1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Hansen, 15. November 2007.

  1. deister7

    deister7 Institution

    Registriert seit:
    11. Oktober 2004
    Beiträge:
    19.916
    Zustimmungen:
    1.017
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Technisat Digibox Beta2
    Technotrend S2-3200 mit CI
    Anzeige
    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    ich glaube es gibt wesentlich mehr die dann aufgeregt anrufen, da plötzlich nix mehr entschlüsselt wird. Wir sind doch idR viel zu bequem.
     
  2. lunta

    lunta Silber Member

    Registriert seit:
    1. März 2001
    Beiträge:
    880
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Nee deister7,

    premiere braucht um himmels Willen ja nicht gleich die Karte deaktivieren und ein Standard-Inkassobrief aufsetzen, daß die SmartCard noch nicht bei Ihnen eingegangen ist....

    ... kundenfreundlich z.B. wäre den Vertrag solange zu den bisherigen Konditionen zu verlängern, bis der Kunde oder eben Premiere kündigt.

    ... oder, was ich notfalls noch akzeptieren würde, daß man nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (12 oder 24 Monate) zu jedem Monatsende des nächstfolgenden Monats kündigen kann.
     
  3. deister7

    deister7 Institution

    Registriert seit:
    11. Oktober 2004
    Beiträge:
    19.916
    Zustimmungen:
    1.017
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Technisat Digibox Beta2
    Technotrend S2-3200 mit CI
    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Das wäre zwar sehr Kundenfreundlich, P könnte dann aber nicht so schön planen, denn nach der jetztigen Regelung gibt es ja immer Planungssicherheit für 12 Monate.

    Einfachste Lösung wird wohl sein, einfach den Kunden 2 Monate vor Abluf der MVL anrufen und fragen wie es weitergehen soll.
     
  4. lunta

    lunta Silber Member

    Registriert seit:
    1. März 2001
    Beiträge:
    880
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Stimmt, auch das wäre völlig i.O.
    machen übrigens viele Versicherungsvertreter auch so: die Verträge laufen zwar auch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit weiter und können dann jederzeit gekündigt werden, dennoch kommen 'geschickte' Vertreter kurz vor Ablauf ins Haus und 'nötigen' den Kunden zu einem neuen Abschluß (damit wieder eine Provision kassiert werden kann).

    Macht aber doch eine ganze Menge Arbeit für einen einzelnen Kunden: Nicht alle Kunden sind über die aktuellen Preise informiert; evtl. ändert sich darüberhinaus die Programmstruktur etc.
    Das hieße zuerst eine 'umfassende' Information darüber wie es (im Sinne von Premiere) weitergehen könnte und dann auf eine mündliche Zusage des Kunden hoffen.

    Da würde ich allerdings lieber alles so lassen wie es ist, solange bis der Kunde selbst kündigt oder aber die Programmstruktur geändert wird.
     
  5. BartS

    BartS Wasserfall

    Registriert seit:
    9. Januar 2005
    Beiträge:
    8.160
    Zustimmungen:
    594
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Und? Das wäre ja nicht schlimm, Premiere schaltet gern sofort wieder frei. Nach einer automatischen Verlängerung akzeptiert Premiere eine nachträgliche Kündigung dagegen nicht,
     
  6. BartS

    BartS Wasserfall

    Registriert seit:
    9. Januar 2005
    Beiträge:
    8.160
    Zustimmungen:
    594
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Das wäre auch eine Möglichkeit - sofern niemand vergessen wird...
     
  7. hamburg22

    hamburg22 Senior Member

    Registriert seit:
    9. Januar 2006
    Beiträge:
    176
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Schlimm ist ja nicht, daß sich der Vertrag verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Dies ist in vielen Lebensbereichen üblich und trägt dort zur Vereinfachung bei, z.B. Mietvertrag, Sportverein, Mobilfunk.

    Unseriös und m.E. rechtswidrig ist es aber, wie Premiere den Vertrag häufig fortsetzen will, nämlich zu Bedingungen, die den Abonnenten deutlich schlechter stellen, z.B. nach Ablauf eines Vorzugsabos.
     
  8. BartS

    BartS Wasserfall

    Registriert seit:
    9. Januar 2005
    Beiträge:
    8.160
    Zustimmungen:
    594
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Doch, genau das ist schlimm! Dass diese Praxis auch in anderen Bereichen angewandt wird, macht sie nicht besser. M.E. ist das sehr verbraucherunfreundlich, da es bei solchen Verträgen i.d.R. um höhere dreistellige Summen geht und der Kunde dann kein sofortiges Kündigungsrecht hat. Wäre letzteres gegeben, wäre ersteres halb so schlimm. So aber wird der Kunde in erheblichem Maße bestraft, wenn er die Kündigung vergisst, was nach vielen Vertragsmonaten nichts außergewöhnliches ist.

    Das einfachste wäre vielleicht eine gesetzliche Regelung, dass nach einer automatischen Vertragsverlängerung stets mit sofortiger Wirkung gekündigt werden kann, es also nur dann eine Mindestlaufzeit gibt, wenn das mit dem Kunden so vereinbart worden ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. November 2007
  9. EinGast

    EinGast Gold Member

    Registriert seit:
    17. Oktober 2005
    Beiträge:
    1.193
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    Technisches Equipment:
    Digicorder Isio, AC light
    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden


    Aber da, wo ich als Verbraucher den Vorteil habe, wenn der Vertrag automatisch verlängert wird, wenn ich nicht kündige, z.B. bei Versicherungen, da nehme ich das dann gerne in Kauf, nicht wahr? Das Geschrei möchte ich hören, wenn diese Verträge automatisch auslaufen und man hat das dummerweise vergessen und klatscht beispielsweise sein Auto irgendwo an ... Und auch deine Lösung wäre nicht sehr komfortabel, da nach einer automatischen Vertragsverlängerung dann auch von beiden Seiten gekündigt werden dürfte. :cool:
     
  10. NoFa

    NoFa Guest

    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Es gibt nicht nur schwarz und weiß. Wie wäre es mit monatlicher Kündigungsfrist?

    Warum muss es eine Verlängerung um ein Jahr sein?