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BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Hansen, 15. November 2007.

  1. deister7

    deister7 Institution

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    KA wer sich das wie ausgedacht hat. alt klang es ja so
    Neu ist alse der explizite Verweis auf externe Kosten. Ob das ausreciht, kA
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2007
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Na ja..das hieße dass PREMIERE die Kalkulation offenlegen müsste. Vorher konnten sie sprachlich Preise erhöhen ohne konkret die Gründe zu benennen. Vielleicht erfüllt das schon die BGH Vorgaben, weil die Klausel vorher zu abstrakt war.

    Ich guck mal ob ich die Begründung des Urteils demnächst ranbekomme. Da sieht es ja manchmal anders als, als die Schlagworte es darstellen.
     
  3. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Oha, dagegen sind die AGB von Kabel Deutschland ja richtig human (was aber wohl an der Regulierung und nicht an einer etwaigen Gutmütigkeit liegt).

    Bei Kabel Deutschland gelten die Preislisten zum Zeitpunkt des Abschlusses. Bei Änderungen zu ungunsten des Kunden muß KDG dem Kunden einen Änderungsvorschlag zuschicken, ausdrücklich auf die Auswirkungen der Änderungen hinweisen und eine Widerspruchsfrist einräumen. Erfolgt der Widerspruch, wird der Vertrag wie ursprünglich vereinbart fortgesetzt und KDG bliebe es dann vorbehalten, ihrerseits zum normalen Ablauf eine Kündigung auszusprechen. Einzige verbriefte Ausnahme ist eine etwaige Anhebung der Mehrwertsteuer, die direkt an den Kunden weitergegeben werden darf.
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Danke für diesen Einwurf. Das Beispiel zeigt, dass es eben auch anders geht. Hier wird von einigen ja so getan, als könne PREMIERE als wirtschaftliches Unternehmen nicht fair mit Kunden umgehen!

    Andere Anbieter zeigen aber, dass das möglich ist! Bei mir bei UM ist es das gleiche. Ich zahle für PLUS, EXTRA, die BULI und die (kostenpflichtige) I02 Karte genau 20 €!

    Normal wäre BULI + PLUS 20, EXTRA 5 und Karte 5, also 30,00 €!

    Warum es billiger geht ist klar. Mein Vertrag stammt von 2005 (noch vor ARENA). ARENA habe ich dann lediglich dazu gebucht. Seitdem verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate automatisch, aber ohne das sich die Konditionen ändern!
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Hmm...da fällt mir düster der Fall "Kabel digital" und die KDG Schreiben von Anfang 2007 ein, wo drinstand dass wer nicht auf "digital" umrüstet, dem wird sehr wahrscheinlich der Saft respektive Bild abgedreht, man drohte also mit Vertragskündigung. Erst nach Intervention der Verbraucherzentralen ruderte KDG zurück und beschwichtigte, dass man natürlich auch analog weiter gucken kann.
     
  6. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Ja, leider hört man das hier sehr oft. Gerne auch mit der Begründung "bei anderen ist es doch genauso". Ich denke viele haben sich einfach an die Service-Wüste Deutschland schon so gewöhnt das sie gar keine Kundenfreundlichkeit oder zumindest Fairness mehr erwarten. ;)
     
  7. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Das wäre ja ein schöne Geschichte fürs Forum, wenn es so einen Brief jemals gegeben hätte ... es war aber anders bzw. anders gemeint!

    Der Brief von Kabel Deutschland vom Anfang des Jahres dürfte in die Hall of Shame des deutschen Marketings eingehen. Ich hoffe auch mal, dass die Verfasser inzwischen irgendwo Taxi fahren!

    Kabel Deutschland wollte da zuviel auf einer Seite erklären. Kabel Deutschland wollte mitteilen, dass sie die Gebühren um 2 Euro erhöhen möchten und führten an, dass die Gebühren seit über 5 Jahren stabil waren. Als reguliertes Unternehmen ist es aber nicht damit getan auf die Inflation hinzuweisen, sondern KDG muß ja dem Kunden mehr berichten. Als Begründung stand dann der maßive Ausbau des Netzes und die Digitalisierung im Brief ...


    Soweit so gut. Erhöhung und Grund oben im Brief, Widerufsrecht unten im Brief. Alles grün.

