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BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Hansen, 15. November 2007.

  1. tschippi

    tschippi Board Ikone

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    "wenn das Abo nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12 Monate zu den dann gültigen Konditionen"

    Dieser Passus ist auch der Hammer. Er war offensichtlich nicht Gegenstand des Verfahrens. Wie eine Entscheidung des BGH ausfallen würde, kann man sich an 2 Fingern ausrechnen.

    Bei einem Laufzeitabo ist die automatische Verlängerung wohl in Ordnung, aber nicht "zu den dann gültigen Konditionen". Eine automatische Velängerung ist in 90% der Fälle mit erheblichen Mehrkosten für den Abonnenten und damit mit einer Preiserhöhung verbunden.

    Noch kritischer sehe ich diesen Passus bei Prepaid-Verträgen.

    Premiere täte gut daran, ihre AGB grudsätzlich zu überarbeiten.
     
  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Wir werden ja sehen, was in den von Premiere schnellstmöglich geänderten AGB stehen wird! :cool:

    Gibt es denn diesen Passus bei Prepaid - Verträgen?

    Schon traurig, dass dafür erst ein rechtsgültiges Urteil von Nöten ist!:rolleyes:
     
  3. tschippi

    tschippi Board Ikone

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    @baer:

    Preiserhöhungen müssen üblicherweise den Kunden in angemessener Form schriftlich mitgeteilt werden. Ob der Hinweis auf eine Preiserhöhung in einer Programmzeitschrift ausreicht? :D
     
  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Premiere war bisher der Meinung, ja es reicht! ;)
     
  5. Lucky99

    Lucky99 Silber Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Wow, du kündigst dein Premiere Abo nur weil die Radiosender gekürzt wurden.
    Zahlst du 45 Euro im Monat nur im Radio zu hören?

    Also ich fand die Radiokanäle auch nicht schlecht aber Hauptsächlig habe ich mein Premiere Abo wohl im TV zu SCHAUEN, also Filme, Sport etc.

    Da ist sind die Radiokanäle ja wohl wirklich nicht wesentlich.........
     
  6. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Oh ja! Da gab es für einige schon ein böses Erwachen als plötzlich Monatsrechnungen von 50 Euro auftauchten, weil ein Komplett-Pre-Paid für umgerechnet 23 Euro/Monat nicht gekündigt wurde. Da braucht man kein Jurist zu sein um zu merken, dass dies so nicht rechtens sein kann.
     
  7. DeJe

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Warten wir mal ab wann es neue AGB gibt, oder ist die schon veröffentlicht?
    Dann werden wir sehen wie die "Umsetzung" des Urteils bei Premiere aussieht.

    Gegen eine automatische Verlängerung des Abo habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden. Es sei denn, die Konditionen ändern sich dramatisch (Vorzugspreis -> offizieller Preis z.B.). Dann erwarte ich eine entsprechende Ankündigung per Brief/Anruf um mir überlegen zu können ob ich kündige oder nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. November 2007
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Für dich mögen die Radiokanäle nicht wesentlich sein, für andere Abonnenten vielleicht schon. Nach dem aktuellen BGH Urteil kann Premiere nicht einfach die Programmstruktur ändern und der Kunde hat dies ohne zu murren zu schlucken. Um Rechtssicherheit zu bekommen, sollte man aber eine Verbraucherzentrale aufsuchen, oder wenn vorhanden, seine Rechtsschutzversicherung bemühen.

    Auch die Verwendung von vier weiteren Klauseln wurde nun rechtskräftig untersagt. So behielt sich der Pay-TV-Sender unter anderem vor, das Programmangebot oder die Zusammensetzung der Programmpakete etwa für Sport und Film "zum Vorteil des Abonnenten" zu verändern.[...]
     
  9. NoFa

    NoFa Guest

    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Das reicht natürlich nicht. Kein Kunde ist gezwungen, eine Zeitschrift zu lesen.
     
  10. Lucky99

    Lucky99 Silber Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Also die Kürzung Radiokanäle kann man wohl nicht als Änderung der Programmstruktur bezeichnen.

    Wenn nun zB. Beathe Uhse TV eingestellt werden würde, meinst du da hast du ein Sonderkündigungsrecht? Da hat man auch deiner Meinung nach die Programmstruktur geändert, weil ja eine Sender den du vorher hattest nun nicht mehr hast oder wie jetzt???

    Also ich glaube manche suchen den Rechtsstreit bzw. manche kündigen ihr Abo einfach so aus Prinzip, weil da ein Kanal eingestellt wurde den man gut fand.