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BGH Urteil zu Satellitenschüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Grognard, 16. Mai 2007.

  1. DudeEckes

    DudeEckes Senior Member

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Nur meine 2 Cent zu der Sache:

    Ich habe ja beide, oder vielleicht sogar drei Welten:

    - Kölner Innenstadt: Studenten, Zugezogene, Alteingesessene, Ausländer. Zumindest auf dem Dach sind Schüsseln (fast) kein Thema

    - Kölner Norden: Nachbarschaft mit vielen türkischen Kölnern. Sieht sauber und gepflegt aus, alle haben eine Schüssel auf dem Balkon, oder eben auf dem Flachdach. Kein Thema.

    - Kleinstädtisches Niederbayern: Je größer die Schüssel und je höher die Anzahl der LNBs am Feedarm des EFH, desto besser! Da hab ich schon des öfteren Wettrüsten erlebt, das mag man nicht glauben.

    So unterschiedlich sind die Wahrnehmungen.
     
  2. octavius

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  3. frankkl

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Schon der Ansatz mit Punkt eins ist falsch !

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showpost.php?p=2131356&postcount=101

    Das extrem teuere Kabel ist nicht mal ansatzweise mit einer Satanlage vergleichbar
    und sollte deshalb nicht in der überlegung mit einbezogen werden.


    :winken:

    frankkl
     
  4. octavius

    octavius Board Ikone

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    Hallo Frank Kl.,

    da muss ich Dich enttäuschen. [​IMG]

    Natürlich gibt es ein paar ganz einfache Fälle, wo man nämlich die Satelliten-Antenne optisch unauffällig auf dem Balkon montieren kann.

    Das ist aber eher die Ausnahme. [​IMG]

    Streit gibt es mit dem Vermieter oder mit den Mit-Eigentümern ja immer dann, wenn man selbst eine Parabolantenne benutzen will, während die Nachbarn an das ortsübliche Breitband-Kabel angeschlossen sind.

    Der Bundesgerichtshof hat nun leider festgelegt, dass es bestimmte Spielregeln gibt, an die auch Du, lieber Frank Kl., Dich halten musst, wenn Du einen Rechtsstreit wegen Deiner Antenne vom Zaun brechen willst. [​IMG]

    Nimm bitte zur Kenntnis: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es zumutbar ist, einen Mieter zur Benutzung des (vorhandenen) Kabelanschlusses zu zwingen, wenn die von ihm gewünschen Radio- und TV-Programme über dieses Kabel angeboten werden.

    Frankkl schrieb:
    Kosten von 17 € im Monat für den digitalen Kabelanschluss und weiteren 7 € im Monat für ein digitales Zwangs-Paket hat der Bundesgerichtshof für zumutbar erklärt.

    Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln. [​IMG]
    Ach? Warum nicht? Laut einer Schweizer Statistik haben gerade mal 28% der Haushalte zwei oder mehr Fernsehgeräte.

    Ungefähr zwei Drittel der Leute haben genau einen Fernseher in der Wohnung. Wenn diese Leute sich jetzt einen Beistell-Decoder für das digitale Kaberlfernsehen holen - wo ist dann der Unterschied zum Satelliten-Direktempfang? Du bekommst von ish / unitymedia / KDG mit Deinem Vertrag zur Settop-Box eine Smart Card, die Du in den Decoder hinein tust und einfach drin lässt. So lange Du nur ein TV-Gerät hast und nichts digital aufzeichnen willst, ist das alles doch überhaupt kein Problem. [​IMG]

    Weniger als zehn Prozent der deutschsprachigen Satelliten-Kunden nutzen derzeit eine zweite Orbitposition.

    Zusammenfassend kannst Du davon ausgehen, dass für mindestens die Hälfte der Bundesbürger die alte Güterabwägung des OLG Frankfurt aus dem Jahre 1993 immer noch Gültigkeit hat:

    Kabelfernsehen und Satelliten-Direktempfang zielen auf dassselbe ab.

    Der Weg, die üblichen deutschen TV-Programme zu gucken, lässt sich sowohl über Kabel als auch über Satellit beschreiten.

    Nun macht das Kabelfernsehen nicht schlechter, als es ist.
    Also fang an und liefere uns ein paar Sach-Argumente, damit wir gemeinsam in die Schlacht ziehen können... [​IMG]
     
  5. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Bei uns ist das ganz gemischt im Wohnblock,
    einige haben eine ihre Satschüsseln auf den Balkon oder an der Hauswand gedübelt,
    andere nutzen ihre Zimmerantennen oder auch das Kabel (das mit 200 Euro jährlich sehr teuer ist und nicht zumutbar) !


