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BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Hansen, 15. November 2007.

  1. deister7

    deister7 Institution

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    @Peter-HH
    Und was passiert mit diesen Kunden jetzt nach Ablauf des Abos? Sie haben die Wahl zwischen Pille schlucken und 2. Paket nehmen oder Vertrag beenden (P bietet dann wahrscheinlich als Rückholaktion an doch nur 1 Paket zu nehmen). Irgendwie ist ja doch alles beim alten oder hab ich n Denkfehler, wenn ja wo :confused:

    Was mir auch nicht klar ist, ist es bei einer Verlängerung des Abos rechtlich ein neuer Vertrag entstanden?
     
  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    @deister7

    Die Bundesliga war doch 2006 nun das beste Beispiel. Da gab es doch den ganzen Trouble mit Sonderkündigungen, weil Bundesliga aus dem Programm flog. PREMIERE stand auf dem Standpunkt, dass Bundesliga schließlich kein Hauptbestandteil von "KOMPLETT" sei und man bestenfalls downgraden kann, aber Sonderkündigung des gesamten KOMPLETT Pakets is nicht. Das war doch so ein Fall von "Paketumgestaltung", wo PREMIERE festgelegt hat, was für den Kunden wichtig oder unwichtig ist und daraus dann abgeleitet hat, wer kündigen darf und wer nicht.
     
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Ja, stimmt! Premiere ist der große Gewinner im BGH Urteil. ;)
     
  4. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Das haben die mir auch geschrieben. Allerdings habe ich auf das laufende Verfahren hingewiesen und meine Kündigung hat geruht (oder wie das auch heißen mag).

    Ich denke das ich das Paket "gekündigt" bekomme. :)
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Bei einer automatischen Vertragsverlängerung ohne Änderung der Preis - oder Programmstruktur entsteht kein Neuvertrag. Ein neuer Vertrag kommt, meinem bescheidenen Wissen nach, immer dann zur Geltung, wenn sich die Vertragsinhalte geändert haben.
     
  6. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Der Unterschied liegt darin, dass Premiere nach der schwammigen AGB einfach die 20 Euro abbuchen würde und keinen Widerspruch/Kündigung akzeptieren würde. Der richtige Weg wäre aber, dass Premiere den Kunden informieren würde, dass man das Paket nicht mehr anbietet, ein neues Angebot macht und notfalls dem Kunden eine Ablaufskündigung zuschickt.

    Es ist ja kein Problem, dass sich mal etwas ändert oder teurer wird. Nur muß Premiere das dann auch Ankündigen und nicht klammheimlich an den Paketstrukturen rumklamüstern.
     
  7. NoFa

    NoFa Guest

    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Solch einen juristsichen Schwachinn habe ich selten gelesen.

    Die Klauseln sind unwirksam. Natürlich von Beginn an und nicht erst ab Urteilsverkündung.
     
  8. lunta

    lunta Silber Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Was ist eigentlich mit dem Passus "wenn das Abo nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird, verlängert es sich um weitere 12 Monate zu den dann gültigen Konditionen" ???

    Darüber habe ich mich immer am meisten geärgert. Viele Kunden vergessen ja auch, daß ihr Abo demnächst ausläuft und zahlen dann oftmals einen sehr viel höheren Preis. Klar, daß ein Wirtschaftsunternehmen darauf spekuliert - eben leider nicht transparent für den Kunden, was Preis und Leistung angeht.

    Ist dieser Passus noch erlaubt????

    gruß lunta
    (auch ohne premiere abo läßt's sichs gut leben)
     
  9. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Okay, es ist ein erster kleiner Schritt zum Wohle des Verbrauchers. Aber in Österreich ist eine automatische Verlängerung des Abos längst untersagt, während in Deutschland die Vergesslichen immer noch die Leidtragenden sind und dann weitere 12 Monate an der Backe haben.
     
  10. hamburg22

    hamburg22 Senior Member

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    AW: BGH stärkt Rechte von Premiere-Kunden

    Dieser Punkt gehört auch nach meiner Auffassung zu den interessantesten bei der Frage der Wirksamkeit der Premiere-AGB. Die Pressemitteilung auf der Website des BGH läßt leider nicht erkennen, ob die - meines Erachtens ebenfalls unwirksame Klausel - zur Vertragsverlängerung "zu den dann geltenden aktuellen Konditionen" Gegenstand der Entscheidung des Senats ist. Das Urteil im Volltext liegt noch nicht vor. kommt aber demnächst.