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BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

Dieses Thema im Forum "DIGITAL FERNSEHEN - Die Zeitschrift" wurde erstellt von octavius, 11. April 2005.

  1. diabolus

    diabolus Neuling

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemelde

    für mich geht hier ein aspekt leider völlig unter. eine der vereinbarungen, die unsere gesellschaft zusammenhält, ist, dass es eigentum gibt. eigentum bedeutet, dass man damit prinzipiell tun und lassen kann was man möchte.

    das muss dann auch für haus- und wohnungseigentümer gelten. wenn dieser sich entscheidet keine sat-antennen zuzulassen, dann muss man das akzeptieren. schließlich wird niemand gezwungen eine bestimmte wohnung zu mieten.

    natürlich ist man nicht immer so frei und optimal ist kabel nicht in jedem fall, aber das recht sich zu informieren ist etwas anderes, als ein recht auf 200 spaßprogramme, wie es manche zu verstehen scheinen.

    d.
     
  2. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemelde

    Nein, auch das hat seine Schranken.

    Das ist nun sehr besonders Eigentum und somit darf das ganze meiner Meinung nach eingeschränkt werden.

    Das ist eine rein theoretische Ausgabe, vorallem in Städten ist das doch eher unmöglich.

    Dann werfen wir die Spaßprogramme aus den Kabel raus, der andere Weg. Raus mit 9live, raus mit Raze.TV, raus mit den ganzen RTL/ProSiebenSAT.1-Ablegern - ein Programm von der Sorte reicht doch oder?`:rolleyes:

    Abgesehen davon halte ich es für eine Zumutung an die Kabelgesellschaft quasi zwangsweise Entgelte in unbegrenzter Höhe zahlen zu müssen. Für 34 analog Programme (wovon ich 9live, HSE, QVC, NBC Giga, Tele 5 schonmal abziehe), ARD digital, ZDF.vision, Premiere*, dann darf man zusätzlich noch für digitale FreeTV-Programme bezahlen (Highlights: Tele 5, Raze TV, TRT Int.), das ganze gipfelt dann darin das BibelTV und K-TV zu PayTV werden, der Rest der PayTV-Programme ist mit viel gutem Willen als durchschnittlich (nicht das es bei Premiere besser wäre) zu bezeichnen, wenn man sie den gnädigerweise abonnieren darf, bei den internationalen Programmen gilt das Motto mit Freude verkaufen wir ihnen das , was woanders völlig freiempfangbar ist.

    Irgendwann endet jedes Verständnis.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2005
  3. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemelde

    Amsp schrieb:
    [​IMG]

    Ausser Mischobo hat sich bisher noch keiner bemüht, diese menschenverachtende, diskriminierende und ausbeuterische Einstellung der Kabel-Firmen zu verteidigen.

    Ich erwarte eigentlich schon lange, dass die Zeitschrift "Digital Fernsehen" dieses Thema aufgreift und die vorhandenen Misstände gross anprangert.

    Fakt ist: Auf der Orbit-Position 19 Grad Ost gibt es die Transponder Nr. 24 und 26 (entsprechend 11568 und 11597 MHz), auf denen
    englische, italienische, französische, spanische, portugiesische, türkische und arabische Fernseh-Programme ausgestrahlt werden - völlig kostenlos, in bewährter Digital-Qualität und für wenig Geld überall in Mitteleuropa zu empfangen.

    [​IMG]

    Zum Nachlesen: http://www.lyngsat.com/astra19.html
    [​IMG]
    Es gibt über Satellit zahlreiche religiöse Fernseh-Programme, die zum Teil sehr sehenswerte Sendungen zeigen, zum Beispiel Toyota Wildlife auf Relevation oder die biblischen Cartoons auf TBNE. All das wird über Satellit für Europa frei und unverschlüsselt gezeigt und fehlt im Kabel bislang noch gänzlich.

