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BGH Urteil zu Satellitenschüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Grognard, 16. Mai 2007.

  1. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Das Ich jetzt grade T-DSL 6000 habe :)


    :winken:

    frankkl
     
  2. mobafan

    mobafan Silber Member

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Du meinst, die wenigsten Leute in Einfamilienhäusern dürften noch Kabelanschluss haben? Hm, du könntest Recht haben. ;)

    Das wage ich zu bezweifeln, da dazu schon ziemlich viele Parteien in einem Haus wohnen müssen (oder man wohnt bei einem Großvermieter wie einer Wohnungsbaugenossenschaft, die entsprechende Rabatte erhält und an die Mieter weitergibt).
     
  3. heulnet

    heulnet Board Ikone

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    ja junge das verstehe ich nun.
    das andere hätte ich " im moment " geschrieben.
    hast aber recht. ein alter sack wie ich kann auch nicht alles wissen.
     
  4. mobafan

    mobafan Silber Member

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel


    Das ist doch nur die Ausrede, weil er unbedingt mal Schloss Schwöbber sehen will (dort war die französische Nationalmannschaft während der WM untergebracht) und die Innenstadt von Hameln sehen will :winken:
     
  5. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    So direkt hätte Ich das nie geschrieben,
    bin ja höflich und habe anstand im gegensatz zu vielen anderen... !


    Sport puhi !

    Hameln ist ganz schon da war Ich schon,
    aber noch nicht in Aerzen wo ist das eigendlich ?


    :winken:

    frankkl
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Aaah geht nun die UNNÖTIGE Diskussion über meine Beitragszahl wieder los?
    Mal davon abgesehen das du noch nicht wissen kannst warum ich so eine hohe Beitragszahl habe. Bevor du hier warst war ich verfechter des Kabelfernsehens und musste mich etliche male in heftigen diskussionen mit vielen beiträgen dafür rechtfertigen.
    Ich war vor deiner Zeit hier auch schonmal auf 30 - 35 Beiträge... Das das nicht von heute auf morgen wieder auf null ist sollte jedem klar sein...

    Da ich mich als Mitglied der Community Zähle ist das wir schon richtig :rolleyes:

    Und ich komme mal nach Köln :rolleyes: .

    Kann doch echt nicht sein das man nun schon unnötig angemacht wird ohne das der Kritik leistende überhaupt weiß was derjenige der kritisiert wird leistet.... Zählt wohl nichts sich für andere einzusetzen in dieser Zeitperiode scheint mir.

    Solltest dich mal selbst an die eigene Nase fassen :wüt:
    Netiquette und co sind für dich jedenfalls Fremdwörter.

    Ich würde dich verstehen wenn ich NUR die Beiträge ins Off Topic führen würde etc. Das aber der größtteil meiner Beiträge zumindest in diesem Unterforum auch Support beinhaltet den ich dank meinen Beruf durchaus leisten kann scheinst du immer wieder zu vergessen :rolleyes: .
    So kann man helfende User natürlich auch unnötig vergraulen :rolleyes:

    Außerdem kannst du dir eine Drohungen woanders hinstecken. Mich schockiert sowas schon lange nicht mehr und beeindrucken lasse ich mich davon auch nicht.

    Außerdem gibt es hier echt andere Probleme als frankkl und mich. Hier gibt es wirkliche User die wirklich vergrault werden sollten und wirklich den Forenfrieden stören. andere Beleidigen und keinen Respekt zeigen.

    Nenn mir doch mal einen Thread außer diesen in den letzten Tagen den ICH ins Off Topic geführt habe :rolleyes:

    @Grognard Ich habe nicht gesagt das der Thread hier nicht hingehört. Es ist trotzdem nervig wenn man über ein Thema diskutieren will das mehrere anlaufstellen dafür hat:

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=147386
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=147357
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=147380
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showthread.php?t=147401

    @frankkl 13 km südlich weiterfahren ;).
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Mai 2007
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Eigenlob stinkt.

    @Simpelsat betrachtet/schätzt den Forengott @Sebastian2 völlig richtig ein.

    Und mit knappen 20 Rechtschreibfehlern allein im letzten Beitrag, spielst Du mit @Frankkel in der gleichen Liga.

    Scheinbar genießt Ihr hier aber Welpenschutz.
     
  8. robert1

    robert1 Silber Member

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Hallo,

    ich versuche mal wieder zum Thema zu kommen:

    Klar, über die Schönheit von Parobolspiegeln an Hausmauern lässt sich streiten, allerdings auch über die Schönheit vieler Hausmauern.

    Ein paar Kilometer von mir entfernt, haben sie ein neues Haus für mehrere Parteien gebaut, siehe da, es stehen mehrere Sat-Antennen auf dem Dach. Die Planer dieses Hauses sind offensichtlich draufgekommen, dass auch Multischalter gibt, darüber könnten Vermieter und Mieter sich mal Gedanken machen.

    Gruss
    robert1
     
  9. Grognard

    Grognard Guest

    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Hallo, Sebastian2,
    natürlich mag das nervig sein, besonders wenn der Hinweis zu diesem Urteil, fast zeitgleich als Beitrag in den Unterforen erschien. Trotzdem findet er in diesem Unterforum am meisten Beachtung, wohl auch deshalb weil dieses Thema gerade hier in diesem Unterforum häufig als Frage auftaucht.
    Gruß, Grognard
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    ... moment mal. In dem Fall ging es a.) darum, das gem. einer Klausel im Mietvertrag grundsätzlich die Installation einer Satschüssel untersagt wurde. Diese Klausel wurde für unwirksam erklärt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muß. Außerdem muß der Mieter ein "besonderes Interesse nachweisen". Für z.B. einen Türken oder einen Polen ist das verhältnismässig einfach; ein Deutscher hat da eher schlechte Karte sofern er nicht gerade Journalist ist.
    Und b.) ging es in dem vorliegenden Fall um eine Satschüssel die auf dem Balkon aufgestellt wurde und die Schüssel ragte nicht über die Brüstung hinaus.
    Das BGH-Urteil hat also für die Masse kaum Relevanz, weil das Urteil sich nichts Grundsätzliches ändert. Nur wem der Vermieter eine auf dem Balkon aufgestellte Schüssel verbietet, könnte einen Nutzen aus dem Urteil ziehen ...