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BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Dummheit schützt vor Strafe nicht. Da lass ich mich ja gern belehren, aber muss man zum Filesharing nicht eine eigene Software installieren oder eine Seite benutzen, die das für mich simuliert? Ein Recht auf "Ich darf auf alles Klicken, was sich bewegt und mir passiert dann nix" gibt es nicht. Auch fahrlässige (erst Recht wie in dem Fall grob fahrlässige) Urheberrechtsverletzungen sind abmahnfähig.

    Ach ja, die Omi die Bushido gehört hat. :D Ich glaub der kein Wort! Im Übrigen würde der BGH eine solche konkrete Einlassung ja zulassen und sie käme aus der Nummer raus. Was der BGH nicht erlaubt ist die Einlassung, dass theoretisch irgend etwas bei der Ermittlung der IP-Adresse nicht in Ordnung war. Das ist nicht weiter verwunderlich, das gilt für jedes Zivilverfahren.

    Wer betreibt denn diese "Masche"? Das wäre schlichtweg Betrug. Wenn da nix ermittelt wurde, kann man sich hervorragend dagegen wehren.


    Der Anspruch schon, wenn Du allerdings in der Verjährungsfrist ein vollstreckbares Urteil erwirkst, sind es 30 Jahre.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  2. Hugo Armani

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ein peinliches Urteil welches zeigt wer hier in Deutschland das Sagen hat.

    Die Höhe (200 Euro pro Lied) sind dabei an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten und zeigt das selbst das höchste deutsche Gericht keinerlei Ahnung von
    1. dem Internet hat und
    2. von den realen Preisen in diesem Land
     
  3. Lt_Spock

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Aber sicher, denn für Beglaubigungen muss man Gebühren zahlen. So ca.10€ pro Unterschrift. Immerhin hat man dann für den Notfall ein Dokument in der Hand mit dem man zweifelsfrei nachweisen kann, dass man seine Familienangehörigen/Kinder korrekt belehrt hat. 30-50€ für den den "Quark" sind dann allemal billiger als 200€ pro Song als Besserwisserzuschlag abzudrücken.

    Der Hinweis findet sich im Zweifelsfall und zweifelsfrei im Uploadvolumen des Routers. Da sind wir wieder bei den Rheumadecken auf der Kaffeefahrt;)

    Das stimmt, sind aber Einzelfälle und werden meistens plausibel aufgeklärt. Aber das Leben birgt immer Risiken ud ich kann heute beim Heimfahren auch überfallen, totgefahren oder bei einer Polizeikontrolle unschuldig des Drogenkonsums bezichtigt werden. Letzteres kommt wesentlich öfters vor und es ist dann wesentlich unangenehmer, wenn dann vor Ort der Führerschein beschlagnahmt wird und es teilweise mehrere Woche braucht bis man den wieder zurückbekommt.Wer solche ständigen Risiken nicht ertragen kann soll sich selbst erlösen und sich am nächsten Baum aufhängen.

    Von einer großflächigen Masche kann man bestimmt nicht reden. Das Urteil macht es nicht schwerer sich dagegen zu wehren, sondern nur teurer falls man unterliegt. Gegen das was die Deutschen an Geld auf Kaffeefahrten für dubiose Produkte oder oder windige Geldanlagen (was für eine Doppeldeutigkeit!) verbrennen ist das doch von der Gesamtsumme nur Peanuts.

    Echte Abzockerei im flächendeckeneden Stil findet z.B. durch dubiose Radarkontrollen auf kommunaler Ebene statt und da regt sich keiner auf. In Berlin oder Köln werden so pro Tag und Stadt durch Wegelagerei über 80000€ den Bürgern abgeknöpft.
     
  4. Hugo Armani

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Das hört sich für mich persönlich dann nach der Forderung der Todesstrafe für HD + Kunden an. ;) :D
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ok, was kosten denn 500 Downloads in diesem Land? Du bietest nun einmal einer unbegrenzten Anzahl von Leuten Deine Datei an.

    Wie bei jeder unerlaubten Handlung, die Du zusammen mit anderen begehst, ist jeder Einzelne für den vollen Schaden verantwortlich. Wenn Du also auch nur einen kleinen Fitzel einer Datei weiterleitest, bist Du für den vollen Schaden haftbar. Wenn Du von 10 Jungs verprügelt wirst, kannst Du Dir aussuchen, wen Du für Deinen Schaden in Anspruch nimmst (im Zweifel den Solventesten). Der muss dann sehen, dass er mit den 10 anderen einen Gesamtschuldnerausgleich betreibt, das ist dann sein Problem. Genauso ist es beim Filesharing: Mitgegangen, mitgehangen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  6. Hugo Armani

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren


    Ganz einfach, wenn der Mörder Maier nicht greifbar ist, dann wird halt der Meier verurteilt und muss die Strafe absitzen. :eek:
     
  7. Lt_Spock

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Das wäre dann aber so etwas wie eine ethnische Säuberung, welche sicherlich viele soziale Vorteile hätte, aber in Deutschland leider nicht durchführbar ist.:D
     
  8. TV_WW

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Das Problem dabei ist dass solche Angebote nicht neu sind und die meisten Leute wohl davon ausgehen dass es sich um vergleichbare Angebote wie kino.to handelt.
    Der Unterschied ist allerdings nicht ersichtlich dass bei kino.to nur zum Nutzer gestreamt wird u. bei Popcorn-Time im Gegensatz dazu weiterverbreitet.
    Dieser Unterschied ist für Leute die sich mit dem Internet nicht gut genug auskennen praktisch nicht nachvollziehbar.

    Der Fall mit der Rentnerin kam in einem TV-Magazin im Ersten vor. Wie das weitergangen ist entziehnt sich meiner Kenntnis.

    Sicherlich kann man sich dagegen wehren, allerdings sind die Schreiben so verfasst dass den Leuten Angst gemacht wird dass diese vor Gericht ohnehin verlieren werden u. es dann für diese noch teurer wird. So bezahlen doch relativ viele Leute die Forderungen aussergerichtlich.
    Schwarze Schafe unter den Rechtsanwälten. Namen kann ich keine nennen. Ein Name der mit "U" beginnt sollte bekannt sein (Redtube). Wer glaubt dass es nur ein schwarzes Schaf unter den Abmahnanwälten gibt den halte ich für ziemlich naiv.

    Es gibt im Zivilrecht eine Verjährungsfrist? Das ist mir vollkommen neu.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  9. FilmFan

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Komisch nur, daß das bei des Deutschen liebstes Kind, dem Automobil, nicht der Fall ist. Da genügt es nicht, den Halter zu kennen, da muß der Fahrer zweifelsfrei identifiziert werden können. :eek:
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Wie kommst Du darauf? Gerade beim Autofahren gibt es eine verschuldensunabhängige (!) Halterhaftung. Der Fahrer kann Dir komplett schnuppe sein.