1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

BGH stärkt Kunden - Onlinehändler müssen Matratzen zurücknehmen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Juli 2019.

  1. Kai F. Lahmann

    Kai F. Lahmann Board Ikone

    Registriert seit:
    28. Juli 2004
    Beiträge:
    4.257
    Zustimmungen:
    810
    Punkte für Erfolge:
    123
    Anzeige
    Eh, nein? Das Urteil sagt ja ausdrücklich, dass eine Rücksendung ohne Folie erlaubt sein muss, WEIL die Matratze ja wieder gereinigt werden kann.

    Ansonsten sehe ich die komplett kostenfreie Rücksendung auch sehr skeptisch, weiß aber auch nicht, wie man das besser lösen kann. Da sind die Bücher ja noch harmlos, weil die wenigstens noch brauchbar sind. Hier gibt's so ein paar Motorrad-Prolls, die bestellen sich 'nen Reifensatz, fahren den übers Wochenende zu klump (also wirklich komplett runter…) und Montag geht's retour. Solche Aktionen, wo gleich das Ziel ist, den Artikel entweder nur einmal zu benutzen oder ihn innerhalb der Rückgabefrist zu "verbrauchen" gibt es leider viele – und die Ehrlichen zahlen's mit :(

    Alleine, sobald man das auch nur minimal einschränkt, kommen die Idioten auf der anderen Seite und lehne die Rücknahme schon ab, weil die ungeöffnete OVP 'nen Kratzer hat…
     
  2. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

    Registriert seit:
    10. Juni 2008
    Beiträge:
    17.717
    Zustimmungen:
    15.146
    Punkte für Erfolge:
    273
    Indem ich als Händler keine kostenfreie Rücksendung anbiete. Also generell. Selbst bei Amazon kann es sein, dass du die Rücksendung vom Kaufpreis abgezogen bekommst (bei sehr günstigen Artikeln).

    Rücknahme ja, aber keinen komplette Preiserstattung. Ich als Händler kann auch belegen, dass ich keine benutzten Artikel verkaufe. Die "Großen" kümmerts wenig, die geben dir das Geld zurück und gut ist, ist auch einfacher.

    Allerdings kann ich das Urteil auch nicht verstehen. Demnächst kannst du noch "ausprobierte" Toilettensitzerhöhungen zurückgeben....
     
    Coolman gefällt das.
  3. gkwelz

    gkwelz Platin Member

    Registriert seit:
    1. Februar 2003
    Beiträge:
    2.412
    Zustimmungen:
    348
    Punkte für Erfolge:
    93
    Als Händler musst du die Rücksendekosten nicht tragen. Machen auch viele.
    Andere Händler die gerne Kaufanreize schaffen, übernehmen diese Kosten und machen halt mehr Umsatz.

    Der Widerruf ist im BGB geregelt. Dabei muss der Kaufpreis erstattet werden.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.276
    Zustimmungen:
    31.254
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Geht schon mit Spanngurten!
    Warum sollte man? T-Shirts werden ja auch nicht entsorgt wenn sie jemand anprobiert hat.
     
  5. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

    Registriert seit:
    10. Juni 2008
    Beiträge:
    17.717
    Zustimmungen:
    15.146
    Punkte für Erfolge:
    273
    Klar, wenn der Artikel nicht benutzt wurde, ist das auch soweit natürlich in Ordnung. Ich bezog mich auf die "Reifen", die dann - mehr oder weniger - nicht mehr verkaufbar sind. Da muss man nicht den kompletten Kaufpreis erstatten - ich würde es jedenfalls nciht. Weil, weiterverkaufen kann ich solch einen Artikel auch nicht mehr.

    Auch richtig, oder Schuhe. Nur gibt es "Hygienische Artikel" und halt "normale" Artikel. Die Toilettensitzerhöhung würde ich dir nur umtauschen wenn die Verpackung nicht geöffnet worden ist. Oder Duschbürsten.
     
    Coolman gefällt das.
  6. Nordi207

    Nordi207 Silber Member

    Registriert seit:
    16. April 2014
    Beiträge:
    931
    Zustimmungen:
    513
    Punkte für Erfolge:
    103
    Rückversand sollte nicht kostenlos sein dürfen. Das fördert falsche Anreize. Das ist besonders in der aktuellen Umwelt-Diskussion ein wichtiger Punkt, wie ich finde.
     
    Volterra gefällt das.
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Wie willst Du das belegen? Genau da liegt auch "mein" Problem, ich möchtes das kostenlose Rückgaberecht haben, da ich so am problemlosesten gebrauchte oder falsche Ware zurücksenden kann. Daß das nicht so selten geschieht, wurde hier ja bereits von jemand anderem erwähnt.

    Wieso demnächst? Was glaubst Du eigentlich, was im stationären Handel alles ausprobiert, zurückgegeben und neu verkauft wird?
     
  8. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

    Registriert seit:
    11. Februar 2005
    Beiträge:
    21.119
    Zustimmungen:
    31.850
    Punkte für Erfolge:
    278
    Die T-Shirts kann man immer waschen und ich halte persönlich nichts davon, die Sachen einfach zurückzuschicken, die man beispielsweise zu Hochzeit oder zu anderen Anlässen getragen hat. Für mich sind diese Leute einfach nur Betrüger. Wenn ich z.B. Schuhe kaufen möchte, entscheide ich mich gleich am Tag der Lieferung, welche Schuhe mir gefallen und beim Nichtgefallen werden die Schuhe gleich am nächsten Tag wieder zurückgeschickt. Ich sehe darin absolut kein Problem.
     
    Kai F. Lahmann, Wolfman563 und FilmFan gefällt das.
  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.436
    Zustimmungen:
    16.054
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
  10. joegillis

    joegillis Board Ikone

    Registriert seit:
    4. August 2009
    Beiträge:
    4.635
    Zustimmungen:
    1.754
    Punkte für Erfolge:
    163
    Das sind aber zwei verschiede Dinge. Klar, es gibt die Leute die Rechtslage missbrauchen. Aber was ist mit dem ehrlichen Kunden, der sich die Matratze im Internet bestellt (weil vielleicht keine Transportmöglichkeit vorhanden oder man zu weit vom nächsten Matratzenladen entfernt wohnt... etc.), dieser hätte dann keinerlei Möglichkeit, die Matratze wieder zurückzuschicken, weil zu hart, zu weich...
     
    Gorcon gefällt das.