    Ob die Manager von Kabel Deutschland am jüngsten Tag für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden? [​IMG]

    @diabolus: Wir leben (vorläufig noch) in einem Land mit sozialer Marktwirtschaft. Wenn ein Hausbesitzer unternehmerisch tätig werden will, indem er Wohnraum vermietet, dann geschieht das meistens mit der Absicht, Gewinne zu erzielen. Zumindest muss der Eigentümer vorgeben, dass er mit der Vermietung eine Gewinnabsicht verfolgt - das ist nämlich die Voraussetzung, um die mit der Vermietung verbundenen Werbungskosten steuerlich geltend machen zu können. Natürlich möchte der Vermieter das Wohnobjekt steuerlich abschreiben können.

    Empfehlung an Neuling Diabolus: Halt den Ball flach. [​IMG]

    Beispiel: Was sagt der Vermieter, wenn er eine Wohnung an ein Ehepaar mit drei kleinen Kindern vermietet hat - und der Ehemann seilt sich ab, weil er eine Geliebte hat? Dann bleibt die Frau mit den drei Kindern erst mal da wohnen - auch wenn sie keine Miete zahlt - bis das Sozialamt eine geeignete Wohnung gefunden hat.

    Mischobo schrieb:
    Hallo Mischobo,

    bitte lies Dir die Zusammenfassung aus der NJW durch, die ich gestern hier gepostet habe: Nr. 16 in diesem Thread.
    Aus diesem Zitat ergibt sich sehr deutlich, dass das Haupt-Hindernis, warum der Russe den Prozess verloren hat, sein borniertes Festhalten an dem von ihm gewünschten Installations-Ort gewesen ist.

    In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, das Original-Urteil aus Berlin zu lesen. Siehe www.ses-astra.com/market/deutschland/rechtslage/ oder die bereits mehrfach erwähnten Links aus der Zeitschrift "Infosat".

    Es handelt sich um den Fall, der auch von der Zeitschrift "Digital Fernsehen" in der April-Ausgabe (aus Marketing-Gründen als Nr. 05/2005 bezeichnet) auf Seite 129 aufgegriffen wurde:

    65 S 229 vom 30.11.2004

    Dort war es nämlich zunächst genauso. Das Begehren des Mieters, die Parabol-Antenne genau an dem von ihm gewünschten Standort aufzustellen, wurde vom Gericht abschlägig beschieden. Erst eine Klage-Erweiterung führte zum Erfolg: Als der Kläger versicherte, er werde jeden vom Vermieter gewünschten (und technisch geeigneten) Installations-Ort akzeptieren ...

    und die damit verbundenen erheblichen Mehrkosten für den Aufbau dieser Antenne (an einem weit entfernten Ort) übernehmen ...

    da wendete sich das Blatt.

    Die Rechtsprechung zielt darauf ab, den Eingriff in die Rechte des Vermieters so gering wie möglich zu halten.

    Hierzu gehört, dass der Vermieter bzw. Hauseigentümer nicht verpflichtet ist, eine Antenne an einem Metallgitter eines Fensters zu akzeptieren, wenn diese Seite des Gebäudes Gehwegen, Parkplätzen und Nachbarhäusern zugewandt ist und gleichzeitig die Möglichkeit besteht, die gleiche Antenne mit der gleichen Informations-Vielfalt auf optisch wesentlich weniger auffällige Weise zu montieren, zum Beispiel auf dem Hausdach.

    Die Kosten dafür wären allerdings signifikant höher gewesen, weil zum Beispiel das Antennenkabel meterweit durch den Versorgungsschacht hätte geleitet werden müssen. Ein Fachbetrieb hätte das selbstverständlich fachgerecht durchführen können - aber sowas kostet richtig Geld. [​IMG] [​IMG]

    [​IMG]

    Littlelupo schrieb:
    Das ist ein weiteres Problem des aktuellen Streitfalles. Ich bin immer für eine faire, sachliche Diskussion. Ich finde, in diesem konkreten Einzelfall ist das Kabel-Angebot gar nicht so schlecht.

    Vergleiche hierzu mein Posting Nr. 70 auf Seite 5 im Thread "News-Talk » Oberstes Gericht beschränkt Recht auf Parabolantenne" t=68370 vom 4.3.2005:
    Sachverhalt: Von den fünf Programmen handelt es sich bei Fox Kids um einen amerikanisierten Kinder-Kanal, welcher der Anbindung der Menschen an das Heimatland nicht unbedingt förderlich ist. Die Vermarktung von Euro News als Pay TV ist natürlich eine Frechheit.

