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BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ich konnte mir als Kind auch keine Schallplatten für 10.000 DM kaufen und habe sie trotzdem nicht geklaut. Was ist denn das für ein Argument. Nur weil die Möglichkeit besteht es kostenlos zu bekommen, darf das Kind es machen. Es ist ein wesentlicher Teil der Erziehung, seinen Kindern klar zu machen, dass sie nicht alles haben können, was sie wollen.

    Wie oben gesagt spielt es keine Rolle, ob Du Lust hast sie zu bezahlen. Der 10-jährige nutzt sie nunmal ohne dafür zu bezahlen. Warum soll er dafür nicht haften?

    Ist doch wunderbar, Dir ist die Leistung das Geld nicht wert und Du nutzt sie nicht. So soll es sein! Du kriegst RTL schon klein!

    Wieso bist Du zu irgendwas gezwungen? Du hast mir doch eben gesagt, dass niemand die Musikindustrie braucht? :confused:

    Die Möglichkeit, dass die Künstler ganz froh sind, das es jemand gibt, der für sie bei den Radiosendern lobbyiert, dass die Songs gespielt werden, Marketing online und in Printmedien macht, Proben an Zeitschriften, Blogs etc. verschickt und dafür sorgt dass die CD im Media Markt steht, professsionell gepresst wird und sofort geliefert wird, wenn jemand nachbestellt, etc. pp. und sich stattdessen lieber auf die Musik konzentrieren, weil sie das besser können, ist natürlich total abwegig.

    Übrigens gibt es auch (noch) kleine aber feine Labels, jeder ist frei sich den richtigen Partner zu suchen. Ob die bei der Massenpiraterie noch lange leben, bleibt abzuwarten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  2. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Vor dem Hintergrund des Urteils gibt es viele die verdienen wollen.
    Aber selbst wenn Filesharing "sicher" wäre, es ist kein Mehrwert gegenüber
    anderen Angeboten.

     
  3. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Was für ein Blödsinn!
    Als ob es immer nur aufwärts gehen kann.
    Ist dir schon einmal in den Sinn gekommen das dies auch andere Gründe haben kann?
    Ich habe zB. kaum noch CDs und auch DVDs gekauft als die MiFi illegal und gegen den Standard verstossene Kopierschutze mitgeliefert hat?

    Dazu kommt dann auch noch eine aus meiner Sicht deutlich Qualitätsabsenkung der Musik die ich höre, da gibt es eben kaum noch etwas.
    Die Musikindustrie pusht DSDS Sieger und vielerlei anderen Schrott von dem sie denkt er wäre erfolgreich.
    Mein Fall ist das aber nicht, es gibt immer weniger Gründe CDs zu kaufen, abgesehen von älteren fehlenden die es meistens zum Schnäppchenpreis gibt.
    Ich könnte dir, Stand jetzt, nicht einmal ein einziges Lied der TOP 10 nennen, früher sah das komplett anders aus.

    Im Auto höre ich fast immer Musik aus der guten alten Zeit, wo für mich die Musik noch gut war.

    Bei Blu-Rays gibt es auch ein grosses Problem, geteilte Serien zB., diese abzocke mache ich nicht mit, da wird einfach gewartet bis der Preis rapide sinkt, ebenso bei Neuveröffentlichungen, die kaufe ich nicht, warum auch, ein paar Wochen später kosten sie nicht einmal die Hälfte!
    Ich zahle also deutlich weniger, logisch das da der Umsatz schrumpft.
    Damit muss man aber rechnen wenn man seine Kunden so verarscht wie ich es bei der Musik und Filmindustrie erlebe.

