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BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. November 2010.

  1. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Eine kostenintensive Klage vor dem EUGH ist auch überhaupt nicht zwingend erforderlich. Eine Anzeige beim EU Wettbewerbskommisar Joaquín Almunia Amann, wegen Behinderung des europäischen Binnenmarktes durch Deutschland, tut sehr viel mehr weh. Ich habe das zusammen mit meinem Anwalt des Vertrauens, in einem anderen Fall der nichts mit SAT TV zu tun hatte, auch schon einmal durchgezogen.

    Resultat:

    Nicht unerhebliche Strafzahlung, ich hatte was ich wollte. :winken:
     
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    So einfach isses also.

    Ein Vermieter untersagt die Schüsselmontage und man schreibt deshalb einen Brief an den EU Wettbewerbskommisar - Herrn Amann.;)

    Kannst Du denn auch erklären, warum das ganz offensichtlich noch niemand erfolgreich gemacht hat und warum es darüber nix zu lesen gibt?
     
  3. Johnny 23

    Johnny 23 Guest

    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Pass mal auf. Diese zur Schau gestellte Scheinüberlegenheit und den Sarkasmus kannst du ruhig mal stecken lassen. Selbstverständlich ist es nicht so einfach, wie ich es hier in groben Zügen umrissen habe.

    Vermutlich weil es ganz einfach bequemer ist in diversen Foren darüber zu sinnieren, als aktiv etwas dafür zu tun.

    Nur eines dazu: Es gibt unter den Eurokraten welche, die ganz heiß darauf sind Deutschland bei jeder Gelegenheit eins drüberzuziehen. Und die sehen es überhaupt nicht gerne, wenn grundlegende Menschenrechte von EU Bürgern durch landesspezifischen Bürokratismus und instanzlichen Automatismus behindert und abgewürgt werden. Das hat der deutsche Behördenapparat in meinem, wenn auch artfremden Fall, schmerzlich zu spüren bekommen.

    Im übrigen finde ich es langsam auffällig, wie du hier versuchst den Usern die scheinbare Ausweglosigkeit ihrer Anliegen deutlich zu machen. Es ist zwar löblich Frau Volterra in ihrer Arbeit bei der Verwaltung von Sat Empfang befriedeten Immobilien moralisch zu unterstützen, etwas mehr Neutralität in Bezug auf grundlegende Bürgerrechte halte ich dennoch für angebracht.

    Dies umso mehr, da es dich aufgrund deines Empfangsequipments nicht betrifft. In dieser Position ist es natürlich leicht rechtswidrige Behinderungen des freien Sat Empfanges schönzureden und jeden Widerstand in diese Richtung mit sarkastischen Einwürfen abwürgen zu wollen.

    Ich fasse zusammen:

    Schüsselwälder willst du nicht.

    Entsprechende Verteileranlagen wegen zu teuer und des Mieter - Vermieter Friedens angeblich nicht machbar.

    Bleibt also nur noch Kabel. Auch keine Lösung.

    Also, wie würdest du z.B. die EU- und menschenrechtlich zugesicherte Teilnahme am europäischen Binnenmarkt, zu dem auch zweifelsfrei der ungehinderte Satellitenempfang gehört, absichern.
     
  4. octavius

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    Re: Sat-Recht im September 2010

    Liebe Freunde,

    ich würde gerne auf den Ausgangspunkt dieses Threads zurück kommen und möchte nachfragen, ob schon jemand heraus gefunden hat, was das Landgericht Chemnitz eigentlich entschieden hat - und mit welchen Argumenten im konkreten Fall welche Grundrechte gegeneinander abgewogen wurden.

    [​IMG]

    Ich wiederhole auch meine Frage, welche zusätzlichen Radio- und TV-Programme der Schüssel-Interessent eigentlich sehen will.

    @Volterra: Das mit dem EU-Recht und dem freien Warenverkehr sind wichtige Argumente, funktioniert aber nur, wenn man als Schüssel-Interessent von Anfang an eine Multytenne oder ein ähnliches, mehr-armiges Spielzeug beantragt hat und vom ersten Atemzug an kund getan hat, dass man gerne ausländische Shopping-Sender oder zumindest ausländische Fernseh-Werbung sehen will.