    RTR Planeta kann ich hier in Hagen kostenlos sehen, weil dieses Programm zusammen mit CCTV 9, The God Channel, TFJ und Demain! auf Transponder 126 bzw. 11034 von Hot Bird ausgestrahlt wird. Die Vermarktung von RTR Planeta als Pay TV ist deshalb eine Frechheit - siehe Anfang des Postings.

    Aber die beiden anderen Programme - RTV International und Nashe Kino werden schon seit geraumer Zeit als Pay TV vermarktet. Zwar haben viele Leute diese beiden Programme über Satellit unentgeltlich geschaut - aber das ändert nichts daran, dass es sich hier auch über Satellit um Pay TV handelt:

    [​IMG]

    In der Zeitschrift "Infosat" verlangen verschiedene Inserenten 150 bis 159 Euro für ein Halb-Jahres-Abonnement von NTV International. Im Vergleich dazu erscheinen die Kabel-Preise geradezu billig. [​IMG]

    Von daher stellt sich die Sache bei dem russischen Mieter deutlich anders dar, als es bei spanischen, italienischen oder türkischen Kabel-Kunden der Fall ist. Das sollten die Kabel-Gegner bitte berücksichtigen.
     
  4. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemelde

    So, ich hole mir erstmal was zu trinken, damit ich gleich in aller Ruhe den Beitrag von octavius lesen kann... Das kann dauern...

    Bitte nicht böse sein, octavius! :)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Mai 2005
  5. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Hier sollte man formulieren, daß es dann sowas wie ein "Wettbewerbsvorteil" ist, wenn man als Vermieter Wohnungen anbietet, wo man ne ordentliche Sat-Schüssel aufstellen kann. - Oder halt ein Wettbewerbsnachteil, wenn man es verbietet.
     
  6. giovanni11

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Die Praxis sieht aber leider anders aus, speziell in Ballungsgebieten. Ich hab sogar in Köln eine kabel-tv-freie Wohnung gefunden, aber das hat sich - leider - geändert. Jetzt muss ich jeden Monat Kabel-TV-Gebühr abdrücken und musste mich "prügeln" (bildlich gemeint), um meine Sat-Schüssel stehen zu lassen. Der ursprünglich vom Vermieter genannten Ort durfte es auf einmal nicht sein, und ich hab - lustlos, wegen diesem ****** vor Gericht zu ziehen - die Schüssel auf den Balkon gestellt, mit Platten als "Beschwerung", und mit "Fensterdurchreiche" (also ohne Bohren). Streng genommen verstoß ich inzwischen gegen die Hausordnung, wo jeder anderer Empfang als Kabel-TV verboten ist (sic!). Aber darauf lass ich es ankommen.

    Die hier im Forum zuweilen geäußerte Meinung, dann halt eine andere Wohnung zu suchen, empfinde ich als böse Ironie.

    Was die DF betrifft: Klar gibt es dort oft technische Artikel über Sat-TV, manchmal auch Urteile (mal für Sat, mal - wie der Grund dieses Threads - "gegen" Sat). Aber ich hab noch keinen einzigen Artikel in der DF gefunden, wie ich (und meinesgleichen) aus solchen Knebelverträgen rauskommen, ohne umziehen zu müssen (was unverhältnismäßig ist) und ohne zu tricksen und vorm Kadi ziehen zu müssen. Oder letzteres nur mit realistischer Erfolgsschance.

    @octavius
    Wie war Dein Getränk?;)
     
  7. mischobo

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    @giovanni11

    ... wenn das Haus den Besitzer wechselt und der neue Vermieter die Hausordnung ändert, muß jeder Mieter dem zustimmen. Zumindest muß jeder Mieter die neue Hausordnung erhalten und eine angemessene Widerspruchsfrist eingeräumt werden. War das nicht der Fall, bestand für Dich gar keine mietvertragliche Verpflichtung die vorhandene Schüssel zu demontieren, weil Dein Mietvertrag nicht geändert wurde ...
     
