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BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Hansen, 15. November 2007.

  1. tschippi

    tschippi Board Ikone

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    @Lucky:

    Es werden wohl sehr wenige Abonnenten auf Grund des Wegfalls einiger Radiokanäle kündigen. Aber nach dem BGH-Urteil dürfte dies jetzt möglich sein. Maßgebend für einen Kündigungsgrund sind demnach die Programminhalte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

    In Bezug auf Umstrukturierungen der Programmpakete sind Premiere jetzt quasi die Hände gebunden.
     
  2. NoFa

    NoFa Guest

    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Was denn nun? Kündigung einfach so aus Prinzip?
    Kündigung, weil ein Kanal eingestellt wurde, den man gut fand?

    Das sind zwei völlig verschiedene Motive.

    Natürlich ist eine Kündigung wegen eines eingestellten Kanals keine Kündigung "einfach so aus Prinzip".

    Wenn ein Kanal eingestellt wird, der Grund für meine Entscheidung war, ein Abo abzuschließen, dann kann ich als Kunde kündigen. Genau das hat der BGH nun klargestellt.

    Bisher glaubte Premiere offenbar, sie könnten entscheiden, was zum Vorteil des Kunden ist und was nicht. Das ist nun vorbei.

    Natürlich ist es wesentlich, wenn jemand der Radiokanäle wegen einen Vertrag abschließt und diese Kanäle dann von mehr als 20 auf nur noch 7 reduziert werden.

    Niemand muss sich dafür rechtfertigen, warum ihm Radiokanäle wichtig sind.
     
  3. NoFa

    NoFa Guest

    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Die Hände sind ihnen nicht gebunden. Sie müssen dann halt in Kauf nehmen, dass Kunden die Umstrukturierung zum Anlass nehmen, zu kündigen.

    Wenn die Umstrukturierung eine Verbesserung für die Kunden darstellt, sind ja nicht viele Kündigungen zu befrürchten.

    Wenn aber Radiosender eingestellt werden, um Kapazitäten für Verkaufs-, Wett- und Auktionssender zu schaffen, werden wohl mehr Kündigungen zu erwarten sein.

    Das ist eine zu begrüßende Stärkung der Rechte der Kunden.
     
  4. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Durch entsprechende Formulierung könnte sich Premiere auch vor "Abstaubern" schützen, die wirklich nur einen Kündigungsgrund suchen. Bei Gratis-Receivern z.B. ist es ja statthaft, dass der Kunde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit Eigentümer wird.
     
  5. Lucky99

    Lucky99 Silber Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Wenn man aber Premiere Komplett hat, und sich über den Wegfall der Radiosender beklagt, die ja zum Paket "Thema" gehört, muss man sich aber nicht wundern, dass Premiere einen nicht aus den Komplett Vertrag rauslässt, denn wenn man nocj andere Pakete gebucht hat ausser Thema, hat man das ABo ja anscheinend nicht NUR wegen Radiosender gebucht.

    Hier muss ich dann Premiere aber Recht geben !
     
  6. hamburg22

    hamburg22 Senior Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    ...und genau das sieht der BGH anders!
     
  7. NoFa

    NoFa Guest

    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Interessante Sichtweise.

    Wenn man aber "auch" wegen der Radiokanäle abonniert hat? Was ist dann? Dann ist das Produkt weniger wert und der Preis muss reduziert werden. Andernfalls eben Vertragsauflösung.
     
  8. C101269

    C101269 Junior Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Kleine Anmerkung zu der oben geäußerten Auffassung, Premiere hätte nur eine AGB. Das ist natürlich falsch. AGB werden bei Vertragsschluss vereinbart. Wenn sich dieser Vertrag dann jeweils verlängert, dann gelten genau diese AGB weiter (ohne die gegebenenfalls für rechtswidrig erklärten Klauseln) und nicht die jeweils aktuellen. Premiere kann nicht einseitig die Geschäftsbedingungen für laufende Verträge ändern. Dazu müßten sie eine Vereinbarung mit dem Kunden abschließen. Deshalb kann Premiere auch nicht einfach die AGB für Altverträge ändern. Die Bemerkung, die beanstandeten Klauseln würden nicht mehr angewandt, soll Premiere wohl vor Abmahnungen schützen.
     
  9. deister7

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Premiere-AGB Stand 16.11.2007 :winken:Der Punkt mit der Erhöhung klingt jetzt leicht anders, inhaltlich ist es für mich gleich

    anders ist nur, dass Premiere indiwiduell mitteilen muss, also jeden anschreiben, Programmheft geht nicht. Der Abonnent kann ußerordentlich kündigen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2007
  10. Redfield

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    4.6 Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Kosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss dem Abonnenten mindestens drei Monate im Voraus individuell mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung fünf Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. Die Kündigung muss Premiere spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Premiere wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen.

    Hm, ich dachte das BGH Urteil untersagt eine Beitragserhöhung während der Laufzeit?

    Eine Klausel gestattet es Premiere beispielsweise laut BGH, die Abobeträge anzuheben, "wenn sich Kosten für die Bereitstellung des Programms erhöhen“. So eine Bestimmung benachteiligt die Abonnenten nach Auffassung des BGH unangemessen. Außerdem sei sie unbestimmt, weil sie an nicht näher umschriebene Kosten anknüpfe und weder die Voraussetzungen noch den Umfang einer Preiserhöhung regele. Auch ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht könne diesen Missstand nicht beheben.