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BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. Urmelchen

    Urmelchen Administrator

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Tatsächlich hat sich im Artikel ein Fehler eingeschlichen. Selbstverständlich muss die IP zu 100% zum Anschlussinhaber passen. Es ging wohl im zitierten Fall darum, dass der Name einen Buchstabenfehler hatte. Und das reicht als alleiniger Grund zur Entlastung nicht aus.
    Habe den Artikel der Kollegin mal entsprechen korrigiert.

    Bye, Mike
     
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Da Du in das rechtlich geschützte Gut eines Dritten eingreifst, musst Du halt Schadensersatz leisten. Der berechnet sich entweder nach der Vermögenseinbuße, dem Verletzergewinn oder der Zahlung einer angemessenen Lizenz. Letzteres ist meist relevant, der Verletzte kannst also das verlangen, was üblicherweise zu zahlen wäre.

    Warum sollst Du priviligiert sein, in dem Du sagst: Ätsch, ich hätte es sonst nicht gekauft und warum zum Teufel soll der in seinem Rechtsgut Verletzte beweisen dass Du das trotzdem getan hättest? Warum nimmst Du sonst die Leistung in Anspruch, wenn Du sie nicht brauchst? Das ist doch völliger Bullshit und ein äußerst verqueres Rechtsverständnis.

    Ist doch wunderbar! Das Beispiel ist nun nur anders: Du suchst Dir dann doch Dir eine illegale Möglichkeit suchst, um es zu schauen. Die Frage ist doch: warum tust Du das und warum solltest Du dann, anders als andere, nicht das zahlen, was die anderen zahlen (also die 5 EUR)? Man muss auch Schadensersatz fürs Schwarzfahren bezahlen, wenn man einwendet, dass man sonst gar nicht gefahren wäre.

    Und die sind allesamt wohl sehr erfolgreich. Nenn mal ein paar Namen von denen die selbst brennen und nur über die eigene Webseite verbreiten. :D
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Die Angebote dort sind illegal. Ob allerdings die reine Nutzung per Streaming auch illegal ist das ist juristisch noch nicht entschieden.
    Das ist bislang eine Grauzone.


    Ja, da du den Song legal erworben hast und legal für bekannte Personen eine Privatkopie anfertigen darfst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Darf dann die Schwester auch eine private Kopie an einer ihr bekannten Person über Whats App versenden?
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Nein! Das darf nur der legale Käufer.
     
  6. Laura S.

    Laura S. Senior Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Sehr gute Frage .. da würde es theoretisch reichen, wenn eine Person den Song kauft und verschickt, jeder Empfänger schickt den Song dann an seine Freunde und Verwandte.
     
  7. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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  8. Lt_Spock

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Das geht nicht weil die Weitergabe nur von der legalen Quelle im Privatbereich erfolgen kann, quasi kann eine Weitergabe nur sternförmig von der legalen Quelle erfolgen. Anders ausgedrückt eine einstufige Weitergabe. Eigentlich ist das ja logisch, weil sonst ja der ganze Thread und alle anderen auch zu diesem Thema obsolet wären.

    Special Tipp: Man kann sich seine illegale MP3-Sammlung ganz einfach legalisieren! Zumindest ist das früher gegangen. Dazu lädt man seine MP3 zu Amazon in die Cloud. Amazon ersetzt dabei kostenlos die erkannten MP3 durch die aus dem eigenen Katalog und hat damit automatisch auch die entsprechende Lizenz. Ich habs selber so gemacht. Weiß aber aktuell nicht ob es noch geht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  9. MartinP

    MartinP Talk-König

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ihr seid aber nicht die einzigen, die in das IP-Horn stoßen


    Veröffentlicht am 11.Jun 16:14
    https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/sieg-fuer-die-musikindustrie-vor-dem-bgh-61384/

    Auch von Solmecke:
    Filesharing: BGH entscheidet zugunsten der Musikindustrie | Urheberrecht & Medienrecht

    Euer Artikel ist vom 12.06.2015, 10:04 Uhr
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Also wenn eine legale Kopie wiederum eine legale Vorlage ist dann wäre das legal.
    Klar dass das der Musikindustrie nicht gefällt, aber private Kopien von einer legalen, kopierschutzfreien Vorlage sind immer erlaubt.
    Allerdings muss dabei sichergestellt werden dass nur die gewünschte Person eine Kopie erhält. Massenhaft verteilen wäre nicht erlaubt.
    Das hat Hr. Solmecke (WBS-Law) mal so erwähnt in einem Videoblog-Beitrag.