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BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Hansen, 15. November 2007.

  1. tschippi

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Genau. Beispiel: Habe die Bundesliga (arena) bei KabelBW im Sommer 2006 mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Nach den damals gültigen AGB von KabelBW verlängert sich jetzt mein ungekündigter Vertrag immer um 1 Monat. Finde ich mehr als fair. :winken:
     
  2. solid2000

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Jetzt weiss ich auch warum Börni Preiserhöhungen so "generös" ausgeschlossen hat. :D

    Das Urteil freut mich ungemein, vorallem für die Anhänger der " .. selber Schuld, hättest die AGBs doch lesen können! ..." Fraktion! :p
     
  3. tschippi

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden


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  4. NoFa

    NoFa Guest

    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Das sehe ich auch so.

    Vielleicht versteht diese Fraktion nun so langsam, dass nicht alles, was irgendwo geschrieben steht, auch rechtens ist.

    Selbst dann nicht, wenn Premiere es geschrieben hat. :winken:
     
  5. solid2000

    solid2000 Lexikon

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Eben. Premieres AGBs sind nunmal kein Bibel die in Stein gemeisselt ist! :D

    Besonders amüsant fand ich es jedoch immer das Premiere sehr akribisch darauf bestand das der Kunde sich bis ins letzte Detail an die AGBs hält (Kündigungstermin um 1 Tag verpasst -> Pech wieder 12 Monate Abo an der Backe) aber selbst öfters mal die eigenen AGBs nicht so genau nahm (siehe die unverschämte Preiserhöhung per Programmheft S. 5 im März 2004 die man nicht fristgerecht 3 Monate vorher ankündigte).
     
  6. NoFa

    NoFa Guest

    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Warum hätte sich Premiere auch an die AGBs halten sollen?

    Sie waren doch unwirksam. :D
     
  7. Kabelknecht

    Kabelknecht Platin Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    War doch klar, dass diese zusammengeflickte AGB keiner Prüfung standhält

    PS bitte nicht von "Premieres AGBs" sprechen. Premiere hat nur eine AGB.
     
  8. FilmFan

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    1. Sind dort Preissteigerungen i. d. R. nicht so dramatisch wie bei Premiere (dort z. B. von monatlich 20 Euro auf 45 Euro).
    2. Werden dort Preissteigerungen i. d. R. vorher schriftlich mit der Möglichkeit zu Kündigen mitgeteilt, oder man kann innerhalb einer Frist sogar noch danach kündigen.
    3. Sind andere Verträge teilweise (nach einer Mindestlaufzeit) monatlich oder quartalsweise kündbar.
     
  9. Azrael

    Azrael Junior Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    so wie ich die PM lese und die medienberichte dazu, wurde dieser passus NICHT beanstandet :D

     
  10. baer

    baer Talk-König

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Soweit ich mich erinnern konnte wurde aber doch ein SoKü eingeräumt - also wieder AGB konform gehandelt. Oder täusche ich mich da?