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BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Und wo bitteschön habe ich solche Ratschläge gegeben?

    Mal abgesehen davon, daß mich als EU-Bürger die hinterwäldlerische Betonköpfigkeit des BGH einen Sch... interessiert.

    Allein schon wegen massiver Behinderung des europäischen Binnenmarktes, zu dem auch der ungehinderte Satempfang als ein elementarer, kommunikativer Bestandteil im zusammenwachsenden Europa gehört, ist die Bundesrepublik Deutschland vor den europäischen Gerichtshof zu zitieren. Schließlich hat jeder EU-Bürger das Recht, zumindest die allgemein zugänglichen Programme seiner europäischen Nachbarn zu empfangen.
     
  2. camouflage

    camouflage Platin Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Einfach ne kleine Digidish mit Saugfuß aufs Fensterbrett und gut. Bisschen festbinden, Fensterdurchführung dran, fertig. Für Astra, Hotbird und Eurobird 9 reicht das allemal. Fenster nach Süden vorausgesetzt. Ein Balkon ist da nicht nötig.
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel


    Korrekt und gegen riesige Sonnenschirme oder Wäscheständer hat bisher auch noch kein Vermieter etwas sagen können.
     
  4. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Bei denen kommt der Mieter den Interessen des Kabelanbieters und des Vermieters auch nicht in die Quere. ;)

    Ich kenne Vermieter die haben schon Mieter verklagt, deren LNB, von der auf dem Balkonständer montierten Parabolantenne, von der Straße aus zu sehen war. :rolleyes:
     
  5. MajorDutch

    MajorDutch Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Grundbedarf wären für mich die ÖR samt den Dritten, dazu die Privaten und noch der ein oder andere Sportsender. Also insgesamt so 20-25 Kanäle. Natürlich dürfte man sowas wie Sky oder HDTV nicht zum Grundbedarf rechnen.
    Bei Ausländern widerum gehören ausländische Sender auch zum Grundbedarf. Sie sollen ja das Recht haben, ihr Heimatfernsehen zu empfangen. Diese kann man eigentlich nur mit einer Satschüssel empfangen. Deswegen ist es in Deutschland bei Ausländern etwas anders als bei Deutschen, bezogen auf eine Satschüssel. Dort werden Schüsseln was mehr geduldet, aber auch dort gibt es natürlich Grenzen.

    Hier dazu:
    BGH-Urteil: Satellitenschüssel trotz Kabelanschluss
     
  6. UM-Patal

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    Sky HD - Komplett OHNE behinderten Jugendschutz!
    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Grundsätzlich ist zu sagen:

    Jeder Mieter darf eine Sat-Schüssel aufstellen!


    ABER :

    Wenn der Vermieter das aus optischen Gründen ablehnt (was man verstehen kann), dann muss es eben eine unauffällige (z.B. Selfsat) sein, die auf einem Ständer befestigt wird und nicht "am" sondern "im" Balkon steht.

    Keine Sichtbelästigung, kein Ärger.

    Und der BGH kann in die Wüste geschickt werden!
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Sorry, wenn ich Dir mit dem Zitat von Dieter Nuhr etwas zu nahe getreten bin. Wollte Dich nicht beleidigen.

    Fakt ist aber:
    Deine ganze Abstrampelei mit den EU-Zitaten/Hinweisen läuft darauf hinaus, dass Mietern eingeredet wird, sie könnten so einfach mirnix / dirnix eine Schüssel aufstellen und genau das wurde vom BGH bereits 2007 verneint und die Verneinung nun 2010 erneut bestätigt.
    Muss Dich ja auch nur dann interessieren, wenn Du beispielsweise eine Antenne an der Balkonbrüstung/Geländer montieren würdest oder an ein Außenfenster pappst.

    Wenn Du dann auf dem Weg durch die 4 Instanzen vor dem BGH verloren hast, wird Dich der BGH sehr wohl interessieren.
    Dann bist Du nämlich 10000 Euro ärmer oder sagen wir mal besser 20000 Euro ärmer und kannst dennoch keine Schüssel betreiben.

    Um Missverständnissen vorzubeugen:

    Frau Volterra ist in einer HV tätig.

    Sehr viel Mühe macht es ihren rechtsunkundigen Hauseigentümern oder auch ETW Gemeinschaften klarzumachen, dass eine nahezu unsichtbare Balkonschüssel gemäß der BGH-Entscheidung von 2007 geduldet werden muss. :)

    Das in Post#40 verlinkte BGH Urteil war aber bisher immer hilfreich und hinzugezogene RA bestätigten, dass es sinnlos ist gegen eine unsichtbare Antenne zu klagen.:winken:

    Mehr als einem Dutzend Mietern mit Südbalkon konnte geholfen werden.
    Zitat@UM-Patal
    Der letzte Satz ist ein klassisches Beispiel für die Unfähikeit Texte zu lesen und zu verstehn.:eek:
     
  8. jelle1991

    jelle1991 Senior Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Wnan werden diese ... Richter endlich entsorgt.
    Gegen Kinderschänder ist jeder,aber solche Verbrecher dürfen munter gegen das Grundgesetz verstoßen.

    Jeder hat das Recht eine Schüssel anzubringen,ARTIKEL 5: Meinungsfreiheit Da steht es schwarz auf weiß!
    Das ist ja wohl verlogen hoch 10.
    Ausländer können ihr informationintresse auch über einen internetzugang befriedigen,dennoch wird ihnen zugestanden das sie eine schüssel anbringen dürfen!
    Wiederlich wie das Grundgesetz mit diesem satz mit füssen getreten wird!

    Es erschüttert mich wie wortlos unrecht in diesem land hingenommen wird!
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2010
  9. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Edit
     
  10. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Ich bin der Meinung das HDTV sehr wohl ein Argument für Satschüssel ist. Wenn es nämlich der KNB nicht auf die Reihe bekommt mir ARD und ZDF in HD anzubieten oder die möglichkeit über DVB-T nicht geschaffen wird. Die GEZ muß ich ja bezahlen. Diese wird auch für HDTV verwendet.