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BGH Urteil zu Satellitenschüssel

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Grognard, 16. Mai 2007.

  1. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Bei der Technisat DigiDish geht z.b. auch eine recht unauffälltige liegend montage.

    [​IMG]
    [​IMG]


    :winken:

    frankkl
     
  2. Mancunian

    Mancunian Junior Member

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Mir ist dieses Urteil viel zu schwammig, vor allem in Bezug auf genaue Abgrenzung von Begrifflichkeiten, zumal Juristen doch sonst immer so bedacht darauf sind. Zunächst einmal der klagende Vermieter, der sich auf das im Mietvertrag stehende Verbot der Anbringung außerhalb der gemieteten Wohnung beruft. Ich habe meinen Balkon mitgemietet, was also darauf passiert, ist meine Sache. Sehe ich zumindest so. Wenn dieser Vermieter was dagegen hat, dann hätte er eine generelle Fassadenbeeinträchtigung verbieten sollen (a propos, zählen dazu auch vom Vermieter ungeliebte Blumen am Balkongeländer oder hässliche Gardinen?;) ).

    Ich habe einen Südwestbalkon. Habe gerade vom Fachmann messen lassen, für Astra muss der Spiegel über das Geländer. Was ist damit? Laut Mietvertrag brauche ich dazu die Zustimmung des Vermieters. Der gibt sie nicht, weil er partout nicht glauben kann, dass so wundersame Dinge wie Fensterdurchführungen existieren, die auch noch in der Lage sind, die Kunststoffdichtungen nicht zu beschädigen.(O-Ton: "Aber Sie müssen doch irgendwie in die Wohnung kommen! Da müssen Sie doch bohren! Das geht ja gar nicht anders!") Er will sie sich aber zumindest mal ansehen. Bleibt abzuwarten, was er von der Schüssel (Digidish 45, Farbe fast die der Hauswand) hält, wenn diese außen am Balkon hängt, und zwar ohne Bohrung angebracht.

    In dem DF-Bericht ist ja ein Foto mit Spiegeln, die alle über den Balkon hängen. Was meinen die mit auf dem Balkon? Nur innerhalb oder auch über die Brüstung? Eine Digidish 45 in Fassadenfarbe fällt doch da sicher weniger auf als eine 80er auf dem Balkon, oder nicht? Ist es also entscheidend, ob innerhalb oder nicht, oder gilt nur Informationsfeiheit gegen Fassagenbeeinträchtigung?
     
  3. AndiBln

    AndiBln Senior Member

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Das finde ich schon mehr als krass, einen Mietvertrag unterschrieben zu wollen, mit dem Hintergedanken, wie ich die Klauseln des Vertrages am besten brechen kann.

    In Deutschland prallen an der Stelle nun einmal 2 Grundrechte zusammen.
    Das des Vermieters auf Schutz seines Vermögens und das des Mieters auf Informationsfreiheit. wieso soll plötzlich der Vermieter entrechtet werden?

    Irgendwann gibt es dann keine Mietwohnungen mehr. Dann wird das Geld eben an an anderer Stelle angelegt.

    In meiner Umgebung sind sehr viele froh, Kabel zu haben, sonst würde für sie überhaupt keine Möglichkeit für DSL geben. Incl. Kabelgebühren liegen die Kosten immer noch unter der Doppelflat der T-Com. Wieso also dieses Gestöhne?

    Für mich ist jeder Vermieter kurzsichtig, der das Kabel rausschmeißt und aus SAT umbaut. Sat zusätzlich finde ich ok.

    mfg
    Andreas
     
  4. György

    György Guest

    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Nein, das stimmt nicht mehr:

    KD:
    TV - 16,90€
    Doppelflat - 39,90€
    = 56,80€ pro Monat

    T-Com
    Doppelflat - 49,95€ (alternativ Arcor - 39,85€)
    TV - DVB-T oder Sat - 0€
    = 49,95€ pro Monat (alternativ - 39,85€)


    Hätte echt nie gedacht, so positiv über die Telekom zu schreiben, aber so sehen die Fakten aus.
     
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Außerdem spricht hier doch keiner davon Kabel raus zu schmeißen.

    Nur sollte es endlich so sein das in einem Mietshaus der Mieter selbst entscheiden kann was er haben will und nicht mit Zwangskabel und sowas beglückt wird...
     
  6. frankkl

    frankkl Talk-König

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    Das Fernseh-Kabel würde Ich mir nicht mehr antun
    und die T-Com Preise sind nur so günstig wenn man sich für die T-Online DSL Allinklusive Kebelverträge endscheidet !

    Ich habe zwar erst seid Sommer 2000 mit angefangen T-DSL 768
    und jetzt inmomend habe Ich T-DSL 6000 (könnte aber nur bis T-DSL 16000 mit voller Bandbreite bekommen).

    Letzte Woche hat mir die Deutsche Telekom die neuen VDSL Kästen gegenüber hingesetzt um mir T-DSL 25000 oder T-DSL 50000 anbieten zukönnen.

    Gestern haben sie mitgeteilt das dieses Reisen Telefon,Internet,Fernseh Paket ab Herbst 2007 bei uns verfügbar ist aber die Preise der T-Home sind noch unverschämter wie die von Kabel Deutschland :(

    Mit DVB-T + DVB-S/DVB-S2 bekommt man das Fernsehprogamm sehr gut und kostengünstig,
    da sind die verschieden Fernseh 'Kabel' Programmangebote uninteresant.


    :winken:

    frankkl
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Mai 2007
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Die Knebelverträge stammen direkt von T-Com ;).

    Aber ich bin auch ohne diese "Knebelverträge" günstiger unterwegs als bei der KDG. Mal davon abgesehen das es diese "Knebelverträge" auch bei der KDG gibt und es somit durchaus auch vergleichbar ist ;).
     
  8. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Das ist klar,
    aber in verbindung mit T-Online DSL !

    Ich habe einen nomalen T-NET Telefonanschluss
    + T-DSL 6000 + T-DSL Flatrate (~ Congster UltraFlat) und T-Mobile (~ D1) :)

    Und zum Fernsehen inmomend DVB-T .


    :winken:

    frankkl
     
  9. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Ja eben nicht.
    T-Online ist nur noch eine Marke und die Pakete die bei der T-Com angeboten wurden wurden noch nie unter dem Namen T-Online vertrieben...
    Wenn du dir z.B. call&surf bestellst wird das auch alles als T-Com Leistung abgebucht und nicht ein Teil als T-Online Leistung ;).
    Aber diese Problematik hat ja bald eh endlich ein ende. Bald ist das alles T-Home und diese Fehlinformationen hören auf :D

    Jo passt bei mir auch. Nur das ich seit einigen Monaten von der congster localFlat auf die congster local24Flat umsteigen konnte :D
     
  10. frankkl

    frankkl Talk-König

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    AW: BGH Urteil zu Satellitenschüssel

    Wie das mit T-Home ab 19.5 wirklich aussieht ist ja noch nicht ganz raus !

    Und die Congster localFlat hatte Ich erst auch überlegt,
    aber da waren mir die 3 Monatigen Vertragslaufzeiten bei der UltraFlat wichtiger.

    Den es soll ähnlich wie Congster noch eine günstige Telekom Zweitmarke dieses Jahr kommen :rolleyes: .

    ---

    Aber ein freies Internet Fernsehangebot wie zum beispiel wohl mit den TechniSat TeleStreamer 2TW möglich könnte mich noch reitzen !

    [​IMG]


    :winken:

    frankkl