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BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Das kannste gerne tun. Aber solange das Ding nicht an der Wand festgebohrt ist, kann ich auf meinen Balkon stellen was mir passt. Immerhin wird der Balkon zu 25-50% als Wohnraum angerechnet. Da haste als Eigentümer nichts zu melden (außer ich würde eben Malern, die Fassade anbohren oder meine 2 M Antenne würde über die Brüstung ragen).
    Wenn es um die digitalen Medien geht, habe ich diesen Eindruck auch oft. Scheint aber nicht nur ein deutsches Problem zu sein.
     
  2. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Das ist ganz einfach falsch.

    Sich auf HDTV zu berufen ist zwar im Ansatz falsch, ändert jedoch nichts am Grundrecht eines jeden EU Bürgers auf ungehinderten Satellitenempfang.

    Quelle
     
  3. Der Solinger

    Der Solinger Senior Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Hallo

    Ein Beispiel aus dem Haus wo ich wohne.

    Als ich vor 12 Jahren hier eingezogen bin war das Haus mit 40 Wohnungen zwangsverkabelt.

    Als vor 4 Jahren der Besitzer von Stadt zu einer "Heuschrecke" gewechselt hat wurde der Kabelanschluß von heute auf morgen abgestellt.

    Der neue Vermieter meinte wer Kabelanschluss haben will soll dafür selbst bezahlen.

    Die Miete wurde aber nicht gesenkt sondern noch erhöht.

    Als einige Mieter sich eine Sat Schüssel anzubringen wollten ( keine Balkons vorhanden ) wurden dies mit dem Argument "das sie keine Ausländer sind" mit Klagen diverser Anwälte überzogen.

    Seit einem Gerichtstermin im Januar in Düsseldorf den sie verlohren haben hat der Vermieter ihnen einen DVB-T Receiver in die Wohnung gestellt.

    Das Gericht sagte das DVB-T ausreichen würde und sie dort die Programme auch bekommen könnten ohne das Haus ( das frisch von ausen renoviert war ) zu verschandeln. ( O-Ton Gericht )

    Das Argument zu HDTV und Pay TV lies das Gericht nicht zu, da es sich nicht um Grundbedürfnisse handeln würde.

    Wenn ich das Aktenzeichen noch finde stelle ich es hier noch rein.
     
  4. MajorDutch

    MajorDutch Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Genau so ist es. Der Grundbedarf eines jeden deutschen Bundesbürgers wird auch durch DVB-T, DVB-C oder analog gedeckt. Es gibt kein Grundrecht sich eine Satschüssel aufzustellen.
    Anders sieht es bei Ausländern aus, Stichwort Informationsfreiheit. Aber auch dort darf man natürlich nicht alles. Generell ist denke ich das Anbohren von Fassaden verboten.
    Jeder der einen Südbalkon hat, hat soweit keine Probleme.
    Aber ein Grundrecht auf eine Satschüssel ist quatsch.

    Ich habe meine Hausverwaltung angerufen und gefragt ob ich eine Satschüssel auf dem Balkon anbringen darf. Obwohl schon einige Anlagen vorhanden sind, meinte er das es nicht genehmigt wird, und die anderen auch angeschrieben werden um ihre Schüssel abzumachen.
    Dann meinte ich zu ihm das ich sie ohne bauliche Veränderung anbringen wolle, und mein Vater gerne sein Heimatfernsehen sehen will. Etwas murrige Antwort darauf:" Na gut dann machen sie es so, das es nicht zu sehr auffällt".
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Du wirst aber kein Gesetz finden das die Informationsfreiheit als Grundbedarf xyz definiert. Also ist es unerheblich welche Nationalität man hat, denn internationale Presse kann man ja an (fast) jedem Kiosk kaufen. Da kann auch keiner kommen und sagen die Bild +/- 5 andere reichen aus. Und warum sollte ein Deutscher z.B. nicht einen exotischen Sender empfangen dürfen, einfach so? Wir reden hier auch nicht von irgendwelchen NASA-Schüsseln, sondern nur um die handelsüblichen von 80cm.

    Warum soll das Quatsch sein?

