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BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von octavius, 11. April 2005.

  1. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Ein neues BGH-Urteil gibt jetzt den Vermietern recht, wenn sie als Modernisierungsmaßnahme Breitbandkabel zur Verfügung stellen wollen.
    Das Vorhandensein von DVB-T sei kein Ausschlussgrund; respektive der Wohnwert würde - ungeachtet des gegenwärtigen Mieters - gesteigert werden.

    Das dürfte ein heftiger Schlag für DVB-T und SAT sein.

    Und Kabel Deutschland und die anderen Anbieter werden sich freuen:(
     
  2. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Was wichtiger ist, wo enden die Rechte anderer Eigentümer? Grade auf der Astra HP gelesen das man auf Sondereigentum eine Schüssel mobil/fest hinstellen darf, solange es nicht die Außenansicht verschandelt, oder Rechte anderer Miteigentümer ankrazt. Aber natürlich wird nicht veraten, wo denn die Rechte der anderen Miteigentümer enden!

    In meinen Fall sagte mir die Hausverwaltung, das von einer mobile Satanlage deren Schüssel den Handlauf der Brüstung max. 10cm überschreiten darf, mehr aber nicht, dies aber in meinen Fall bezweifelt wird, obwohl es nur knapp 9cm sind. Hinzu kommt das Satanlagen im Jahre 94 Grundsätzlich von der damaligen Gemeinschaft verteufelt wurden und somit per Beschluß verboten sind, leider ist der z.Z. Vorsitzende des Beirates nicht erreichbar, wahrscheinlich im Urlaub, deshalb habe ich mich an den Stellvertredenden gewandt, der mir vorwarf das ich Juristisch spitzfindig sein wolle und mir verweigerte dieses Dokument zukommen zu lassen. Ich werde also auf den wesentlich freundlicheren Vorsitzenden warten müssen um mich informieren zu können was denn mal beschlossen wurde, denn das sollte doch eigentlich einen Eigentümer zustehen, wir sind ja nicht in einer Bananenrepublik, sonderen in einen Rechtsstaat. Sicherlich muß es auch Grenzen haben, ich kann vollkommend verstehen das man keine sichtbare Bepflasterung mit Antennen bei jeder Wohneinheit haben möchte/mochte, aber das vorschreiben/verweisen, das man nur auf ein veraltetes Kabelnetz seine Programme sehen müße, die dort Bildstörungen aufweisen kann auch nicht rechtens sein.

    Leider hat man mich nicht schon vor der letzten Eigentümerversamlung angemahnt, immerhin war bis zu diesen Zeitpunkt fast 5 Monate Zeit gewesen, denn dort hätte man das Thema anbringen können und eine über 10 Jahren alten Beschluß in der Art und weise abändern lassen können, das neue Rahmenbedingungen nötig sind die den Empfang mit entsprechenden Vorgaben, wo denn genau die Rechte der anderen aufhören und somit keiner was Falsch auslegen kann zulassen. Darauf muß man jetzt aber mindestens gut 9 Monate warten, da sich die Wohnungseigentümer wohl nicht nur wegen anderer Empfangwege zu einer neuen Eigentümerversammlung zusammenfinden werden, wenn sowieso diese Versammlungen nicht so gut besucht sind.

    Guni
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2005
  3. gregor77

    gregor77 Junior Member

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Wie wird es dann zukünftig aussehen, wenn es über SAT mehr HDTV Angebote geben wird, die man ja vielleicht auch nutzen möchte und der Anbieter der Programme ja auch verkaufen will. Soweit mir bekannt, wird es im Kabel erst einmal kein HDTV geben. Soll es darauf hinauslaufen, dass man als Verkabelter umziehen muss, um es zu Nutzen?
     
  4. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemelde

    Genau daraus wird es wohl hinaus laufen, die Richter sind entweder vollkommen technische Laien (u. nicht in der Lage sich zu informieren) oder wurden von den Netzbetreibern massiv geschmiert.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Gar keiner wurde geschmiert. So ein Quatsch.
    In dem Urteil ging es lediglich darum ob ein Mieter Handwerker zur Modernisierung in die Wohnung lassen muß. Und nach normalem Rechtsempfinden muß er das. Sonst könnte jede Sanierung eines Wohnobjektes scheitern nur weil der Mieter sich querstellt.

    Ein vernünfiges Urteil sollte erst ein mal gefällt werden ob es zulässig ist das der Kabelanschluss auf die Miete umgelegt werden kann, selbst wenn der Mieter DVB-T nutzt. Das sagt aber das BGH-Urteil nicht aus.
     
  6. mor

    mor Wasserfall

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Wenn man der heutigen Süddeutschen Glauben schenken kann, auch nur dann wenn das TV- Kabel Zusatzdienste (z.b. Internet) erlaubt.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Jeder Vermieter kann, wenn er fristgerecht dies ankündigt, die Wohnung aufrüsten, modernisieren, Kabel verlegen. Wie auch immer.

    Gegenüber DVB-T bedeutet Kabel immer einen Mehrwert, allein die analoge Auswahl ist bedeutend höher.
    Dennoch ist es nicht richtig das die Kabelgebür in der Miete integriert wird! Genau das wird aber häufig getan. Zu diesem Umstand gibts in meinen Augen einiges rechtlich zu bereinigen. Aber wer sich das Urteil genau ansieht klärt es nur ob die Mieterin Zugang zu Ihrer Wohnung zu gewähren hat.
     
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Das sehe ich genauso. Es geht nur um die reine Installation. Gerade bei DVB-T kann niemandem aufgezwungen werden, einen kostenpflichtigen Kabelanschluss zu mieten bzw. sich über ausschließlich ihn versorgen zu lassen. Unabhängig von der Installation besteht ja die Möglichkeit, den neu installierten Anschluss zu filtern bzw. zu sperren.
     
  9. [cc]

    [cc] Junior Member

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemelde

    Sorry wenn ich nochmal was zum Eingangsposting schreibe. Aber ich möchte doch dies hier noch einmal aufgreifen.

    Wenn nicht als solche gekennzeichnet, dann ist das nicht nur unsauber, sondern meiner Meinung nach auch irreführend und parteiisch. Und unsere Medien sollten eigentlich objektiv über die Sachen berichten. Zudem denke ich mir, daß die Digitalfernsehen wohl in der Lage sein wird eigene Artikel zu verfassen. Wenn nicht, muß ich mir leider die Frage stellen für was diese Zeitschrift überhaupt gut ist, wenn sie gerade mal in der Lage ist Artikel von so und soviel Quellen zu sammeln, diese abzudrucken und als Zeitschrift zu verkaufen. Denn dann muß ich sagen, daß ich mir leider verarsXXt vorkomme.