  8. giovanni11

    giovanni11 Gold Member

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Das mag sein, aber es ist schon traurig, dass man im Zweifel wegen so einer Geschichte vor den Kadi ziehen muss - bzw. in dem Fall wäre die Vermieterseite vor den Kadi gezogen. Allerdings hat das Haus nicht den Eigentümer gewechselt und auch nicht die Wohnung, sondern die Eigentümer-Gemeinschaft hat sich auf Kabel-TV geeinigt - nachdem ich eingezogen war. Ich bekam keine Gelegenheit, mich da zu äußern, sondern bekam die Pistole auf die Brust gesetzt. Nach einigem Streit ist es jetzt so, dass die Kabel-TV-Gebühr über Nebenkosten einfach abgerechnet wird und ich meine Schüssel auf dem Balkon stehen habe.

    Kabel-TV aus techn. Sicht ist ja ne sehr feine Sache, aber solange die wirtschaftlichen und machtpolitischen Verhältnisse so sind, wie sie sind (dass es also Bürger gibt, die Kabel-TV kaufen müssen, ohne es eigentlich zu wollen), werden die Diskussionen auch entsprechend emotional verlaufen. Und die aktuelle Politik der Kabel-TV-Anbieter trägt nicht zur Entspannung bei: Wunsch, Free-TV zu verschlüsseln; Einschränkung des Boxenmarktes; Paketierung von Free-TV-Sendern mit Pay-TV-Sendern etc.

    Naja, egal, ich werde jetzt noch was lesen und dann ins Bettchen gehen...

    Schönen Abend noch...
     
  9. amsp2

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemelde

    Nicht zu vergessen das manche Kunden gleich ausgeschlossen werden.
     
  10. Gunbusterxtra

    Gunbusterxtra Junior Member

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    AW: BGH-Urteil sehr viel Satelliten-freundlicher, als bei "Digital Fernsehen" gemeldet

    Hi!

    Bei mir war und ist auch Kabel TV standart, war auch beim Wohnungskauf einer der Auswahlkriterien, da ich das was ich von anfang an gewohnt war weiter schauen konnte, die Geräte sind halt auch da. Als ich aber gesehen habe das die Bildqualität im vergleich zu den anderen Unterkünften von mir schlechter ist, pumpendes Bild, Schalosieneffeckte, Querstreifen usw., habe ich mich an die Hausverwaltung gewendet. Dort sagte man mir die können ne Fa. beauftragen das zu checken, nur wenn es z.B. an meinen Kabel von der Dose liegen sollte habe ich zu latzen. Danach hörte ich von anderen Eigentümer des Hauses das es bei dehnen die selben Störungen gäbe, man muß dazu sagen es gibt insgesamt 6 Stränge mit jeweils 8 Wohneinheiten dran, es ist nicht auf einen einzelnen Strang begrenzt.
    Das war der Anlass warum ich mir ne Satschüssel (85'er) zugelegt habe, diese in nen Blumenkasten stellte und auf den Balkon so hingeschoben habe das der Empfang OK war. Nach fast 8 Monaten fing es einer Person im Haus an zu stören, das wegen des Zwischenraums zwischen Betoneinfassung und Handlauf der Brüstung ein wenig von der 85'er Schüssel zu sehen war. Laut Hausverwaltung darf eine so Installierte Antenne nicht mehr als 10cm über den Handlauf auf Balkonniveo überragen. Ob das jetzt ganz genau eingehalten wurde, oder die 1 - 2 cm höher ist kann ich demnächst mal checken, aber jehne die sich beschweren, wollen das die ganz hinter der Betoneinfassung verschwindet, anderfalls ein Blumenkasten auf der Brüstung davor kommt (dazu müste ich die Schüssel verschieben, was mich einige % in der Signalqualität kosten würde). Da ich grundsätzlich ein Deutscher bin, wenn auch nicht hier geboren, hat man mir von der Hausverwaltung angedroht das, wenn ich nicht Spure mir das recht so etwas wie ne Schüssel auf den Balkon aufzustellen verbieten würde, auch wenn ich die Vorgaben der Höhe die von der Hausverwaltung selber kommen einhalte.