    Genau das ist mein problem,
    möchte es im guten mit meinen Vermieter versuchen
    und noch etwas dort wohnen erst 14 Jahre hier !

    Deshalb überlege Ich hin und her wie Ich mit der geringsten Belastungen hinbekomme
    z.b. MultyMedia TS 1 oder DigiPlus STR 1 , DigiDish 33 , Easy Mount DIY 1 .


    :winken:

    frankkl
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juni 2007
  6. antennenfreak

    antennenfreak Neuling

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Eine Schüssel für alle - und alle sparen.

    Die Wohnungswirtschaft steht vor einer großen Herausforderung. Eine moderne Medienversorgung und eine zukunftsgerichtete Kommunikationsinfrastruktur werden immer wichtiger. Wer jetzt in diese Zukunftstechnologien investiert, dessen Immobilien stehen morgen hoch im Kurs und lassen sich gut vermieten.

    Viele Architekten, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften haben die Zeichen der Zeit verschlafen und voll und ganz auf die Segnungen des so genannten „Breitband" Kabelfernsehen gesetzt. Schade. Entscheidungsträger haben bei der Planung versagt! Leider können viele neugebaute Hotels heute ihren ausländischen Gästen nicht die Heimatprogramme bieten. Dies ist sehr bedenklich, nachgerade ein Armutszeugniss für Deutschland, eine Schande! Auch jedes Mietshaus ist nichts weiter als ein Hotel, indem sich Gäste mehr oder weniger lange aufhalten und sich wohl fühlen sollten.

    An eine Parabolantenne könnte man sämtliche Mieter eines Hochhauses anschließen. Vorausgesetzt, das Objekt ist modern verkabelt. Wer heute ein Haus baut oder ein solches renoviert, sollte in weiser Voraussicht die sternförmige ZF-Verteilung installieren. Nur so kann er sicher sein, die bessere Technik verlegt zu haben. Wer ausbaut und modernisiert sollte immer an eine zukunftssichere Verkabelung denken. Nicht ausländerfeindlich von unten nach oben – sondern sternförmig von oben nach unten. Denn ein Nachrüsten ist schwierig und verursacht in der Regel enorme Kosten.

    Über die Sternverteilung hätten die Wohnanlagenbetreiber jederzeit Zugriff auf die Teilnehmerversorgung, ohne die Wohnungen der Mieter zu betreten. Und könnten nunmehr und im Nachhinein jedem Mieter genau das zukommen lassen, was jeder einzelne möchte: Kabelfernsehen oder Satellitenfernsehen oder beides. Viele Hauseigentümer betreten hier absolutes Neuland

    EU hat endlich das Bürgergrundrecht auf Satellitenschüssel bestätigt.

    Nachdem sich schon unzählige Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage in ihren verschiedenen Erscheinungsformen beschäftigt haben. Dreh und Angelpunkt ist die vielzitierte Informationsfreiheit, welche jedem das Recht einräumt, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

    Jeder EU-Bürger (dazu sollten auch DEUTSCHE Staatsbürger gehören!) müsse die freie Wahl zwischen den unterschiedlichen Empfangsmöglichkeiten und Diensten haben, die über eine Sat-Antenne empfangen werden können. Es ist auf keinen Fall zulässig, diese Wahl derart zu beeinflussen, indem zum Beispiel die Nutzung von Sat-Antennen „bestraft" oder behindert wird.

    Die EU-Bürger müssen die Sat-Antenne frei von jeder ungerechtfertigten Einschränkung nutzen können. Leider kommt es mitunter immer noch zu ungerechtfertigten Behinderungen des Satelliten-Empfangs durch die einige Wohnungsverwaltungen. Dies ist gemäß EU-Richtlinien nicht zulässig

    Nach Ausführungen von EU-Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein sei ein „Verhinderungsbeispiel" die Forderung nach einer vorherigen Montagegenehmigung, der Verweis einer bestimmten Firma zur Montage oder komplizierte und teure Verwaltungsverfahren für die Antenneninstallation. Seine klare Aussage weist all jene in die Schranken, die mit den fadenscheinigsten Begründungen dem Satelliten-Direktempfang eins auswischen wollen.

    Weiterführende Informationen http://www.antennen-service.de
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    [​IMG]
    Eule auf der Akropolis in Athen
    [​IMG]Euer bärtiger EU - Binnenmarkt-Kommissar.:LOL: :LOL: