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BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2015.

  1. astratv

    astratv Junior Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    das geht heute alles automatisch der Computer ermittelt voll automatisch Verstöße ob es zu Recht ist oder zu Unrecht
    ist egal verschickt dann automatisch Abmahnungen ohne das noch was geprüft wird,
    ohne sich selber viel Arbeit zu machen schneller einfacher kann man kein Geld verdienen.

    vielleicht kommt man bald auf die absurde Idee, das jeder der einen PC Internet Zugang hat, eine Abmahnung 1 x pro Jahr erhält weil es könnte ja
    und vorsorglich kassiert man dann schon mal ab :eek:
     
  2. Lt_Spock

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Es geht aber um Filesharing und da wird man als Downloader auch gleichzeitig zum Uploader (ausser man sperrt den Upload) und damit zum Anbieter von illegalem Content. Das Strafmaß bezieht sich auf den Upload, also das aktive Verbreiten von illegalem Content!

    Es geht aber nicht wie in deinem Beispiel um einen reinen Download, sondern um den Upload, also das Anbieten von illegalem Content. Dein Directlink zu einem gehosteten File interessiert keine Sau, denn da kann man sich nicht wie beim Sharing so einfach dazwischenklinken!

    Wer also kein Uploader ist, der verbreitet auch keinen illegalen Content zum Download.


    Dann dürfte man z.B. auch keine Radarfallen mehr am Strassenrand aufbauen! Warum sollte Dummheit staatlich privilegiert werden?
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  3. D5M7N3K

    D5M7N3K Junior Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Ohne VPN gehe ich mit meine Heimleitung gar nicht mehr online und alle wichtigen Programme sind via Windows Firewall mit einen Killswitch ausgestatet! Ich benutze reinen ipv4 anschluss ipv6 ist ihm adapter auf off . DNS leaks kann man ja ganz einfach mit einen öffentlichen dns umgehen und was WebRTC angeht das kann man auch ihm firefox ausschalten sicher :) Natürlich alles via OpenVPN AES-256 verschlüsselt aber für unzenssiertes netz reicht das und man muss siche keine sorgen machen kann ich jeden nur empfehlen
     
  4. D5M7N3K

    D5M7N3K Junior Member

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Auf der einen Seite werden Kinder mit der ganzen Härte des Gesetzes und recht brachialen Strafen verfolgt, weil sie illegal Musiktitel heruntergeladen haben (... daß die Eltern nicht zahlen müssen, wenn sie nachweisen können, daß sie ihren Kindern die Downloads untersagt haben, ist das eine, daß gegen die Kinder auf 30 Jahre ein vollstreckbarer Titel bestehen wird, das andere). Gleichzeitig schaut man machtlos und tatenlos zu, wie irgendwelche Hacker den gesamten Datenbestand des Deutschen Bundestages herunterladen - und schaltet nicht einmal den Verfassungsschutz ein.
     
  5. Dirk68

    Dirk68 Guest

    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    das ist jetzt wieder so ein Äpfel-Birnen-Vergleich.
     
  6. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Auf welcher Basis trifft digitalfernsehen diese Aussage?
     
  7. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Stand nicht in der PM der Musikindustrie.

    Was in der PM des BGH steht:

    So ein Unsinn. Aber wirklich.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Leider schlecht recherchiert seitens DF. In der Pressemeldung des BGH heißt es:

    "Das Berufungsgericht ist außerdem zutreffend davon ausgegangen, aufgrund der von den Klägerinnen bewiesenen Richtigkeit der Ermittlungen von proMedia und des Internetproviders stehe fest, dass die Musiktitel über die den Beklagten als Anschlussinhabern zugeordneten Internetanschlüsse zum Herunterladen bereitgehalten worden sind. Die theoretische Möglichkeit, dass bei den Ermittlungen von proMedia und des Internetproviders auch Fehler vorkommen können, spricht nicht gegen die Beweiskraft der Ermittlungsergebnisse, wenn im Einzelfall keine konkreten Fehler dargelegt werden, die gegen deren Richtigkeit sprechen. Ein falscher Buchstabe bei der Namenswiedergabe in einer Auskunftstabelle reicht – wie in dem zum Geschäftszeichen I ZR 19/14 geführten Rechtsstreit eingewandt - insoweit nicht."

    Also wenn zB in einem Einfamilienhaus in der Lindenstraße 17 in 12345 Posmuckel Herr Sigfried Müller wohnt und seitens des Telcos in der Auskunftstabelle der Name "Siegfried Müller, Lindenstraße 17, 12345 Posemuckel" rausgegeben wurde, reicht das noch nicht um das Gericht zu überzeugen, das er es nicht ist. Die Aussage wird man so nicht verallgemeinern können. Der BGH hat nicht gesagt, dass die IP Adresse nicht stimmen muss. Wenn da mehrere mit gleichem oder ähnlichem Namen wohnen oder eine andere Person, die tatsächlich anders heißt, wird das kein Gericht der Welt durchgehen lassen. Du muss halt was vortragen, was für Deine Darstellung spricht und kannst nicht einfach sagen "Ätschi-Bätschi" ein "e" fehlt.

    Das ist nun wirklich Kinderkram.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  9. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Stimmt doch. Die Musikindustrie verdient weiterhin Geld bzw. bekommt Schadensersatz und "Robin Hood" Solmecke, der Rächer der Abgemahnten kann ebenfalls bald den dritten Porsche bestellen. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: BGH: Sieg für Musikindustrie im Filesharing Verfahren

    Sorry, aber das halte ich für Quark hoch 10. Das wäre doch vollkommen realitätsfremd. Bleibt die Frage ob die Bürgermeister hier überhaupt mitspielen werden.

    Das muss nicht stimmen. Siehe denn Fall Popcorn-Time. Die Leute sind davon ausgegangen dass die Filme nur zu ihnen gestreamt werden. Tatsächlich wurden diese bei P-T allerdings von den Rechnern der Nutzer weiterverbreitet u. anfangs gab es keinerlei Hinweise darauf auf der Website von P-T.

    Wieder ein Trugschluss, denn es gab bereits Fälle da wurden Anschlussinhaber ohne WLAN u. ohne Computer abgemahnt. Konkret kann ich mich an den Fall einer Rentnerin erinnern, diese hatte einen Anschluss, hat diesen aber nur genutzt um damit per VoIP zu telefonieren.

    Das ist mittlerweile eine Masche geworden. Einfach IP-Adressen von dt. Providern nehmen u. den Anschlussinhabern Filesharing unterstellen; danach hoffen dass es zu einer aussergerichtlichen Einigung kommt.
    Solche "schwarzen Schafe" gibt es wohl in Deutschland; und das gestrige Urteil hat es erschwert sich als Bürger gegen diese "scharzen Abmahnerschafe" zu wehren.


    Soweit mir bekannt stimmt das nicht. Schadensersatzansprüche aus Filesharing verjähren nach 3 Jahren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2015