    Beispiel zB. Game Of Thrones.
    Die Staffeln kaufe ich erst wenn sie alle 10 zu haben sind, zu einem akzeptablen Preis, ganz sicherlich zahle ich keine 36 Euro (aktueller Amazon Preis für Staffel 4) für die Blu-Ray!!!
    Eines dabei hast du aber vollkommen aus der Acht gelassen.
    Die Leute haben viel weniger Geld zur Verfügung als früher, teilweise bleibt da kaum noch etwas für den Konsum übrig.
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Wirklich sehr interessant, offensichtlich ist die Beklagte seitens Solmecke nur schlecht beraten worden. Es heißt hier:

    "Der Beklagte bestreitet, jemals Musik über das Internet getauscht zu haben und machte deutlich, dass es schon in der Vergangenheit zu Ungereimtheiten bezüglich seines Internetanschlusses gekommen sei."

    Nach dem BGH ist dann aber wohl nix Konkretes zu den "Ungereimtheiten" vorgetragen worden, ein klarer Fall von Anwaltsverschulden. :D Der BGH sagt doch im Gegenschluss, dass man sich, wenn man konkrete Anhaltspunkte für eine falsche Ermittlung hat, doch exkulpieren kann.

    Würde die Rechnung der Musikindustrie gleich mal an Solmecke weiterreichen, kann er ja bezahlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Richtig, und man darf die Kopien nur an persönlich bekannte Personen weitergeben, weil das sonst keine Privatkopie mehr ist im rechtlichen Sinn.
    Eine mir bekannte Person die legal eine Kopie von mir erhalten hat darf allerdings auch Kopien für ihm/ihr bekannte Personen davon anfertigen.
     
  6. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Bei Unitymedia müssen sich seit einigen Jahren wahrscheinlich sehr viele Nutzer eine IPv4 Adresse teilen.
    Unitymedia vergibt nur noch IPv6 Adressen und soweit ich das Dual Stack Lite-Verfahren verstehe teilen die sich dann alle eine IPv4 Adresse.

    Wenn davon dann einer Filesharing betreibt freut sich bestimmt die Musikindustrie, die hat dann direkt beispielweise 10-20 Täter die sich diese IP Adresse teilen.

    Wer sich da besser mit dem bei Unitymedia angewandten Dual Stack Lite-Verfahren auskennt, immer her mit der Info.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Nein, das ist nicht richtig. Wie kommst Du darauf?
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Das hat Hr. Solmecke (Anwalt für Urheberrecht) in seinem Vlog so erklärt. Ich müsste nur seine ganzen Vlogs durchsuchen um die entsprechende Stelle zu finden u. hier posten...

    Man darf von einer legalen Vorlage immer eine Privatkopie anfertigen u. eine Privatkopie die von einer legalen Vorlage stammt ist selber ebenfalls eine legale Vorlage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  9. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Man sollte mit solchen Vorwürfen sehr vorsichtig sein. Insbesondere weil Anwälte nur vortragen, was ihnen die Partei sagt.
     
  10. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Du bist als Kind wahrscheinlich auch zum Lachen schon in den Keller gegangen.

    Zu meiner Jugend- und Blütezeit hat man schon fleißig Kassetten und später gebrannte CDs in der Schule getauscht. Das bringen die Medien nunmal so mit, gerade jetzt im digitalen Zeitalter.

    Da muss man einen Konsens finden, wie man damit fertig wird. Das Anwälten zu überlassen, die sich dann auf fragwürdige Art und Weise bereichern, ist nun nicht wirklich ein Ansatz. Denn da würden erst mal Regelungen hingehören, wieviel sowas überhaupt kosten darf und woran man den Wert eines Liedes bemisst, wo man heute alles kostenlos aufzeichnen kann oder für wenige € eine Flat bekommt. Da sind Forderungen von weit über 1.000 € nicht mehr als Abzocke.

    Aber - und das muss man auch festhalten - es war nicht Aufgabe des BGH darüber zu entscheiden welche Kosten entstehen dürfen, sondern das welche entstehen dürfen und wie die Art und Weise der Erfassung funktionieren darf. Alles andere hätte man in diesem Verfahren gar nicht entscheiden dürfen. Da muss erst wieder eine oder mehrere neue Klagen her.