    Mir ist das wichtig. Ich schaue vergleichsweise viel Sky News, aber nur mit echter Werbung in 16:9, und nicht diese abgespeckte Europa-Version (ohne Uhr), die Unitymedia im Kabel hat.

    Für mich ist die englische Fernseh-Werbung tatsächlich wichtig: Ich seh da was, was ich haben will, und dann bestelle ich mir das auch.

    Käme es zu einer Gerichtsverhandlung, könnte ich selbstverständlich Hunderte von Quittungen bzw. Rechnungen aus dem Vereinten Königreich vorlegen.

    Ich vermute, dass den meisten Schüssel-Interessenten der freie Warenverkehr in der EU nicht wichtig ist und die nicht so viel im Ausland kaufen wie ich.

    Im Übrigen gebe ich Johnny recht, aber das schrieb ich ja schon am Sonntag. [​IMG]
     
  5. Pattye

    Pattye Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Ich müsste das ganze nochmal aufgreifen, wohne jetzt seit dem 01.03 in einer Wohnung die von der THS vermietet wird, diese wird per Kabel von Marienfeld-Multimedia versorgt.

    Da ich ein Sky Abo mein eigen nenne und bisher bei meinen Eltern über Sat alle HD-Sender schauen konnte, würde ich dieses natürlich auch gern in der neuen Wohnung genießen.

    Über Kabel ist mir dieses leider nicht möglich, THS teilte mir per Mail mit das eine Schüssel nicht gestattet wäre und ich doch bitte Kabel nutzen solle.

    Zudem steht auch im Mietvertrag: "Bei Anschluss der o.a. Mietwohnung an eine Gemeinschafts-Antennenanlage/Gemeinschafts-Parabolantenne oder an das Breitbandkabelnetz .... verpflichtet sich der Mieter, ausschließlich diese zu nutzen.

    Habe ich trotzdem Anrecht eine Sat-Schüssel anzubringen?

    Diese würde nicht an der Hauswand befestigt sein und auch nicht zur Straßenseite angebracht werden.
     
  6. offenbach

    offenbach Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Du mußt das Sky-Abo auf Kabel umstellen, einen Rechtsanspruch auf den Empfang aller HD-Sender gibt nicht. Ist der Kabelempfang modernisiert? Wenn ja, sieht es für Dich noch schlechter aus. Ohne eine gütliche Einigung wird Dein Wunsch wohl unerfüllt bleiben.
     
  7. lotzik

    lotzik Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Gibt es denn die Möglichkeit die Schüssel so aufzustellen das sie von aussen
    nicht zu sehen ist ?

    Ich habe mir vor ein paar Jahren auch eine auf den Balkon gestellt. Nachdem
    sie zuerst von weitem zu sehen war und der Vermieter rumgezuckt hat habe
    ich sie dann so aufgestellt das sie von aussen kaum als Sat-Schüssel zu erkennen ist und der Vermieter ist zu frieden.
     
  8. Pattye

    Pattye Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Jop leider auch ausgebaut, aber dachte hiermit:

    Grundsätzlich dürfen Mieter auch bei einer Zwangsverkabelung Satellitenprogramme empfangen. Genehmigungspflichtig sind Schüssel-Installationen nach aktueller Rechtssprechung lediglich, wenn Eingriffe in die Bausubstanz vorgenommen werden oder das optische Erscheinungsbild nachhaltig beeinträchtigt wird.

    hätte ich doch ganz gute Karten oder irre ich mich da?
     
  9. Pattye

    Pattye Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Die Möglichkeit wäre schon gegeben, Wohnzimmerfenster liegt zur Gebäuderückseite, dort befindet sich nur ein verwilderter ungenutzter Garten, nur wurde mir ja von der THS gesagt das eine Sat-Schüssel untersagt wird da ich ja das Angebot von Marienfeld Multimedia nutzen soll, deshalb bin ich ja so unsicher, obs dann nicht doch Probleme geben könnte.
     
  10. lotzik

    lotzik Silber Member

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    AW: BGH: Wunsch nach HDTV kein Argument für Sat-Schüssel

    Ich denke im Garten wird sie nicht "unsichtbar" aufzustellen sein.

    Ich würde dann auf eine Schüssel verzichten um Stress mit dem Vermieter
    zu vermeiden.