    Nun kam man aber zusätzlich auf die ansich lobenswerte Idee, jedem Kunden gratis einen Receiver + Smartcard zu überlassen. Hat man so ja auch gleich in den Brief geschrieben. Tolle Sache ... ansich .. nun mußte in den Brief aber noch rein, dass natürlich nur die Kunden einen Receiver + Smartcard für lau bekommen, die der Gebührenerhöhung nicht widersprechen - Treue Angebot.

    Tja ... und so nahm das Mißverständnis seinen Lauf. Auf der einen Seite haben Kunden der Erhöhung nur widersprochen, weil sie keinen Receiver wollten und Angst davor haben (wollen schauen wie bisher), auf der anderen Seite haben viele die Gebührenerhöhung akzeptiert, rufen das Treueangebot aber nicht ab da sie denken, dass sie dann mehr zahlen müßten ...
     
  8. Simon

    Simon Gold Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Hi.

    Ich hatte vor ein paar Wochen, als das mit den Radiosendern akut war, ja mal einen längeren Disput mit Premiere darüber. In Anbetracht der Entscheidung des BGH habe ich einen neuen Anlauf gestartet. Hier nun die Antwort von Premiere.


    Eure Meinung? Wie würdet ihr euch weiter verhalten? Ich habe die 5er-Kombi inkl. Buli abonniert. Mittlerweile geht es mir eigentlich nur noch ums Prinzip. Ich muss mir ja als Kunde nicht alles gefallen lassen.
     
  9. knuffi

    knuffi Junior Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Hallo,

    es kommt meiner Meinung nach jetzt drauf an, wie Risikobereit du bist.

    Ich würde jetzt nochmal nachdrücklich auf meine Kündigung bestehen, die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung Widersprechen und die SmartCard zurück senden. Alles selbstredend per Einschreiben.

    Ich würde gleichzeitig in diesem Schreiben darauf Hinweisen, dass sie im Sinne der Schadensminderungspflicht, dich auf Erfüllung des Vertrages verklagen sollen, sofern sie auf Erfüllung des Vertrages bestehen.

    Sollte Post vom Inkassobüro kommen, würde ich eine Kopie des Schreibens an Premiere als Antwort mitschicken.

    Da Inkassobüros in aller Regel nicht Klageberechtigt sind und hiefür extra eine RAe Kanzlei beauftragt werden muss um gerichtlich gegen dich vorzugehen, wärst du schonmal nicht in der Pflicht, bei einem Rechtstreit die Inkassogebühren zu Bezahlen, da du von vorneherein klar gemacht hast, dass du nur an einer gerichtlichen Klärung der Angelegenheit interessiert bist.

    Sei dir aber des Prozessrisikos bewusst. Auch kannst du dir sicher sein, dass Premiere dich zukünftig nicht mehr als Abonnement akzeptieren wird.

    Letztlich musst du nun Wissen, was du willst. Wenn du Risikobereit genug bist, dann ziehe das durch. Wenn nicht, dann lass es bleiben. Ggf. gehe doch mal zur Verbraucherzentrale und lasse dich beraten.

    LG.
     
  10. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Was hast du denn erwartet - dass Premiere deine Kündigung akzeptiert? Wenn sie das täten und es würde publik werden, dann würde wahrscheinlich eine Kündigungswelle über Premiere hereinbrechen und sei es nur deshalb, um anschließend einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen abschließen zu können. Nein mein "Lieber" so einfach gibt sich Premiere nicht geschlagen. Da mußt du schon deine Rechtschutzversicherung oder eine Verbraucherzentrale mit deinen Interessen beauftragen.
    Aber nach dem aktuellen BGH Urteil stehen deine Chancen gar nicht so schlecht aus deinem Vertrag heraus zu kommen.

    An anderer Stelle behalte sich Premiere vor, das Programmangebot "zum Vorteil der Abonnenten zu ergänzen, zu erweitern und in sonstiger Weise zu verändern". Dies ist laut BGH schon deshalb unzulässig, weil dieser Vorbehalt sich nicht auf bestimmte triftige Gründe bezieht. Bei Vertragsschluss könne der Kunde gar nicht absehen, welche Programmänderungen er nach Vertragsbeginn ohne seine Zustimmung hinzunehmen hätte.