    Von diesem Recht würden ohnehin nur wenige profitieren, dafür hätte man aber Rechtssicherheit. Da wären zum einen die keinen Südbalkon haben, dann die, die überhaupt kein Sat wollen und zuletzt die, denen Kabel vollkommen ausreicht.
     
  6. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Das ist schon mehrmals nachgewiesenermaßen falsch. Die Bundesrepublik Deutschland hat es lediglich versäumt, EU Recht in nationales Recht umzusetzen.

    Der Versuch hier auf nationaler Ebene eine Art Grundbedarf zu proklamieren und zu manifestieren, ist ein klare Behinderung des europäischen Binnenmarktes. Schüsselverbote behindern nachhaltig über Satellit angebotene Dienste in Anspruch zu nehmen.

    Hier weiterlesen

    Über eines sollte man sich allerdings im klaren sein. Zuhause am warmen Ofen und am Forenstammtisch regeln sich solche Probleme nicht von allein. Da hilft eben nur eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof.
     
  7. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Definiere Grundbedarf! Wenn mich die 2 Sender im Kabel nicht interessieren, ist mein Grundbedarf nicht gedeckt. Will mich ein KNB für 2 zusätzliche evtl. interessantere Sender mit einer zusätzlichen Gebühr abzocken, so ist das auch nicht mein Grundbedarf, der da gedeckt wird, sondern der des Netzbetreibers, weil er an mir verdienen will.

    IMHO machen sich die Gerichte das heute alles ein bisschen zu einfach. Natürlich soll keiner die Buden verschadeln. Aber auch hier: Definiere verschandeln. Wenn sich von 10 Mietern 1 gestört fühlt, kann mir das herzlich egal sein. Immerhin wohnt der im Haus und nicht davor. Und irgendwas anbohren muss man häufig auch ohne Balkon nichts. Da gibt es nämlich auch schon Lösungen.

    Zuguterletzt kommt noch der Witz mit DVB-T. Definiere dort den Grundbedarf. Andere bekommen 30 Sender, ich vielleicht nur 14. Wer will mir denn da etwas von Grundbedarf erzählen, wenn die Sender ihn eben nicht decken?
     
  8. Der Solinger

    Der Solinger Senior Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Hallo

    Der Richter aus meinem Beispiel definierte Grundbedarf nach dem was der vorgeladene Experte meinte.

    Der Herr Experte meinte er hätte Messungen durchgeführt und hat festgestellt das durchschnittlich 17 TV-Programme anliegen.

    Daraufhin meinte der Richter das der Grundbedarf an Information gedeckt seien.

    Es gebe Doku , Sport , Serien , Nachrichten usw.

    Die Mieter könnten ja Kabelanschluss sich bestellen oder umziehen.

    Das klingt jetzt zwar blöd aber für mich war es schlüssig.

    Ich selbst war nur Zuschauer dieser 3 Tage da mir persönlich DVB-T ausreicht und mich das interressiert hat.

    Ich habe den Anwalt der Mieter mal auf dieses EU-Gsetz angesprochen und da meinte er das dies in Deutschland nicht gelten würde weil es noch nicht ratefiziert worden ist.
     
  9. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Wie bitte? :eek: Also das ist doch der Treppenwitz schlechthin. :rolleyes: Selbstverständlich gelten die Regeln des EU-Binnenmarktes, zu dem natürlich auch das Recht auf ungehinderten Satempfang gehört, auch in Deutschland. Der Anwalt sollte seine Robe ausziehen.
     
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal....
    Dein Dieter Nuhr.

    Hier -
    Bundesgerichtshof
    - ging es dem BGH 2007 zwar nicht um den DVB-S2 Empfang, es ging bei der Entscheidung des BGH generell um das Recht der Aufstellung einer Schüssel auf dem Balkon.
    Demnach außer auf dem Dach woanders sowieso nicht.

    Wer die BGH Texte lesen kann und vor allen Dingen auch kapiert, würde hier auf Ratschläge verzichten, dass man eine Antenne an beliebiger Stelle auf dem Balkon anbringen kann.

    Die Rede ist nicht von Plattensiedlungen, wo schon dutzende Schüsseln werkeln.:winken: