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BGH stärkt Kunden - Onlinehändler müssen Matratzen zurücknehmen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Juli 2019.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Solche Sachen kauft man dann halt nicht online.

    Alternativ müßten die Händler dann Probeware zum Testen anbieten, die zuerst geschickt wird. Wenn man sich dann für ein Produkt entschieden hat, dann bekommt man die originale Neuware. Das Testen müßte der Kunde natürlich anteilig bezahlen.

    Allerdings haben auch stationäre Läden trotz Ausstellungsstücken mit solchen Problemen zu kämpfen. Nur sind diese nicht verpflichtet, einwandfreie Ware zurückzunehmen.
     
  2. pedi

    pedi Wasserfall

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    was die meisten aber tun.
     
  3. Martyn

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    Die Frage ist nur ob das auch wirtschaftlich zumutbar ist.

    Wenn man die Kosten für Rücksendung, Reinigung, Umverpackung, Preisabschlaug für Verkauf als neuwertiger Gebrauchtartikel zusammenrechnet wird sich das wahrscheinlich nicht lohnen.
     
  4. Coolman

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    Wie bereits erwähnt, werden die Speditionsfirmen von Onlinehändler mit der Abholung von Matratzen beauftragt, so dass die Rückgabe gewährleistet werden kann. So ist es bei mir auch passiert und ich bekam den vollen Kaufpreis zurückerstattet.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Anders gehts in meinem Fall aber nicht.
    So teuer ist das nun auch nicht. Neu kostet eine ordentliche Matratze nun mal ab 300€ aufwärts. ;)
     
  6. joegillis

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    Soso, laut Werbung kostet doch die "beste jemals getestete Matratze 199 Euro" :p
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Das glaube ich nicht. Ich wette Du bekommst bei einem stationären Händler die Ware auch ins Haus geliefert.

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  8. Lalelu12

    Lalelu12 Senior Member

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    Ich nehme jetzt mal an, dass das sarkastisch gemeint war? Zumindest in meiner analogen Welt bringt mir der Paketdienst weder das Büchereibuch ins Haus, noch holt er es kostenlos wieder ab. Ganz davon zu schweigen, dass der Büchereiausweis Geld kostet und diese Bücher nicht dafür gedacht sind, verkauft zu werden.

    Ich kann "stargazer01" nur zustimmen, es ist einfach grauenhaft, wie sich manche Menschen benehmen. Und oftmals sind es genau diejenigen, die - wenn es um die eigenen Belange geht - von anderen höchste moralische Standards fordern. Ein solches Verhalten scheint wohl in Zeiten der 20%-Grünen-Wähler normal zu sein.
     
  9. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Nö, war ironisch gemeint. :p
     
  10. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Das du das möchtest, okay. Muss man dir aber nicht einräumen. Das Rückgaberecht, ja. Aber den Rückversand muss dir keiner kostenlos einräumen.
    Ich hatte übrigens von Hygieneartikeln geredet. Nicht von x-beliebigen. Du kannst auch keine DVDs, Spiele-Discs o. ä. umtauschen wenn du die Verpackung (Schutzfolie) geöffnet hast.

    Unseriöse Händler mögen das machen. Eine Toilettensitzerhöhung muss ich als Händler, wenn die Folie (Siegel) entfernt wurde, nicht zurücknehmen. Oder möchtest du mir die dann abkaufen, die "gebrauchte"?

    Übrigens: Im stationären Handel (Einzelhandelsgeschäft) müsste ich gar nichts zurücknehmen.
     
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