbindung sind. Mit diesen beiden Varianten steigert man den Wert der Immobilie, da man zukunftssichere Kommunikationsanbindung vorweisen kann.


    Und diese Investition muss sich ebenfalls rechnen. Und diese Investition erfolgt meist durch den Netzbetreiber, nicht durch den Vermieter oder gar den Mieter.

    Mit deiner pobeligen Schüssel am Dach oder Balkon wirst du dich in Bezug auf Kommunikation und zukunftsfähiger Infrastruktur verdammt schwer tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2010
  10. MajorDutch

    MajorDutch Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Wenn ich Heimatfernsehen gucken will, dann möchte ich das gemütlich vom Sofa aus machen und fange bestimmt nicht an am PC was rumzuwerkeln. Außerdem kennen sich viele in dieser Hinsicht auch nicht aus, und desweiteren bieten wohl nur die wenigsten einen Stream an.

    Doch Interesse haben sie. Sie bieten ihre Programme einfach und unkompliziert über Sat an.

    Dein Kabelanbieter wird bestimmt den ein oder anderen englischsprachigen Nachrichtensender haben den du unverschlüsselt empfangen kannst. Damit wäre dein persönlicher Bedarf ja schon gedeckt. Siehst du, Problem erledigt.

    Doch kann es, ansonsten würde ja hier jeder machen was er will.

    Wo ist eigentlich dein Problem?? Hast du ein eigenes Haus?? Wenn ja dann kannst du dir ja aufs Dach knallen was du willst. Hast du nen Südbalkon?? Schön, dann gibt es ja mehr als genug Möglichkeiten sich eine Schüssel unauffällig zu installieren. Hast du nichts von beidem, dann hast du einfach PECH!!
    Du erwartest doch jetzt nicht ernsthaft das es jedem erlaubt sein soll, irgendwelche Fassaden oder sonstwas anzubohren, damit er sich ne Schüssel anbrigen darf???:rolleyes: Es gibt Grenzen, sowohl für Ausländer als auch Deutsche.