    Das ist Recht in Deutschland, man bekommt ein schlechtes Bild geliefert, beschwert sich darüber, bekommt die Drohung falls es an einen selber liegt ist man fällig (dabei war mit der selben Verkabelung und wesentlich mehr Geräten dazwischen das Bild woanders 1A) und wenn man eine Lösung sucht mit der man Leben kann kommt ein A...loch daher, der meint der müsse seine Rechte durchsetzten, weil es angeblich die Fassade die nicht mal angekratzt wurde und die "Sichtbarkeit" die sehr in zweifel zu ziehen ist, das Gesamtbild des Hauses schadet.

    Wenn man dann hingeht und fragt wo denn bitte dieser Eigentümerbeschluß wegen Satschüssel ist, den man als Neueigentümer nicht bekommen hat, weils schon Jahre zurückliegt und diesen doch mal gerne einsehen möchte, ob da nicht das eine oder andere Hintertürchen drin ist, droht einen der Beirat und die Hausverwaltung das ab sofort eine Satanlage, selbst wenn die Schüssel auf den Boden des Balkons liegen würde und durch die 90cm hohe Betoneinfassung nicht zu sehen ist verboten wird, so ist das mit solchen Zeitgenossen.

    Ich bin der Meinung das sich da was ändern muß, denn das Recht der Gemeinschaft hat auch Grenzen und zwar dort wo im allgemeinen jeden Ausländer erlaubt wird unter gewissen Kriterien der Eigentümergemeinschaft, oder der üblichen Rechtssprechung bei nicht fest montierten Schüsseln ne Schüssel aufzustellen, das sollte aber wegen der Gleichheit vor den Gesetzt nicht nur für Ausländer gelten, sondern für jeden, denn ich ging bis jetzt immer davon aus das in einer Demokratie es keine Klassengesellschaft geben sollte. Das aber z.Z. nicht so geurteilt wird ist ein Zeichen das wir bis dahin noch nen weiten Weg haben. Einzigster Trost ist, das auch diese Querulanten nicht ewig auf dieser Kugel umherirren werden (es sei denn die sind unsterblich) und ich insgeheim hoffe das es doch eine Hölle grade für die gibt ;) .
    Ich hoffe das die Deutsche Gerichtbarkeit doch mal langsam berücksichtigt, das ein vorhandenes Kabelnetz nicht automatisch bedeutet das man auch ein sauberes Fehrnsehbild hat, oder auch die Digitalkanäle alle sauber rein kommen (das tuen die nämlich teilweise auch nicht). So nebenbei wurde mir von der Hausverwaltung erzählt, das bei den damaligen Anschluß ans Kabel TV-Netz die Eigentümergemeinschaft nicht dazu zu bringen war die Verkabelung im Haus entsprechend zu erneuern, was einer der Hauptgründe der Bildschwächen ist, grade diese Gemeinschaft macht es nun den anderen die damit nicht leben möchte und es auf eine Art zu Lösen die im Grunde genommen keinen auffälligen Schüsselwald entstehen läst so schwer, das die nur noch drohen und auch ne minimale Sichtbarkeit schon im Keim mit Abmahnungen beantwortet, ohne sich über den Hintergrund der Montage oder was auch immer zu Informieren. Ich bin mal gespannt was die sagen wenn ich nen Gartenstuhl auf den Balkon stelle, rein technisch müßte ich auch abgemahnt werden, der ist von der Lehne so hoch wie die Schüssel. Eine kreative Tarnung mittels eines Sonnenschirms der über die Schüssel gestülpt würde und somit noch nen weiteren effeckt, nämlich die abends quer einfallende Sonne abzuschotten wurde mir auch untersagt, da man einen Sonnenschirm nicht das ganze Jahr auf den Balkon stehen lassen könne. Steht zwar nirgends geschrieben, aber so ist es von der Hausverwaltung gesagt worden, man befürchtet das so ein Teil (ich rede von nen ganz kleinen) bei Herbststürme fliegen gehen könnte (klar mit 60kg Gewicht dran und so zusammengebunden am Spiegel das sich das Teil nicht öffnen könnte, sollte ja den Satspiegel tarnen). Auch da frage ich mich was die machen würden wenn ich jetzt einfach so nen Sonnenschirm ständig auf den Balkon hätte, nur als eine Art Büste, könnte ja in meinen Augen so was wie ne Kunst sein.